Rosenheim – Auch bei der Kommunalwahl am 8. März können die Stimmen per Briefwahl abgegeben werden. Die Unterlagen für die Briefwahl können nach Erhalt der regulären Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Die Wahlbenachrichtigungen sollten allen Stimmberechtigten bis zum heutigen Dienstag zugestellt werden.
Besonders einfach ist die Antragstellung für Briefwahl durch das Scannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder online unter dem Reiter „Stadt Rosenheim: Briefwahl jetzt online beantragen“. Eine Bestellung der Briefwahlunterlagen per E-E-Mail an wahlamt@rosenheim.de unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der Adresse ist ebenfalls möglich.
Klassisch analog können die Briefwahlunterlagen auch per handausgefülltem Antrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) angefordert werden.
Ab Montag, 16. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, Am Nörreut 17a, in Rosenheim abgeholt oder es kann gleich direkt vor Ort gewählt werden.
Die Stadt Rosenheim bittet um Beachtung, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgegeben und versandt werden. Eine Antragstellung zuvor ist möglich.