Kampagne gegen K.o.-Tropfen

von Redaktion

Zwei Frauen wollen in Rosenheim über die unsichtbare Gefahr aufklären

Rosenheim – Greti Steinmüller und Katrin Posch liegt das Thema am Herzen. Das merkt man an der Art, wie sie darüber sprechen. Die beiden Frauen haben die Kampagne „K.O.mmt mir nicht ins Glas“ ins Leben gerufen. Damit wollen sie Rosenheimer zum Thema K.o.-Tropfen sensibilisieren – denn es kann jeden treffen.

Für Katrin Posch ist es beruflich ein wichtiges Thema, das durch Versorgungssysteme oder Präventionsangebote in der Region Rosenheim abgedeckt werden muss. Sie ist die Geschäftsstellenleitung der Gesundheitsregion Plus für die Stadt und den Landkreis Rosenheim und fragt sich regelmäßig, wie die Gesundheit in der Region besser werden kann. Deshalb möchte Posch auch über K.o.-Tropfen aufklären.

Das macht Posch aktuell zusammen mit Greti Steinmüller. Sie ist die Gruppenleiterin für kommunale Jugendarbeit im Kreisjugendamt. Ein Bereich davon ist der präventive Jugendschutz – darunter fallen auch K.o.-Tropfen. „Wir merken in der Arbeit: Das ist ein Thema, das bei jungen Menschen präsent ist“, erklärt Posch.

Doch was genau sind K.o.-Tropfen? Posch beschreibt es als informellen Sammelbegriff. Dazu würden verschiedene Arten betäubender Substanzen gehören. „In der Regel ist es ein missbräuchlicher Gebrauch von Medikamenten, die für andere Zwecke verschrieben und zugelassen sind“, sagt Posch. Auch illegale Substanzen würden unter diesen Begriff fallen. Dabei lösen die Mittel in der Regel einen Kontroll- oder Gedächtnisverlust aus, erklärt Posch.

Eine typische Situation, in der man mit K.o.-Tropfen in Berührung kommen könnte, sei beim Weggehen. „Vor allem auf Partys, im Club, auf Festivals, im Fasching. Überall da, wo Menschen sich zum Feiern treffen“, sagt Steinmüller. In solchen Situationen würden meist alkoholische Getränke konsumiert werden – und das sei der Deckmantel für die K.o.-Tropfen. Denn Kontrollverlust oder auch Gedächtnislücken sind Symptome, die durch Alkohol passieren können, sagt Posch. „Da assoziiert man in erster Instanz: Ich habe zu viel getrunken.“

Betroffene holen
sich selten Hilfe

Doch das können auch K.o.-Tropfen bewirken – aber daran ist man nicht selbst schuld, sagt Steinmüller. „Wenn so etwas passiert, gibt es jemanden, der eine Straftat begangen hat“, sagt sie. Oft würde noch eine weitere Straftat folgen, denn die K.o.-Tropfen seien nur ein Mittel zum Zweck. „Täter haben in der Regel immer eine dahinterliegende Intention. Zum Beispiel Raub oder ein sexueller oder emotionaler Missbrauch“, erklärt Posch.

Selbst wenn es glücklicherweise nicht zu solchen Folgen kommt, sei es eine psychische Extremsituation für die Betroffenen. „Das ist der Grund dafür, weshalb nur wenige Anzeigen erstattet werden und sich Betroffene selten Hilfe holen. Da herrscht ein Schamgefühl“, sagt Posch. Aber auch die Nachweisbarkeit sei ein Problem: Zum einen sind die Symptome nicht trennscharf von den Auswirkungen von Alkohol und zum anderen sind die Tropfen nur in einem Zeitraum von wenigen Stunden nachweisbar, sagt Posch.

„In der Früh, wenn man aufwacht und sich an fast nichts erinnern kann, dann ist es meistens schon zu spät“, sagt sie. Denn bis man auf die Idee käme, dass K.o.-Tropfen die Ursache sein können, sei der Zeitraum der medizinischen Nachweisbarkeit meistens abgelaufen. Deshalb könne man auch davon ausgehen, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer gibt.

Greti Steinmüller und Katrin Posch ist wichtig, dass selbst bei einem Verdachtsmoment schon gehandelt wird und Spuren gesichert werden. „Wenn es einem nicht gut geht, ist es immer ratsam, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Posch. Zu den Symptomen von K.o.-Tropfen gehören unerwartete und unerklärbare Müdigkeit, allgemeine Orientierungslosigkeit, Erinnerungslücken, die nicht mit dem Alkoholkonsum oder Ähnlichem begründet werden können, Schwindel und Übelkeit.

Wenn solche Symptome auftreten, sei es wichtig, sofort zu handeln und nicht bis zum nächsten Morgen zu warten. „So kann man bereits nachts eine Notaufnahme zur Spurensicherung aufsuchen“, sagt Posch. Das ist in den Romed-Kliniken möglich. Häufig wird das allerdings nicht in Anspruch genommen: „Vorkommnisse, die das Sichern von Spuren erforderten, kommen nur sehr selten vor“, sagt eine Pressesprecherin der Romed-Kliniken. Würde es aber zu einer Sicherung kommen, gäbe es ein Standardverfahren hierfür.

„Wenn ich mich dazu entscheide, eine medizinische Spurensicherung zu veranlassen, ist das noch nicht einhergehend mit der Entscheidung, bei einem positiven Befund eine Strafanzeige zu stellen“, sagt Greti Steinmüller. Laut Erfahrungsberichten seien vor allem junge Frauen Opfer von K.o.-Tropfen, aber auch Männer würden davon nicht verschont bleiben. Das ist ein Punkt, den die beiden Frauen mit der Kampagne „K.O.mmt mir nicht ins Glas“ angehen möchten. „Ziel ist, dass alle aufeinander schauen und niemand alleine gelassen wird“, sagt Steinmüller.

Sie möchten potenzielle
Opfer sensibilisieren

Laut Posch gibt es einige Präventionsmaßnahmen: Das Getränk nicht unbeobachtet zu lassen oder sich lieber ein neues zu bestellen, wenn es unbeobachtet war. Außerdem appelliert sie, dass man kein Getränk von einem Fremden annehmen soll, das man nicht direkt von der Bar kommen gesehen hat. Denn K.o.-Tropfen können lebensbedrohliche Folgen haben, sagt Posch. „Bei den illegalen Substanzen ist nicht auszuschließen, dass sie verunreinigt sind“, erklärt sie. Außerdem würde die Dosierung solcher Mittel von Variablen wie dem Körpergewicht und dem Geschlecht abhängen, was die für den Täter richtige Dosierung erschwert.

Seit Dezember läuft die Kampagne. „Wir haben Deckel für Flaschen bestellt, auf denen ein QR-Code ist. Der führt auf die Informationsseite von aRound Rosenheim.“

Die Flaschendeckel möchten sie genau dort verteilen, wo das Problem auftaucht: in den Weggeh-Situationen. „Wir möchten potenzielle Opfer sensibilisieren, damit sie Symptome erkennen oder mögliche präventive Schutzmaßnahmen treffen“, sagt Katrin Posch. Denn es herrsche nur wenig Aufklärung in der Bevölkerung – und das, obwohl es jeden treffen kann.

Wenn der Verdacht auf K.o.-Tropfen besteht:

Artikel 4 von 8