Freispruch für Stadtrat-Störer

von Redaktion

Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März musste im Prozess gegen die Störer der Vereidigung von Stadtrat Stefan Bauer als Zeuge aussagen. Dabei kam es zu einem hitzigen Wortgefecht. Das Gericht fällte schließlich ein überraschendes Urteil.

Rosenheim – „Andreas März hat durch sein Verhalten seinem demokratischen Auftrag nicht genügt“, sagte Andreas Salomon am gestrigen Montag vor dem Gebäude des Amtsgerichts Rosenheim in ein Mikrofon. Seine Rede hielt er dort an diesem Tag bei einer Kundgebung. Rund 40 Personen hatten sich gegen 12 Uhr versammelt, um ihre Solidarität für den 23-jährigen Jakob zu bekunden. Dieser stand vor Gericht, weil er die Rosenheimer Stadtratssitzung am 29. Januar 2025 gemeinsam mit weiteren Aktivisten durch das Rufen von Parolen störte, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift erklärte. Die Aktivisten demonstrierten damals gegen die Vereidigung von Stadtrat Stefan Bauer (parteilos).

Solidaritätskundgebung
vor dem Amtsgericht

An diesem zweiten – und letzten – Verhandlungstag musste nun auch Oberbürgermeister Andreas März (CSU) aussagen. März war derjenige, der den Strafantrag gegen die Aktivisten stellte – und dafür massive Kritik erntete. Über 1.700 Menschen hatten März mittels einer Petition zuvor aufgefordert, die Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs zurückzuziehen. Geschehen ist dies nicht.

Am Rosenmontag musste er also persönlich vorstellig werden. Und mitgebracht hat er einen Anwalt als Zeugenbeistand. März wirkte nervös auf dem Zeugenstuhl, rutschte immer wieder hin und her, wippte mit den Beinen und knetete seine Finger.

Er berichtete, wie die Sitzung damals abgelaufen ist. Dass er die Protestierenden gebeten habe, ruhig zu sein und den Saal zu verlassen – so wie es auch schon die Zeugen am ersten Verhandlungstag schilderten.

Auf die Frage, ob es in Bezug auf das Hausrecht vor der Verhandlung rathausinterne Absprachen gegeben habe, schritt März’ Beistand ein. „Ein Beamter kann nur aussagen, wenn er die Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde hat“, erklärte er. Außer, die Dinge seien ohnehin offenkundig, dann dürfe er natürlich aussagen. Ohne die behördliche Genehmigung dürfe März allerdings nicht schildern, welche Absprachen im Vorfeld getroffen wurden. So äußerte sich dazu der Oberbürgermeister auf Anraten seines Beistands nicht.

Unter den zahlreichen Zuhörern im Verhandlungssaal sorgte dieser juristische Einwand für ein empörtes Raunen, gefolgt von einem hitzigen Wortgefecht zwischen Jakobs Verteidiger und dem Zeugenbeistand März’, ob es sich um die Verweigerung der Aussage handle. Der Anwalt konstatierte schließlich, dass es sich dabei nicht um eine Aussageverweigerung handle.

Doch das war nicht der einzige hitzige Moment während März’ Aussage. Als der Angeklagte selbst das Wort ergriff und dem Oberbürgermeister eine Frage stellen wollte, wurde dies mehr zu einem kurzen Vortrag und einer Vorhaltung verschiedener Zitate, die März in der Vergangenheit getätigt hatte.

Wortgefecht bei Gericht:
„Dann gehen Sie doch!“

Dessen Beistand wollte sich dies allerdings nicht gefallen lassen. „Das ist kein Parlament hier!“, machte er lautstark deutlich und legte Widerspruch ein. Der Angeklagte, der sich von den Zwischenrufen nicht stören ließ, entgegnete nur mit einem noch lauteren „Lassen Sie mich ausreden!“. Das Wortgefecht endete schließlich mit einem „Dann gehen Sie doch!“, in Richtung des Beistands und der Frage: „Herr März, auf welcher Seite stehen Sie?“. Da diese Frage allerdings auf eine Meinung abzielte, wurde sie vonseiten der Richterin nicht zugelassen.

Nach der Aussage von Andreas März wurden noch zwei weitere Stadtmitarbeiter gehört. Doch auch deren Aussagen trugen nicht unbedingt dazu bei, aufzuklären, wer denn nun die Aufforderungen des Oberbürgermeisters damals gehört habe und wer nicht. Denn dies war am Ende entscheidend, wie sich später zeigen sollte.

Nachdem in der Verhandlung noch mehrere Videos der Störaktion in Augenschein genommen wurden, kam es auch schon zu den Plädoyers. Die Staatsanwältin sah den Vorwurf des Hausfriedensbruchs bestätigt. Der Oberbürgermeister habe das Hausrecht inne und habe die Störenden als Erster darauf hingewiesen, den Saal zu verlassen oder ruhig zu sein. „Zwar nicht ausdrücklich, aber er hat klargemacht, dass die fortgesetzte Störung gegen seinen Willen ist“, so die Staatsanwältin.

Sie merkte zwar an, dass politischer Protest, gerade in jungen Jahren, anzuerkennen sei. Allerdings sei der Angeklagte auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten. Daher forderte sie eine Strafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro.

„Das muss man aushalten
in einer Demokratie“

Der Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierte auf Freispruch. Ihm zufolge habe es sich um einen Fall von Meinungsäußerung gehandelt. „Es wurden außerdem keine Tische und Stühle geworfen und es wurde sich nicht körperlich gewehrt“, merkte er an. Direkt beim Eintreffen der Polizei hätten die Protestierenden den Beamten Folge geleistet und den Saal verlassen. Man könne nicht davon ausgehen, dass März’ Aussagen im gesamten Saal zu hören gewesen seien. Und genau deshalb seien die Protestierenden auch zunächst im Saal geblieben. „Wir wollen, dass die Leute auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern“, so der Verteidiger. „Vielleicht unterbricht und stört das auch mal. Aber das muss man aushalten, in einer Demokratie.“

Die Richterin schloss sich – zumindest was das Urteil anging – dem Verteidiger des Angeklagten an. Er wurde freigesprochen. „Es mangelt an einer klaren Ansage – und zwar des Vorsitzenden, der als einziger das Hausrecht ausüben darf“, begründete sie ihr Urteil. März habe mit seiner Hauptamtsleiterin besprochen, dass er zunächst sanft versuche, die Wogen zu glätten. Sollte dies nicht funktionieren, habe sie die Anweisung, das Hausrecht durchzusetzen. Eine Arbeitsaufteilung dieser Art sei laut Gemeindeordnung nicht zulässig, erklärte die Richterin.

Angeklagter mit dem
Urteil zufrieden

„Dass Sie gestört haben, ist offensichtlich. Aber das zieht nicht zwingend eine Strafbarkeit nach sich“, sagte sie in Richtung des Angeklagten. Jemand, der sich des Hausfriedensbruchs strafbar mache, müsse schon sehr deutlich dazu aufgefordert werden, zu gehen. Sie wies ihn allerdings auch darauf hin, dass der Oberbürgermeister nun mal keinen Ermessensspielraum habe, ob er einen gewählten Politiker vereidige oder nicht. Und: „Ein Freispruch ist kein Freibrief“.

„Mir geht es gut“, sagte der 23-Jährige nach der Verhandlung. „Wir sind mit dem Urteil zufrieden. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, was OB März hier macht“, kritisierte er. Einer seiner Mitprotestierenden wurde im November zu 20 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Wie es nun mit den übrigen noch anstehenden Verhandlungen gegen andere Protestteilnehmer – wie beispielsweise Andreas Salomon – weitergeht, ist bisher nicht klar.

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