Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl kann eingesehen werden

von Redaktion

Daten prüfen, Briefwahl beantragen, Fristen beachten – Stadt Rosenheim gibt wichtige Informationen zur Wahl bekannt

Rosenheim – Stimmen meine Daten? Wähler können dies seit dem gestrigen Montag im Wählerverzeichnis überprüfen. Denn für die am 8. März stattfindende Kommunalwahl können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im jeweiligen Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung.

In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlgebiet aufhalten und vor dem gesetzlichen Stichtag der Wahl am 8. Januar 2026 in Rosenheim eine Wohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird für die Wahlen bis Freitag, 20. Februar, zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosenheim Beschwerde erheben. Einsicht und Beschwerde sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, in Rosenheim möglich.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Stimmabgabe auch per Briefwahl möglich ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, um 15 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Krankheit – noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim unter Telefon 08031/3651364 in Verbindung setzen.

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