Tipps für eine Stimmabgabe ohne Probleme

von Redaktion

Interview Wahlleiter Franz Höhensteiger erklärt, was Wähler beim riesigen Stimmzettel beachten müssen

Rosenheim – Der Anblick kann einen im ersten Moment erschlagen. Dutzende Namen, unendlich viele Kästchen und etliche Kreise. Wer den Wahlzettel zur Stadtratswahl in Rosenheim am 8. März in der Wahlkabine – oder bereits jetzt bei der Briefwahl – in den Händen hält, steht schnell vor einem kleinen Rätsel: Wie sollen die maximal möglichen 44 Stimmen verteilt werden, ohne dass die Wahl ungültig wird? Zudem kommt noch der zusätzliche Wahlzettel für die Oberbürgermeisterwahl dazu. Im Gespräch mit dem OVB verrät Franz Höhensteiger, Wahlleiter der Stadt Rosenheim, wie die Wahl ohne Sorgen gelingt, welche Regeln zu beachten sind und wann die Wahl ungültig ist.

Wie viele Wahlzettel hat der Rosenheimer am 8. März – oder jetzt bei der Briefwahl – in der Hand?

In der Stadt haben wir zwei Stimmzettel: Das ist der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl und für die Wahl des neuen Stadtrates. Im Gegensatz zum Landkreis gibt es keinen Wahlzettel für den Kreistag, weil Rosenheim ja eine kreisfreie Stadt ist.

Worauf sollte der Wähler als Erstes achten, wenn er den Wahlzettel auseinanderfaltet?

Es ist wichtig, zu wissen, dass der Wähler auf dem kleineren Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl nur eine Stimme hat. Auf dem größeren Wahlzettel für die Stadtratswahl hat man 44 Stimmen, die verteilt werden können.

Warum erfolgen die OB-Wahl und die Stadtratswahl gesondert?

Im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist geregelt, dass der Bürgermeister einer Gemeinde oder Stadt eigenständig gewählt wird. Deshalb gibt es zwei gesonderte Wahlen.

Bei der Wahl zum Stadtrat hat jeder Rosenheimer 44 Stimmen – wie können diese verteilt werden?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst besteht die Möglichkeit des Listenkreuzes. Das heißt: Der Wähler kann ein Kreuz bei dem Kreis neben dem Parteinamen setzen. Das befindet sich am oberen Ende der Kandidatenliste einer jeweiligen Partei. Damit erhält jeder Kandidat, der auf der Liste genannt ist, eine Stimme, mehrfach aufgeführte Kandidaten so viele Stimmen wie Nennungen. Wenn eine Partei 44 Kandidaten aufgestellt hat, vergibt man so alle 44 Stimmen. Wenn der Wahlvorschlag einer Partei weniger als 44 Personen umfasst, auf eine Mehrfachnennung einzelner Kandidaten verzichtet wurde und man dort das Listenkreuz setzt, dann verzichtet man bei dieser Variante auf Stimmen.

Man kann aber auch nur einzelne Personen wählen.

Das ist richtig, es gibt auch die Einzelstimmvergabe. Dabei wählt man nicht die Liste einer Partei, sondern kann einzelnen Personen bis zu drei Stimmen vergeben, das sogenannte „Kumulieren“. Das ist auch partei- und listenunabhängig möglich. Das bedeutet: Der Wähler kann über alle Parteien hinweg einer oder mehreren Personen eine Stimme geben. Dies nennt man „Panaschieren“. Wenn man einzelne Personen wählen möchte, muss man die Stimmenanzahl in das kleine Kästchen links neben dem jeweiligen Kandidatennamen schreiben. Auch ein, zwei oder drei kleine Kreuze sind möglich. Der Wählerwille muss bei der Kennzeichnung zu erkennen sein.

Ist es möglich, einem Kandidaten mehr als drei Stimmen zu geben?

Ein Kandidat kann nicht mehr als drei Stimmen bekommen. Wenn jemand einer Person mehr als drei Stimmen hineinschreibt, sind alle darüber hinaus ungültig. Der Wahlzettel an sich ist aber gültig, wenn die maximale Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird.

Ab wann ist ein Wahlzettel ungültig?

Wenn mehr als 44 Stimmen vergeben worden sind. Oder wenn zum Beispiel der Wahlzettel unterschrieben wird, eine Form der Wertung enthält oder verfassungswidrige Kennzeichen verwendet werden, um seine Stimmen zu vergeben. Wichtig dabei zu betonen ist, dass man nicht alle seine 44 Stimmen vergeben muss. Theoretisch kann man auch nur eine Stimme vergeben und die Wahl ist gültig.

Heißt: Man sollte den Wahlzettel genau prüfen, bevor man ihn in die Urne wirft oder in den Briefumschlag steckt.

Ja, aber das Überschreiten der Stimmenanzahl ist nur über die Einzelstimmvergabe möglich. Wenn man eine ganze Liste wählt, kann das nicht passieren.

Ist es auch möglich, die Liste einer Partei und zusätzlich einzelne Personen zu wählen?

Ja, das geht. Wenn man zum Beispiel 24 Stimmen über die Einzelstimmvergabe vergeben hat, kann man die restlichen 20 Stimmen über eine Liste verteilen, wenn man das Kreuz bei einer Partei setzt. Es bekommen in diesem Fall die ersten 20 Kandidaten auf der gewählten Liste eine Stimme. Wenn unter diesen 20 Personen schon jemand eine Stimme erhalten hat, wird diese übersprungen.

Kann ich dabei auch die Höchstanzahl der Stimmen überschreiten?

Wenn der Wähler bereits alle Stimmen über die Einzelstimmvergabe vergeben hat und dennoch ein Listenkreuz setzt, läuft das ins Leere. Der Stimmzettel wird nicht ungültig, es zählen aber nur die Einzelstimmen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass man Personen auf dem Wahlzettel durchstreichen kann. Wann brauche ich das?

Für den Fall, dass eine Liste gewählt wird, der Wähler aber eine Person auf der Parteiliste nicht wählen möchte, kann er diese durchstreichen und vergibt entsprechend eine Stimme weniger.

Welche Rolle spielt die Platzierung eines Kandidaten auf einer Liste?

Die Reihenfolge der Kandidaten legen die Parteien selbst fest. Die Platzierung spielt insofern eine Rolle, da die Vergabe der Stimmen über ein Listenkreuz immer von oben nach unten erfolgt. Wie viele Sitze eine Partei im Stadtrat erhält, wird über die Gesamtstimmen der jeweiligen Partei berechnet. Wenn eine Partei beispielsweise zehn Sitze erhält, erhalten die zehn Kandidaten, die die meisten personenbezogenen Stimmen erhalten haben, einen Sitz.

Zusammengefasst hört sich das alles schon ein wenig kompliziert an.

Wenn man sich ein wenig damit auseinandersetzt, ist es relativ einfach: Man darf nicht mehr als 44 Stimmen vergeben, ein Bewerber darf maximal drei Stimmen bekommen. Kreuze können entweder bei der Partei oder direkt neben einem Kandidaten gesetzt werden. Auf der Internetseite der Stadt Rosenheim gibt es auch einen Online-Probestimmzettel auf dem man das ausprobieren kann.

Und wie lange hat man am 8. März in der Wahlkabine Zeit, um sich damit vertraut zu machen – oder wird man irgendwann hinausgeworfen?

Da gibt es keine Richtlinie. Wenn jemand etwas mehr Zeit braucht, macht das nichts. Dafür haben wir in den Wahllokalen vier Wahlkabinen. Aber es kann dann natürlich sein, dass es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen kann. Und an den Wahllokalen sind zudem Musterstimmzettel ausgehängt, an denen man sich mit den Möglichkeiten vertraut machen kann.

Nervös muss also keiner sein. Bei all den Besonderheiten – sind bei der Kommunalwahl mehr Wahlzettel ungültig, als bei anderen Wahlen?

Die Erfahrung haben wir bei der letzten Kommunalwahl vor sechs Jahren nicht machen können. Dass es mehr ungültige Wahlzettel gab, war nicht feststellbar.

Gibt es etwas, das man in der Wahlkabine auf keinen Fall machen sollte?

In der Wahlkabine gibt es ein Fotografierverbot. Selfies oder Live-Videos sind aber ein No Go!

Julian Baumeister

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