AfD-Fall: Staatsanwaltschaft ermittelt

von Redaktion

Nach einem Vorfall an einem AfD-Stand in Rosenheim widersprechen sich die Aussagen. Ein Video wirft zusätzliche Fragen auf. Gerüchte besagen, der AfD-Bürgermeisterkandidat habe seinen Strafantrag zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft klärt auf OVB-Anfrage in dem Fall auf.

Rosenheim – Die Diskussionen reißen nicht ab. Auch Tage nach dem Vorfall an einem AfD-Infostand in Rosenheim. Nach Angaben der Polizei sollen Mitglieder des Offenen Antifaschistischen Plenums Rosenheim (OAP) am Samstag, 28. Februar, ein Banner vor den Infostand der AfD gehalten haben. Daraufhin sei es zum Handgemenge gekommen.

Echtheit des Videos
wird geprüft

Während die eine Seite angibt, dass drei Jugendliche auf den AfD-Kandidaten Michael Maurer (70) losgegangen seien und ihn zu Fall gebracht hätten, heißt es von den Aktivisten, dass Maurer unbeteiligt gestürzt sei und sich anschließend das Knie gehalten habe. Ein Video, das dem OVB vom OAP zur Verfügung gestellt wurde, belegt diese Aussage. Allerdings ist es derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen, herauszufinden, ob das Video authentisch ist oder bearbeitet wurde.

Ermittlungsverfahren
gegen drei Personen

Aufgrund der Erstinformationen hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Anfangsverdachts eines Körperverletzungsdelikts eingeleitet. „Ein Anfangsverdacht besteht schon dann, wenn es aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde“, sagt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Die polizeilichen Ermittlungen werden ihm zufolge von der Kriminalpolizei Rosenheim durchgeführt und dauern noch an. Videoaufnahmen müssen ausgewertet und Zeugen vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft Traunstein leitet das Ermittlungsverfahren und wurde telefonisch durch die zuständigen Kriminalbeamten informiert.

„Unterlagen sind bei uns bisher noch nicht eingegangen, es findet jedoch ein telefonischer Austausch zwischen der bei uns zuständigen Spezialabteilung für die Verfolgung möglicher politischer oder politisch motivierter Straftaten und dem zuständigen Fachkommissariat der Kriminalpolizei Rosenheim statt“, sagt der Oberstaatsanwalt. Nach Eingang der Anzeige wird der Sachverhalt laut Rainer Vietze durch die Staatsanwaltschaft umfassend geprüft und rechtlich gewürdigt. „Sodann wird entschieden werden, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind oder eine Abschlussverfügung ergehen kann“, fügt er hinzu.

AfD-Kandidat hat sich
anwaltlich beraten lassen

Zu den Gerüchten, dass der AfD-Kandidat seinen Strafantrag zurückgezogen haben soll, sagt der Oberstaatsanwalt: „Laut telefonischer Auskunft der polizeilichen Sachbearbeiterin hat sich der AfD-Bürgermeisterkandidat zwischenzeitlich anwaltlich beraten lassen und danach erklärt, dass er den Strafantrag aufrechterhalten wolle.“ Am Dienstag, 3. März, habe er im Gespräch mit der Sachbearbeiterin eine Rücknahme des Strafantrags lediglich angekündigt.

AfD-Bürgermeisterkandidat Michael Maurer selbst will zu dem Sachverhalt nichts sagen. Auf OVB-Anfrage weist er auf das laufende Verfahren hin. „Deshalb werde ich mich dazu nicht mehr äußern“, sagt er.

Neben dem Körperverletzungsdelikt könnte auch in andere Richtungen ermittelt werden, sollte es denn Anzeigen geben. Beispielsweise wegen des Gerangels um das Banner. Während ein Tatbestand des Raubes nicht nachzuweisen ist, gelte es jedoch, den Straftatbestand der versuchten Nötigung zu prüfen. „Bisher wurde keine Anzeige erstattet, die Polizei hat insoweit auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagt Vietze.

Vortäuschen einer Straftat
könnte geprüft werden

Wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung oder des Vortäuschens einer Straftat wurde bisher laut dem Oberstaatsanwalt keine Anzeige erstattet. Auch vonseiten der Polizei sei kein Verfahren eingeleitet worden. „Ob insoweit ein Anfangsverdacht besteht, wird durch die Staatsanwaltschaft erst nach Vorlage und Prüfung der ursprünglichen Anzeige und des Videomaterials geprüft werden können“, erklärt Vietze. Sollte sich bei dieser Prüfung ein Anfangsverdacht ergeben, so wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Landratskandidat
Winhart erstattet Anzeige

Währenddessen hat der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachts der Beleidigung erstattet. Hierzu wurde ein Videoausschnitt vorgelegt. „Hierzu wurden Ermittlungen aufgenommen. Aus dem Video soll sich zudem ein Anfangsverdacht einer versuchten Körperverletzung ergeben. Auch insoweit wurden Ermittlungen eingeleitet“, sagt Rainer Vietze.

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