Rosenheim – Das Newcastle-Virus bereitet Landwirten wie Hubert Bauer vom Samerberg große Sorgen. Auch wenn dem Biobetrieb noch kein Fall im Rosenheimer Landkreis bekannt ist, achtet er aktuell genau darauf, mit wem er und seine 1.000 Hühner in Kontakt kommen. „Wir lassen sie im Moment noch draußen laufen, aber natürlich beschäftigt uns das Thema sehr”, sagt Bauer.
Bisher keine Verdachtsfälle im Landkreis Rosenheim
Denn zu gefährlich sei momentan eine Übertragung und zu groß der wirtschaftliche Verlust. „Wir müssten sämtliche Hühner keulen. Auch wenn wir das ersetzt bekommen, haben wir monatelang keine Eier“, befürchtet der Samerberger. Zwar hat er alle seine Tiere vorschriftsmäßig geimpft. „Aber wer weiß, welche Varianten sich zurzeit ausbreiten“, sagt Bauer.
Dass im Landkreis Rosenheim noch kein Grund zur Sorge besteht, bestätigt auch eine Sprecherin des Landratsamts Rosenheim auf OVB-Anfrage. „Aktuell gibt es im Landkreis und in der Stadt Rosenheim keine Verdachtsfälle auf die Newcastle-Krankheit“, sagt sie.
Die Newcastle-Krankheit wird auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Sie ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und Wildvögeln. „Sie ist anzeigepflichtig, verläuft oft tödlich und führt zu schweren wirtschaftlichen Schäden“, fügt die Sprecherin des Landratsamts hinzu.
„Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine bekämpfungspflichtige Tierseuche, für die unmittelbare Tilgungsmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU-Recht ergriffen werden müssen. Das heißt, die erkrankten Tiere müssen getötet werden“, unterstreicht auch die Sprecherin des Rosenheimer Landratsamts. Symptome bei erkrankten Tieren seien Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, eine verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen, Lähmungen und Zittern seien häufig. „Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Newcastle-Krankheit einzuleiten, und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren“, sagt eine Sprecherin des Rosenheimer Landratsamts.
Sie rät Geflügelhaltern dazu, gemeinsam mit dem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der Schutzimpfungen regelmäßig zu überprüfen und aufrechtzuerhalten. „In Deutschland gibt es eine Impfpflicht für Hühner und Puten“, sagt die Sprecherin.
Neben der Impfung sei eine fortwährende Überprüfung und eine konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Sie nennt Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen als Beispiel, aber auch konsequente Personalhygiene sowie eine Verhinderung von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. „Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren“, sagt die Landratsamt-Sprecherin.
Virus für Menschen
weitgehend ungefährlich
Die Erreger können ihr zufolge indirekt über verunreinigte Gegenstände – etwa Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge – in einen Bestand eingeschleppt werden. „Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind daher nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren“, sagt sie. Das Virus sei für den Menschen weitgehend ungefährlich. Ansteckungen wie Bindehautentzündung seien bei Geflügelhaltern selten.hei/kos