Rosenheim/Kolbermoor/ Bamberg – Es ist kurz vor 3 Uhr in der Früh. An der Loretowiese in Rosenheim findet eine Verkehrskontrolle statt. Da nähert sich ein etwas älterer BMW. Noch bevor die Polizisten reagieren können, gibt der Fahrer Vollgas.
Mit Tempo 100 einmal
durch Rosenheim
Es beginnt eine wilde Verfolgungsjagd. Sie führt über die Westermayerstraße und die Heilig-Geist-Straße bis in die Frühlingstraße. Obwohl dort überall nur 30 Stundenkilometer erlaubt sind, beschleunigt der 18-jährige Fahrer auf rund 100 Sachen. Dabei durchquert er auch eine Einbahnstraße in falscher Richtung. Lange Zeit hat der junge Mann am Steuer Glück. Und mit ihm Fußgänger, Radler und Autofahrer, die nicht in der Nähe sind. Dann aber gerät er auf die Gegenfahrbahn und verliert bei einem Ausweichmanöver die Kontrolle über den Wagen. Schließlich prallt das Fahrzeug gegen einen Baum am Straßenrand. Dabei entsteht an dem städtischen Gewächs ein Sachschaden von rund 700 Euro. Der Pkw hingegen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ärgerlich für den jungen Mann, denn der Schrotthaufen gehört seinem Bruder. An den muss er danach 10.000 Euro abstottern. Für den Unfallfahrer kommt zudem juristischer Ärger dazu. Denn er hatte keine Fahrerlaubnis, dafür aber fast ein Promille Alkohol im Blut. Von den Rückständen einiger Joints nicht zu reden.
Vorfall nach dem
Bürgerfest in Kolbermoor
Der zweite Vorfall ereignet sich nach dem Bürgerfest in Kolbermoor. Anwohner alarmieren kurz vor 3 Uhr morgens die Polizei wegen einer Ruhestörung durch vier junge Männer auf Höhe der Rosenheimer Straße. Als die uniformierten Einsatzkräfte eintreffen, finden sie einen abgetretenen Außenspiegel an einem geparkten Wagen vor – Sachschaden: knapp 380 Euro. In der Nähe befindet sich ein „alter Bekannter“: der junge Mann, der sich mit Beamten die Verfolgungsjagd geliefert hatte.
Kurz vor Eintreffen der Polizei hatte sich der Mann mit einer Bierflasche selbst gegen die Stirn geschlagen und sich eine blutende Platzwunde zugefügt, die vom Rettungsdienst notdürftig versorgt wird. Dennoch ist er immer noch außer Rand und Band. Seine beiden Begleiter können ihn kaum bändigen. Die Polizisten erteilen einen Platzverweis – ohne Folgen. Schließlich wollen sie ihn in Gewahrsam nehmen, damit er sich in der Ausnüchterungszelle beruhigt. Es braucht wegen seiner heftigen Gegenwehr einigen Aufwand der Polizisten, um ihn zu fesseln. Im Dienstwagen beginnt der Mann, den Kopf gegen den Vordersitz und die Seitenscheibe zu schlagen, bis alles mit dem Blut seiner Platzwunde verschmiert ist. Als man ihn vom Rücksitz holt und auf eine Parkbank setzt, versucht er sich loszureißen. Als die Beamten ihn daraufhin auf den Gehweg legen, schlägt er mit dem Kopf gegen den Asphalt. Bodycam-Aufnahmen der Einsatzkräfte zeigen, wie der junge Mann die gesamte Zeit über wie ein Wilder schreit. Er beleidigt die Beamten unter anderem als „Bastarde“, „Wichser“ oder „Hurensöhne“. Die Polizisten aus Bad Aibling veranlassen, dass ihn ein Krankenwagen aufgrund seines offenkundigen psychischen Ausnahmezustands ins nächstgelegene Bezirksklinikum transportiert. Dort bleibt der Mann zwei Tage, bis er keine Gefahr mehr für sich und andere darstellt.
Vor Gericht
kein Unbekannter
Der junge Mann steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Bereits mit 16 Jahren verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim wegen zweier Diebstähle zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zwei Jahre später kommt es zu einem Wochenendarrest in der Jugendarrestanstalt München – wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis bei einer Moped-Tour. Neun Monate Jugendstrafe mit Bewährung sind die Folge. Außerdem ein Warnschuss-Arrest von einer Woche, den er in der Jugendarrestanstalt Landshut absitzt. Offenbar bleibt das ohne nachhaltigen Eindruck auf den Heranwachsenden.
Der aktuelle Prozess findet trotz der beiden Tatorte in Rosenheim und Kolbermoor vor dem Amtsgericht in Bamberg statt, denn im Jugendstrafrecht gilt das Wohnort-Prinzip, und der Mann „wohnt“ seit einigen Monaten in der nahegelegenen Justizvollzugsanstalt Ebrach.
Ein Jahr Jugendstrafe
ohne Bewährung
Vor dem Jugendschöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Martin Waschner gibt der Angeklagte alles zu – soweit er sich infolge seines damals betrunkenen und psychischen Ausnahmezustandes noch erinnern kann. Er sei normalerweise nicht so. Es tue ihm leid, dass er die Polizisten „zu hart“ beleidigt habe. Er sei mit deren Maßnahmen nicht einverstanden gewesen und deshalb ausgeflippt. Am Ende wird der junge Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung (Fall Kolbermoor) sowie fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall Rosenheim) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.