Infos zur Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters am 22. März

von Redaktion

Rund 14.000 Briefwahlunterlagen werden versandt

Rosenheim – Die Wählerinnen und Wähler entscheiden am Sonntag, 22. März, über den nächsten Rosenheimer Oberbürgermeister. Dazu werden rund 14.000 Briefwahlunterlagen versandt.

Den Wahlschein per Post erhält, wer bereits bei der Briefwahl zum 8. März angekreuzt hatte, zu einer möglichen Stichwahl die Wahlunterlagen zugeschickt zu bekommen. Dies haben über 90 Prozent der Wähler getan.

Sollten jedoch bis Mittwoch, 18. März, keine Briefwahlunterlagen eingegangen sein, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter wahlamt@rosenheim.de oder telefonisch unter 08031/365-1364 gebeten.

Für den Urnengang ist nach wie vor die Wahlbenachrichtigung gültig. Wer sie nicht mehr hat, kann unter Vorlage des Passes oder des Personalausweises im gleichen Wahllokal wie bereits am 8. März seine Stimme abgeben.

Neue Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per online-Antragstellung unter www.rosenheim.de bis zum Montag, 16. März, möglich, danach wird die persönliche Antragstellung im Wahlamt, Am Nörreut 17a, empfohlen. Diese ist bis Freitag, 20. März, um 15 Uhr möglich.

Bis Samstag, 21. März, 12 Uhr, können durch die Stadt Rosenheim nochmals Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.

Briefwahlunterlagen können an die Stadt zurückversandt werden oder persönlich in den amtlichen Briefkasten am Rathaus bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingeworfen werden.

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