Der Wegweiser zur Stichwahl

von Redaktion

In Rosenheim, Raubling und Brannenburg sowie bei der Landratswahl kommt es am kommenden Sonntag zur Stichwahl. Wähler müssen dabei einiges beachten, etwa wie sie an ihre Unterlagen kommen oder ob sie auch ohne Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben können.

Rosenheim – Der Krimi steht kurz bevor. Nicht nur in Rosenheim, sondern auch in Raubling und Brannenburg. Dort wird es am 22. März spannend, wer das Rennen um den Sitz im Rathaus gewinnt. In allen drei Kommunen geht die Wahl des neuen (Ober)Bürgermeisters in die Stichwahl. In Rosenheim zwischen Andreas März (CSU) und Abuzar Erdogan (SPD), in Raubling zwischen Michael Linnerer (CSU) und Franziska Pfaffenhuber (Freie Wähler Raubling) und in Brannenburg zwischen Hubert Estner (CSU) und Christian Zweckstätter (Junges Dorf Brannenburg). Genauso wird die Wahl zum Landrat zwischen Otto Lederer (CSU) und Sepp Hofer entschieden.

Stichwahl weit
weniger aufwendig

Bei einigen Bürgern scheint es allerdings noch das ein oder andere Fragezeichen zu geben, wie die Stichwahl genau abläuft. Nicht wesentlich anders als die Bürgermeisterwahl am 8. März, sagt Franz Höhensteiger, Wahlleiter der Stadt Rosenheim. „Die Stichwahl ist weit weniger aufwendig. Es gibt genau einen Stimmzettel mit zwei Wahlmöglichkeiten“, sagt er. Das mache sowohl das Wählen als auch das Auszählen einfacher. Der Stimmzettel zur OB-Stichwahl in Rosenheim ähnelt dem zur Oberbürgermeisterwahl vom 8. März. „Nur dass dieses Mal eben nur zwei Kandidaten draufstehen und nicht sieben“, erklärt Höhensteiger. Und wie schon bei der ersten Wahl haben die Rosenheimer „genau eine Stimme“.

Genauso ist es bei den Stichwahlen zum Landrat in den Landkreisgemeinden. „Der Ablauf ist grundsätzlich der gleiche“, teilt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamts, mit. Dort stehen auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenanzahl erhalten haben – so wie in der Stadt Rosenheim auch.

Selbstverständlich sei bei der Stichwahl auch wieder die Briefwahl möglich, betont Franz Höhensteiger. Für die Wahl am 8. März seien in Rosenheim 14.700 Unterlagen verschickt worden. Davon hätten rund 14.000 Menschen angegeben, im Falle einer Stichwahl wieder per Brief wählen zu wollen. Diejenigen bekommen automatisch Post, so der Wahlleiter. Wer das Kreuz damals auf der Wahlbenachrichtigung nicht gesetzt hat, die Briefwahl aber dennoch nutzen möchte, der kann sie noch bis zum Freitag, 20. März, um 15 Uhr nachträglich im Rosenheimer Wahlamt beantragen. Je näher der Stichwahltag komme, umso besser sei es, die Unterlagen persönlich abzuholen.

Auch in den Landkreisgemeinden werden die Unterlagen für die Briefwahl automatisch verschickt – vorausgesetzt, dies wurde auch beantragt. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, dem Stimmzettel für die Stichwahl, dem Stimmzettelumschlag, einem Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt zur Briefwahl, erklärt Gaßner-Nickl. Für alle, die vergeblich auf die Post warten, hat die Pressesprecherin einen Rat: „Im Zweifelsfall sollen sich die Wähler bei ihrer Wohnsitzgemeinde erkundigen.“

Unterlagen sollten bis
18. März in der Post sein

Eigentlich sollte es aber nicht passieren, dass jemand seine Briefwahlunterlagen nicht automatisch erhält, obwohl er sie bestellt hat, ergänzt Franz Höhensteiger. Ausgeschlossen sei es aber nicht, dass bei der Vielzahl an Briefen auch etwas schiefgehen kann. Wer trotz des Häkchens an der richtigen Stelle bis zum morgigen Mittwoch, 18. März, nichts bekommen hat, soll sich in Rosenheim beim Wahlamt melden, betont der Wahlleiter der Stadt. Alternativ könne man per E-Mail oder telefonisch unter der Nummer 08031/ 3651364 den Fall kurz schildern. „So können wir weiterhelfen und uns um die Wahlunterlagen kümmern“, sagt Höhensteiger.

Wer am kommenden Sonntag lieber ins Wahllokal gehen möchte, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen. Auch dann nicht, wenn man die Wahlbenachrichtigung abgegeben hat oder nicht mehr findet. „Das ist kein Problem“, versichert Franz Höhensteiger. Diejenigen Bürger müssten nur in das Wahllokal, in dem sie schon am 8. März waren, und sich dort mit ihrem Ausweis oder Reisepass ausweisen. Daher könne man auch guten Gewissens ohne Wahlbenachrichtigung zur Urnenwahl gehen – sowohl in der Stadt als auch in den Landkreisgemeinden, ergänzt Sibylle Gaßner-Nickl vom Landratsamt.

Bei der Wahl an sich gibt es auch ein paar Punkte zu beachten, damit der Stimmzettel nicht ungültig wird. Ob man beim Ankreuzen beispielsweise ein Kreuz, einen Kreis oder einen Haken macht, spielt keine Rolle. „Auch wenn man in der Zeile verrutscht und die Stimme erkennbar durchstreicht und sie dann in der anderen Zeile einsetzt, ist das kein Problem“, sagt Franz Höhensteiger. Ungültig seien aber verfassungswidrige Kennzeichen oder alles, was einen Rückschluss auf den Wähler ermöglicht. Wer diese Vorgaben einhält, der hat am Ende einen gültigen Stimmzettel – außer man will diesen absichtlich ungültig machen. Auch solche Fälle gibt es laut Höhensteiger bei der Stichwahl.

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