Prozess unter Polizeischutz

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim Angeklagter soll Kontakt zu organisierter Kriminalität haben

Rosenheim – Die Situation wirkt bedrohlich. Mitten auf dem Rosenheimer Ludwigsplatz stehen drei Polizeibusse, einer direkt am Kreisel, der andere in Richtung Max-Josefs-Platz und der dritte an der Einfahrt zur Weinstraße. Die Beamten in den schwarzen Anzügen wirken hellwach, kontrollieren mit strengem Blick, was sich im Umfeld abspielt. Immer wieder tauschen sie sich per Funk über ihre Headsets aus. Nur ein paar Meter weiter, an der Ecke Königstraße/Rathausstraße, steht der nächste Bus der Polizisten. Das gleiche Bild an der Bismarckstraße – dort sind auch zwei Busse positioniert. Prüfen jedes Auto, jeden Fußgänger, der vorbeikommt.

Je näher man dem Rosenheimer Amtsgericht kommt, umso mehr Polizisten sind zu sehen. Im Hinterhof des Justizgebäudes stehen weitere sechs Polizeibusse, im Minutentakt patrouillieren Streifen in Zivil und in Einsatzwagen um das Gericht. Der Grund für das Großaufgebot: An diesem Tag findet ein Prozess statt, der „nach polizeilicher Gefährdungsbewertung eine umfangreiche Unterstützung der Polizei vorsieht“, teilt der Pressesprecher des Amtsgerichts mit.

Hinweise auf
Fluchtgefahr

Mit anderen Worten: Die Polizei stellt sicher, dass der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt in Bernau nach Rosenheim gebracht wird, das Verfahren durchgeführt und der Beschuldigte wieder dorthin zurückgebracht wird – und das ohne Zwischenfälle. Nötig sei der ganze Aufwand, da der Angeklagte womöglich Kontakt zur organisierten Kriminalität hat. „Zudem bestehen Hinweise auf Fluchtgedanken“, sagt der Amtsgerichtssprecher.

Entsprechend hoch sind die Einlasskontrollen. Jeder, der ins Gericht will, wird unter die Lupe genommen, teilweise sogar am ganzen Körper gefilzt. Der Eingangsbereich wimmelt von Polizisten, jeder Gang des Gebäudes ist abgesichert. Auch Spezialkräfte des Unterstützungskommandos Bayern (USK) sind anwesend. Die Einheit kommt unter anderem zum Einsatz, wenn bei Gefangenentransporten mit einer Befreiung des Gefangenen zu rechnen ist oder dieser gefährlich ist.

Der Angeklagte selbst wird bis zum Prozessbeginn am gestrigen Freitag in einem abgetrennten Raum untergebracht. Erst kurz zuvor wird er mit Fuß- und Handfesseln von einer Gruppe Spezialspezialkräften in den Verhandlungssaal geführt. Zur Sicherheit bleiben sechs Beamte mit im Raum. Der Fall an sich? Weitaus weniger spektakulär, als man zunächst denken mag: Der Angeklagte, ein türkischer Mann aus Berlin, wurde mitten in der Nacht im Juni 2024 zusammen mit einem Bekannten am Grenzübergang in Kiefersfelden kontrolliert.

Ein Bundespolizist wird später als Zeuge aussagen, dass sie aufgefallen seien, weil die notwendigen Dokumente zur Einreise nicht vorlagen. Daraufhin haben die Beamten genauer hingeschaut und auf der Rückbank des SUVs einen Rucksack und eine Tasche gefunden. Der Inhalt: Ein Magazin für eine Pistole mit zehn Schuss und weitere Munition. Daraufhin sei die Wohnung des Mannes in Berlin durchsucht worden, dort tauchte weitere Munition auf. Als sich die Beamten das Auto noch mal genauer anschauten, entdeckten sie eine halbautomatische Schusswaffe, versteckt in der Mittelkonsole des Leihautos.

Da es sich dabei um den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie das verbotene Führen und Einführen nach Deutschland nach dem Waffengesetz handelt, wurde der Mann im November in Berlin verhaftet. Auch, weil er nicht widerlegen konnte, dass er mit der Waffe etwas zu tun hat. Wie ein anderer Polizist während des Prozesses aussagt, hätten sie auf dem Handy des Mitfahrers Fotos gefunden, auf denen beide Männer mit einer Waffe in der Hand in einem Mailänder Hotelzimmer zu sehen sind. „Die Waffe ist baugleich mit der bei ihnen gefundenen und optisch identisch“, wird Richter Marco Bühl später sagen.

Zuvor gibt es aber ein langes Rechtsgespräch zwischen ihm, der Staatsanwältin und den beiden Verteidigerinnen. Das Ergebnis: Wenn der Mann aus Berlin gesteht, wird das Gericht eine Freiheitsstrafe nicht höher als zwischen acht und zwölf Monaten aussprechen. Die Verständigung mit dem Mann, der um die 28 Jahre alt ist, viele Tattoos, auch im Gesicht und am Hals, hat und an diesem Tag einen dunklen Pulli und eine helle Jeans trägt, erfolgt über eine Dolmetscherin. Nach kurzer Bedenkzeit stimmt er dem „Deal“ zu, gesteht die Tat und entschuldigt sich.

Mehr will der Mann zu den Vorwürfen nicht sagen. Auch nicht dann, als ihn Richter Bühl auf einige Vorfälle aus der Vergangenheit anspricht. Zum Beispiel, dass auf sein Haus in Berlin geschossen wurde. Oder ihm in Frankreich aufgrund eines europäischen Haftbefehls Ärger droht. Dort ermittelt die Justiz gegen den Berliner, da er womöglich bei einem Überfall nahe der Stadt Metz beteiligt gewesen sein könnte. Mit einem Audi sollen fünf Personen einen Bus verfolgt haben, der Busfahrer starb dabei infolge eines Schusses. So liest es zumindest Marco Bühl aus den Akten vor.

Auch will der Richter wissen, ob sich der Angeklagte dazu äußern will, dass er im Gefängnis wohl Fluchtabsichten kundgetan hat. Eine Flucht mit Waffen und Komplizen, um sich vor der Auslieferung nach Frankreich zu drücken. Ein Handy sei in seiner Zelle auch gefunden worden, im doppelten Boden eines Putzeimers. Über seine Dolmetscherin lässt der Mann mitteilen, dass er nicht die Absicht hatte, zu fliehen, auch mit den Vorwürfen aus Frankreich habe er nichts zu tun.

Überzeugen kann er die Staatsanwältin damit nicht. Sie sagt in ihrem Plädoyer, dass sein Geständnis zwar viel wert ist, er nicht vorbestraft ist und der Waffe keine Straftaten zugeordnet werden können. Dennoch sei sie überzeugt, dass die Waffe für die organisierte Kriminalität nach Berlin gebracht werden sollte. Zumal bei seiner Festnahme in der Hauptstadt im Auto weitere Schusswaffen gefunden wurden. Sie beantragt – für die Einfuhr der Waffe bei Kiefersfelden – zwölf Monate Gefängnis.

Die beiden Verteidigerinnen sehen es anders. Aufgrund des Geständnisses und des Umstandes, dass ihr Mandant bereits längere Zeit in Untersuchungshaft sitzt, die Sprachbarriere erschwerend hinzukomme und in Frankreich wohl eine deutlich längere Haftstrafe drohe, seien acht Monate angemessen. Dem will sich der Angeklagte anschließen, nicht ohne sich zu entschuldigen.

Am Ende werden es zehn Monate Gefängnis. „Es war kein Versehen, dass die Waffe bei ihnen im Auto war, das deckt sich mit den anderen Umständen, die wir heute gehört haben. Das passt ins Bild“, sagt Richter Marco Bühl.

Der Angeklagte sei mit einer versteckten halbautomatischen Waffe „durch halb Europa gefahren“. Auf diese hätte er auch jederzeit zugreifen können. Das Versteck in der Mittelkonsole sei leicht zugänglich. Zumal immer die passende Munition dabei war. „Es gab schon schlechtere Beweislagen“, betont der Richter.

Keine Zwischenfälle
während des Transports

So bleibt der Haftbefehl bestehen. Mit mehreren Polizeikräften wird der Mann gegen Mittag wieder aus dem Gerichtsgebäude gebracht und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ins Gefängnis gefahren.

Dort sei der Konvoi auch nach kurzer Zeit angekommen, bestätigt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf OVB-Anfrage am Nachmittag. Ohne Zwischenfälle. Ohne Befreiungs- oder Fluchtversuche.

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