Rosenheim – Der Platz auf der Anklagebank eines Gerichts ist für die in Ratibor (Polen) geborene Frau kein unbekannter. Bereits 16-mal stand sie vor Gericht – jetzt ein 17. Mal in Rosenheim. Die Frau leidet seit über 30 Jahren an einer Angstpsychose, die sich in Kleptomanie manifestiert. Kaum verwunderlich, dass der Angeklagten ausschließlich Diebstähle die jeweils vorgeworfenen Delikte waren. Mehrfach war sie bereits inhaftiert und befindet sich auch in psychiatrischer Betreuung.
Hilferuf der Tochter als
Auslöser für Rückfall
Im August 2024 erreichte sie, nachdem sie zwischenzeitlich stabil und nicht mehr straffällig geworden war, ein Hilferuf ihrer Tochter aus Ratibor, die ebenfalls psychotisch und suizidgefährdet ist. Sie fuhr umgehend dorthin, um ihrer Tochter zur Seite zu stehen, und hatte wegen der Überlastung einen Rückfall.
Wieder in Rosenheim fiel sie deshalb in alte Verhaltensmuster zurück und versuchte, in einem Einkaufszentrum Lebensmittel im Wert von 10,77 Euro zu entwenden. Eigentlich wäre dies eine Lappalie. Sie war auch umfassend geständig. Doch bei 16 einschlägigen Vorstrafen und dazu noch in offener Bewährung aus einer Tat, die nun fast fünf Jahre zurückliegt, lief sie Gefahr, nicht nur eine neuerliche Haftstrafe zu erleiden. Auch die Bewährung aus der alten Verurteilung würde widerrufen werden.
Gericht zeigt Verständnis
für besondere Situation
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, beantragte die Anhörung der Bewährungshelferin, die zu berichten wusste, dass die Angeklagte sich während der gesamten Bewährungszeit geradezu vorbildlich verhalten habe. Sie informierte das Gericht auch darüber, dass die Angeklagte, wie sie es immer wieder einmal tat, versucht hatte, am Tag der Tat ihre Bewährungshelferin zu erreichen. Dies war nicht möglich, weil sie an dem Tag gerade nicht im Dienst war. „Hätte sie mich erreichen können, so wäre das Vergehen sicher nicht geschehen.“
Der Verteidiger legte auch mehrere ärztliche Berichte vor, die das Krankheitsbild, die besondere Situation und die inzwischen wieder gegebene Stabilität bestätigten. Ebenso bestätigten die Berichte das Bemühen der Angeklagten, durch psychologische Hilfen und medikamentöse Unterstützung ihre Problematik in den Griff zu bekommen.
Die Staatsanwaltschaft nahm die besonderen Umstände der Angeklagten durchaus zur Kenntnis. Hielt aber angesichts der Vorstrafen und der offenen Bewährung vier Monate Haft für geboten. Rechtsanwalt Baumgärtl verwies auf den geringen Wert des Diebstahls, der ohnehin sofort zurückgegeben wurde, sodass keinerlei Schaden entstanden war. Er erinnerte auch an die krankhafte Situation, in der sich seine Mandantin befand, und daran, dass sie nachweislich bemüht sei, weitere Straftaten zu vermeiden. Er hielt eine Haftstrafe für überflüssig – zumal dann ein Widerruf der alten Bewährung zwingend wäre. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen war in seinen Augen eine angemessene Ahndung.
Richterin übernimmt
Sicht der Verteidigung
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Bachmaier entsprach dem Antrag der Verteidigung, weil eine Haftstrafe samt Widerruf trotz der Vorahndungen wohl nicht angemessen wäre.
Anmerkung der Redaktion: Generell berichten wir nicht über Selbsttötungen, damit solche Fälle mögliche Nachahmer nicht ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur dann statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Sie oder eine Ihnen bekannte Person unter einer existenziellen Lebenskrise oder Depressionen leidet, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer 0800-1110111. Hilfe rund um die Uhr bieten auch die Krisendienste Bayern unter 0800-6553000. Weitere Infos auf www.krisendienste.bayern.