Rosenheim – Beamte der Rosenheimer Polizei fuhren am Freitag einige Zeit einem E-Bike-Fahrer hinterher. Dabei fiel den Polizisten auf, dass der so gut wie nie in die Pedale trat – und sich dennoch schnell fortbewegte. Die Vermutung der Beamten lag deshalb nahe, dass das Gefährt überwiegend durch maschinelle und nicht menschliche Beinkraft angetrieben wird. Dass die Beamten richtig lagen, konnte im Rahmen der Kontrolle festgestellt werden. Das E-Bike hatte einen sogenannten „Gasgriff“ und wurde technisch so verändert, dass das Fahrzeug überwiegend mechanisch angetrieben wird. Erste Ermittlungen ergaben, dass eine Geschwindigkeit von über 90 km/h durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Wie hoch die hier erzielte Geschwindigkeit tatsächlich war, müssen die weiteren Ermittlungen dazu ergeben. Für dieses Fahrzeug ist zumindest die Führerscheinklasse A1 sowie eine Kfz-Versicherung erforderlich. Der 37-jährige Fahrer aus Riedering ist nicht im Besitz eines Führerscheins und versichert war das Gefährt ebenfalls nicht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.