Weiter Wirbel um fehlende Unterlagen

von Redaktion

Zahlreiche Rosenheimer erhielten offenbar keine Briefwahlunterlagen zur Stichwahl, dementsprechend groß war der Ärger. Die Stadt weist die Vorwürfe zurück. Jetzt äußern sich auch die Regierung von Oberbayern und das bayerische Innenministerium.

Rosenheim – Die Beschwerden reißen nicht ab, auch drei Tage nach der Wahl nicht. Die Redaktion erreichen noch immer E-Mails von Rosenheimern, denen ihre Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden waren. Nach der Stichwahl hatte die Stadt dazu aufgefordert, dass sich Betroffene direkt beim Wahlamt melden.

Kaum zusätzliche
Meldungen

„Es haben sich hauptsächlich Wähler gemeldet, die bereits Ersatzunterlagen beantragt hatten oder von denen wir schon seit Sonntag wussten. Zusätzliche Meldungen gingen kaum ein“, sagt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim. Und doch wurde das Thema auch in der Verwaltung und im Wahlausschuss diskutiert, der am Dienstag, 24. März, getagt hat.

Während der Sitzung im Rathaus wurde darüber informiert, dass nach derzeitigem Kenntnisstand rund 300 Bürger keine Wahlunterlagen bekommen hatten. Etwa die Hälfte der Betroffenen habe sich daraufhin Ersatzwahlunterlagen beim Wahlamt abgeholt. Warum die anderen Personen keine Unterlagen bekommen haben, bleibt offen. Zumal sowohl die Verwaltung als auch die Post keinerlei Fehler feststellen konnten.

„Amtliche Wahlunterlagen sollen innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden“, erklärt ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums auf OVB-Anfrage. Kontrollieren lasse sich das freilich kaum, auch seien die Zusteller der Briefwahlunterlagen nicht zum Nachweis verpflichtet. „Dies wäre im Rahmen der Massenzusendungen innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums wohl auch nicht leistbar“, sagt der Ministeriumssprecher. Zumal sich Zustellungsfehler ihm zufolge auf Einzelfälle beschränken. Dem bayerischen Innenministerium sind zur Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März in der Stadt Rosenheim keine Probleme hinsichtlich der Briefwahlunterlagen bekannt.

Im gleichen Atemzug verweist das Ministerium auf die Regierung von Oberbayern, die für die Wahlprüfung zuständig ist – und zwar routinemäßig und ohne besonderen Anlass. Dass eine Diskrepanz zwischen beantragten und abgegebenen Briefwahlunterlagen nichts Ungewöhnliches sein muss, unterstreicht ein Sprecher der Regierung von Oberbayern. So könne es vorkommen, dass Bürger von der Möglichkeit zur Stimmabgabe keinen Gebrauch machen. Oder dass sie ihre Stimme am Wahlsonntag doch persönlich im Wahllokal und nicht per Briefwahl abgegeben haben. Auch Probleme bei der Post könnten zu einer fehlerhaften oder verspäteten Zustellung der Unterlagen geführt haben.

Wahlrecht kann man
trotzdem ausüben

Er erinnert aber auch daran, dass nicht zugestellte Briefwahlunterlagen niemanden an der Ausübung seines Wahlrechts hindern. „So konnte kurzfristig vor dem Wahltermin noch ein neuer Wahlschein persönlich bei der Wahlbehörde beantragt und die Briefwahlunterlagen abgeholt werden“, sagt er. Auch könne jeder Bürger mit dem Wahlschein an der Urnenwahl teilnehmen.

Blick nach Kitzingen
zeigt mögliche Folgen auf

Ein Blick in den Norden Bayerns zeigt, dass vermeintliche Ungereimtheiten Konsequenzen nach sich ziehen können. In der Großen Kreisstadt Kitzingen (Unterfranken) war 2020 die Oberbürgermeister-Stichwahl angefochten worden. Unter anderem, weil Briefwahlunterlagen nicht versandt worden waren. Allerdings hielten sich die Folgen in Grenzen. „Die Wahlanfechtung wurde mit bestandskräftigem Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde abgewiesen und nicht über den Klageweg weiterverfolgt“, sagt der Ministeriumssprecher.

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