Rosenheim – Dramatische Szenen am Klinikum Rosenheim: Am gestrigen Dienstag gegen 0.10 Uhr wurde der Notarzt zu einem dringenden Einsatz im südlichen Stadtgebiet gerufen – eine Person litt unter akuten Herz-Kreislauf-Problemen. Doch die Rettung scheiterte fast schon auf dem Parkplatz des Krankenhauses. Obwohl die Besatzung sofort ausrückte, musste die Fahrt nach wenigen Sekunden abgebrochen werden. Ein abgestelltes Auto blockierte die komplette Zufahrt. „Ein Verlassen des Klinikumgeländes war schlichtweg nicht möglich“, berichtet Polizeihauptkommissar Robert Maurer.
Während die Beamten vor Ort das weitere Vorgehen koordinierten, wurde ein Notarzt aus dem Krankenhaus Bad Aibling angefordert. Dieser übernahm den Einsatz und erreichte den Patienten noch rechtzeitig. Nach ersten Erkenntnissen kam es trotz der Verzögerung zu keiner Gesundheitsgefahr. Parallel dazu versuchte die Polizei unter Hochdruck, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. „Da dies fehlschlug, mussten wir ein Abschleppunternehmen kontaktieren“, so Maurer. „Das hat auch eine Weile gedauert“, erinnert er sich. Der Wagen wurde daraufhin zu einer sogenannten Verwahrstelle gebracht. Nach geraumer Zeit erschien die Halterin des Wagens, eine 30-jährige Frau aus dem Landkreis Traunstein, auf der Dienststelle. Sie gab an, aufgrund eines eigenen Anliegens im Klinikum gewesen zu sein. Sie musste nicht nur die Kosten des Abschleppdienstes bezahlen, sondern auch die Polizeikosten. „Das waren ungefähr 400 Euro“, sagt Maurer. Im Anschluss hätten seine Kollegen der Frau mitgeteilt, wo sie ihr Fahrzeug abholen kann.
Doch mit dem Geld ist die Sache nicht erledigt. Gegen die 30-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet. Die Folge ist meist eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wäre durch den verhinderten Notarzteinsatz jemand gestorben, sei es in solchen Fällen auch denkbar, dass beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden würde.
Dass Fälle dieser Art eher selten sind, bestätigt Robert Maurer auf OVB-Anfrage. „Ich kann mich an keinen vergleichbaren Fall erinnern“, sagt er. Und auch im Romed-Klinikum spricht man von einer Seltenheit. „In der Regel wird das Parkverbot vor der Notarztwagengarage eingehalten“, so eine Pressesprecherin.
Anna Heise