Rosenheim – Die Regeln sind klar. Während der Sitzungen im Rosenheimer Rathaus haben Zuschauer kein Rederecht. Und doch machte Daniel Artmann, Zweiter Bürgermeister der Stadt, an diesem Nachmittag eine Ausnahme, als es um die Barrierefreiheit am Max-Josefs-Platz ging. „Es ist ein sehr wichtiges Thema“, sagte er während der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV, bevor er das Wort an Harald Oberrenner gab.
Großen Bogen um
den Max-Josefs-Platz
Oberrenner ist der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Stephanskirchen und Mitglied der Projektgruppe „Barrierefreies Bauen“. Schon seit vielen Jahren setzt er sich für die barrierefreie Gestaltung des Max-Josefs-Platzes in Rosenheim ein. „Der Platz ist gefährlich und für Menschen mit einer Behinderung unzumutbar“, sagte er. Oberrenner sitzt aufgrund einer Erkrankung selbst im Rollstuhl. Um den Max-Josefs-Platz macht er deshalb schon seit einigen Jahren einen großen Bogen. Unfreiwillig. „Wir sind aus unserem eigenen Wohnzimmer ausgeschlossen“, machte er während der Sitzung deutlich. Das muss sich ändern. Und danach sah es auch lange Zeit aus. Denn in der Dezember-Sitzung sprachen sich die Mitglieder des Gremiums einstimmig für den Vorschlag der Projektgruppe „Barrierefreies Bauen“ aus. Vorgestellt wurde ein „effizientes Wegesystem aus großformatigen Steinen“.
Einstimmiger Beschluss
eine „Sternstunde“
Der fugenfreie Belag soll unter anderem unter den Arkaden angebracht werden. „Der Hauptweg führt längs über die Mitte des Platzes. Auf kurzem Wege werden von dort aus die beidseitig angeordneten Geschäfte und Gaststätten erreicht“, heißt es vonseiten der Projektgruppe. Zudem führen Abzweigungen in die direkt anschließenden Straßen und Passagen. Die barrierefrei nutzbaren Wege sind zwischen anderthalb bis zwei Meter breit und sollen genau dort verlegt werden, wo sich die meisten Menschen bewegen.
„Für uns war der einstimmige Beschluss kurz vor Weihnachten eine Sternstunde“, erinnerte sich Oberrenner während der Sitzung. Umso größer war die Enttäuschung darüber, dass genau dieser Vorschlag jetzt wieder vom Tisch zu sein scheint. Die Gründe dafür liegen in der Vergangenheit. So war im Jahr 1983 ein Wettbewerb zur Gestaltung der Fußgängerzone ausgeschrieben worden. Den ersten Preis erhielt ein fünfköpfiges Architektenteam aus München – das Büro SEP Jochen Baur Architekten. Sie übernahmen die Sanierung und haben seither das Urheberrecht an der Gestaltung des Platzes inne.
Heißt: Jeder noch so kleine Eingriff muss seitdem mit dem Architektenbüro abgesprochen werden. So auch in diesem Fall. Also lud die Verwaltung das Architektenbüro ins Tiefbauamt nach Rosenheim ein. Die Pläne wurden vorgestellt, die Unterlagen genau durchgesprochen. „Der Vorschlag wurde von den Vertretern des Architektenbüros als kritisch erachtet“, teilte die Verwaltung während der Sitzung mit. Stattdessen sollen nun neue Vorschläge erarbeitet werden, die mit dem Urheberrecht vereinbar sind.
9.200 Menschen mit
Behinderung warten
Doch dem ein oder anderen Zuschauer fehlte genau hierfür das Verständnis. „Natürlich ist das Urheberrecht ein Recht. Aber behinderte Menschen haben auch Rechte. Und es gibt Gesetze, wonach behinderte Menschen nicht ausgegrenzt werden dürfen“, sagte Oberrenner. Er erinnerte daran, dass es allein in der Stadt Rosenheim 9.200 Menschen mit Behinderung gibt. Für ihn Anlass genug, tätig zu werden und den Max-Josefs-Platz barrierefrei zu gestalten. Dieser Auffassung ist auch Karin Seidl. Sie ist die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Gstadt und ebenfalls Teil der Projektgruppe „Barrierefreies Bauen“. „Den Plan, den Platz barrierefrei zu gestalten, gibt es jetzt schon seit mehreren Jahren, und ich bin der Meinung, es müssen jetzt endlich Taten folgen“, sagt sie auf OVB-Anfrage. Sie selbst meide die Rosenheimer Innenstadt. „Ich erlebe sowohl mit meinem behinderten Sohn als auch mit meiner Mutter, die mit einem Rollator unterwegs ist, zu viele Barrieren“, sagt Seidl.
Barrierefreiheit verstärkt
im öffentlichen Fokus
Auch der Rosenheimer Architekt Ralph Leingartner setzt sich für eine barrierefreie Gestaltung des Max-Josefs-Platzes ein. „Das Festhalten an dem Gestaltungsentwurf durch den Preisträger des Wettbewerbs ist einerseits verständlich. Jedoch ist das Bewusstsein für Barrierefreiheit stärker in den Fokus gekommen“, sagt er auf OVB-Anfrage.
Der punktuelle, streifenförmige Austausch des Pflasters durch große Platten wäre deutlich günstiger als eine großflächige Neupflasterung. „Die Durchführung der Baumaßnahme wäre nur kleinräumig, jahreszeitlich passend zu legen und würde die Außensitzplätze der Gaststätten somit kaum einschränken. Die Baumaßnahme wäre damit sehr erträglich“, fügt Leingartner hinzu.
Rechtsweg soll
vermieden werden
Ob diese Argumente ausreichen, um das Architektenbüro in München zu einem Umdenken zu bewegen, wird sich zeigen. SPD-Stadtrat Robert Metzger mahnte zur Vorsicht: „Wir sollten den rechtlichen Weg vermeiden.“ Denn eine Klage könnte das Projekt für Jahre blockieren. Zweiter Bürgermeister Daniel Artmann versprach deshalb, erst einmal auf den Dialog zu setzen.