Pläne am Happinger See vorerst gestoppt

von Redaktion

Jahrelang wurde über die Zukunft des Seehotels „Hubertus“ am Happinger See diskutiert. Nach einem Stadtratsbeschluss reichte eine Bürgerinitiative Beschwerde ein. Nun hat die Stadt Rosenheim den Vorbescheidsantrag zurückgezogen und die Planungen vorerst gestoppt. Die Zukunft des Areals ist wieder offen.

Rosenheim – Damit hatte Markus Tiefenthaler wohl nicht gerechnet. Der Sprecher der Bürgerinitiative Happinger See hatte im Januar gemeinsam mit den anderen Mitgliedern eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. In dieser ging es um die Zukunft des Happinger Sees. Genauer gesagt, um einen Vorbescheid aus dem vergangenen Jahr.

Vom Vorkaufsrecht
Gebrauch gemacht

In dem Vorbescheid wird vorgeschlagen, das ehemalige Seehotel „Hubertus“ abzureißen und stattdessen eine öffentliche Seegaststätte mit Fremdenzimmern zu bauen. Weil der Stadt die finanziellen Mittel dafür fehlen, besteht die Möglichkeit, das Grundstück im Erbbaurecht zu vergeben und einen privaten Investor ins Boot zu holen. 2011 hatte die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und das Grundstück am Happinger See gekauft. Während das Seehotel einst eine beliebte Adresse für Gäste aus nah und fern war, ist es mittlerweile in die Jahre gekommen. Ab 2012 wurde das Gebäude als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt, seit 2023 steht das Haus leer.

Nach zahlreichen Diskussionsrunden entschieden sich die Mitglieder des Stadtrates im Oktober 2025 also dafür, das Projekt voranzutreiben.

Allerdings unter der Prämisse, dass sich die Kubatur des Neubaus eng am Bestand orientiert und man sich auf das weitere Vorgehen immer erst im Stadtrat einigen muss. Während die Sache für die Politiker damit vorerst erledigt war, blieb der Unmut bei der Bürgerinitiative groß.

„Wir wollen eine Vergabe im Erbbaurecht verhindern“, sagte Tiefenthaler. Ihn und seine Mitstreiter stört die Tatsache, dass ein privater Investor mit ins Boot geholt werden soll. „Wegen möglicher Interessenskonflikte zwischen den Naherholungssuchenden und den kommerziellen Interessen des Investors sehen wir keine Möglichkeit, dem zuzustimmen“, sagte Tiefenthaler gegenüber dem OVB. Eine Fachaufsichtsbeschwerde sollte bei der Einigung helfen – oder besser bei der Entscheidung, wie es in Zukunft am Happinger See weitergehen soll.

In ihrem Schreiben an die Regierung von Oberbayern nannten die Mitglieder der Bürgerinitiative gleich mehrere Punkte, an denen sie sich störten. So fehlt in ihren Augen die notwendige Begründung für das Bauen im geschützten Außenbereich. Sie bemängeln, dass Übernachtungsangebote im Gegensatz zur Gastronomie normalerweise in den Ort gehören und nicht zwingend auf die „grüne Wiese“, zumal das betroffene Gebiet vor allem von Tagesausflüglern genutzt wird, die dort gar keine Unterkünfte benötigen.

Da die Beschlussvorlage nicht schlüssig aufzeige, warum dieses Projekt genau an diesem Standort unverzichtbar ist, bleibe die rechtliche Privilegierung des Vorhabens laut Markus Tiefenthaler höchst zweifelhaft. Kritisiert wird zudem, dass die öffentlichen Belange nicht ausreichend gewürdigt und die Erschließung nicht gesichert ist. „Wir wünschen uns stattdessen einen saisonalen Kioskbetrieb und eine ganzjährige Bewirtschaftung der Toiletten“, ergänzt Tiefenthaler.

Zwei Monate nach Eingang der Beschwerde meldete sich jetzt die Regierung von Oberbayern bei der Bürgerinitiative – mit einer Antwort, die verwundert. „Die Stadt Rosenheim hat uns zwischenzeitlich darüber informiert, dass der Vorbescheidsantrag zurückgenommen wurde“, heißt es vonseiten eines Sprechers. Damit habe sich die Beschwerde erledigt.

Eine Nachfrage bei der Stadt Rosenheim bestätigt das. „Der Antrag auf Vorbescheid wurde zurückgezogen, weil die vorgesehene Planung durch den Stadtratsbeschluss vom 22. Oktober nicht aufrechterhalten werden kann“, sagt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt, auf OVB-Anfrage. Der Stadtrat hatte beschlossen, dass sich die Kubatur am Bestand zu orientieren hat. „Damit ist die bisherige Planung gegenstandslos und kann nicht weiterverfolgt werden“, so Baab.

Aus diesem Grund habe die Stadt als Vorhabensträgerin den Antrag zurückgezogen. „Dazu ist keine Abstimmung mit den Gremien erforderlich. Generell steht es jedem Vorhabensträger frei, Anträge zurückzuziehen. Insbesondere dann, wenn sich Planänderungen ergeben“, ergänzt Baab. Wie es am Happinger See jetzt weitergeht, soll in den kommenden Monaten erörtert werden.

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