Unter Alkoholeinfluss „tickende Zeitbombe“

von Redaktion

Mann (56) aus Rosenheim muss nach erneuter körperlicher Attacke ins Gefängnis

Rosenheim – Der Alkohol ist sein Problem. Und führt den Mann jetzt wieder ins Gefängnis. Seit 30 Jahren ist der 56 Jahre alte Maurer aus Rosenheim alkoholkrank. Damit würde er hauptsächlich sich selbst schaden. Problematisch ist jedoch, dass er im Rausch dazu neigt, aggressiv zu werden und zuzuschlagen. So weist sein Bundeszentralregister seit 26 Jahren immer wieder Verurteilungen wegen Körperverletzung auf. Im Jahr 2015 sogar mit Todesfolge, weshalb er für sechs Jahre ins Gefängnis musste. Verurteilungen wegen Betrugs, Verstoßes gegen das Waffengesetz und etliche Diebstähle kamen ebenfalls dazu.

Von Polizisten
aufgegriffen

Aus diesem Grund stellte ihn das Gericht 2022 unter Führungsaufsicht, wobei er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe melden musste. Außerdem wurde ihm ein Alkoholverbot auferlegt. Aufgrund seiner Erkrankung war es ihm aber nicht möglich, sich an das Verbot zu halten. Immer wieder wurde er von Polizisten betrunken angetroffen, wie die Beamten vor Gericht berichteten. Denn wegen des ständigen Verstoßes musste sich der 56-Jährige erneut vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, da dies als eigene Straftat gilt.

Hinzu kam dieses Mal auch noch, dass der Rosenheimer im Oktober 2025 einen Mann aus seinem Umfeld mit einem Faustschlag blutig schlug. Zwar behauptete er vor Strafrichterin Isabella Hubert, er habe den Mann nur geschubst. Am zweiten Verhandlungstag erklärte das Tatopfer zwar, dass man inzwischen wieder ein normales Verhältnis pflege. Doch schilderte der Mann glaubhaft, wie ihn der Angeklagte scheinbar grundlos und unvermittelt mit der Faust blutig geschlagen hatte. Polizeifotos belegten die Verletzungen ohne jeden Zweifel.

Der Gutachter Dr. Josef Eberl, Oberarzt in der Psychiatrie des Inn-Salzach-Klinikums, berichtete, dass der Angeklagte schon mehrfach dort therapiert worden sei und inzwischen als nicht therapierbar gelten müsse. Es sei ihm schlichtweg nicht mehr möglich, ohne Alkohol auszukommen. Damit war der Strafvorwurf bezüglich der Alkohol-Abstinenz hinfällig, da niemand bestraft werden dürfe, wenn er nachweislich ein Verbot nicht einhalten könne. In Bezug auf die Führungsaufsicht blieb nur noch ein versäumter Gesprächstermin bei der Bewährungshilfe.

Die Staatsanwältin verwies auf die vielen Voreintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere darauf, dass der Angeklagte, kaum ein Jahr, nachdem er aus der Haft entlassen worden war, erneut betrunken zuschlug. Sie forderte eine Haftstrafe von zehn Monaten und sah keine Chance auf eine Aussetzung zur Bewährung.

Verteidigerin fordert
Bewährungsstrafe

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, stimmte dem Schuldspruch zu, verwies allerdings darauf, dass ihr Mandant bereits einmal eine Bewährung erfolgreich durchgestanden habe. Sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, nannte sie als eine angemessene Ahndung.

Das Gericht entschied, dass acht Monate Gefängnis ausreichend seien, zumal das Tatopfer den Vorfall längst verziehen hatte. „Jedoch sehe ich keine Möglichkeit zur Aussetzung der Strafe“, so die Richterin, „unter Alkohol sind sie eine tickende Zeitbombe. Es bleibt zu hoffen, dass sie mit ihrem Alkoholgenuss bewusster umgehen.“ Eine absolute Zuversicht, dass der Verurteilte in Zukunft Straftaten vermeiden werde, könne sie nicht haben. Dies aber wäre die Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe.

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