Rosenheim – Darüber, dass es so nicht weitergehen kann, waren sich im November 2025 alle sieben Taxiunternehmen der Stadt einig. In einem gemeinsamen Antrag baten sie darum, die Taxitarifordnung der Stadt zu ändern. Grund hierfür seien die gestiegenen Anschaffungskosten der Fahrzeuge, die Auswirkungen der Inflation, die Erhöhung der Versicherungsprämien sowie die stark gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten. Auch wurde der Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro angehoben.
„Im Durchschnitt ergibt das eine Preissteigerung von circa sieben Prozent bis zum Jahr 2027 seit der letzten Erhöhung im Jahr 2023“, heißt es vonseiten der Taxiunternehmen. Beantragt wurde deshalb eine Erhöhung des Taxitarifs um durchschnittlich 21,5 Prozent. Der Taxitarif setzt sich in den meisten Fällen aus Grundgebühr, Wegstreckenpreis, dem Zeitpreis sowie möglichen Zuschlägen zusammen – also beispielsweise dann, wenn am Feiertag oder in der Nacht gefahren wird.
Nur Kilometerpreis
soll erhöht werden
Die Stadt hat aber – im Vergleich zu den umliegenden Landkreisen und vergleichbaren kreisfreien Städten – bereits einen hohen Grundpreis sowie einen hohen Tarif für die Wartezeit. Diese Gebühr wird oft fällig, wenn das Taxi verkehrsbedingt oder auf Kundenwunsch wartet. „Um die Tariferhöhung für die Fahrgäste sozialverträglicher zu gestalten, strebt die Verwaltung nur eine Erhöhung des Kilometerpreises an“, heißt es deshalb aus dem Rathaus. Diese soll schrittweise erfolgen.
Einen entsprechenden Vorschlag hat die Verwaltung unter anderem dem Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, der Regierung von Oberbayern sowie der Industrie- und Handelskammer vorgelegt. Einwände gab es keine. Heißt in Zahlen ausgedrückt: Ab August kostet der Kilometer 20 Cent mehr. Derzeit liegt der Preis bei 2,30 Euro, ab August steigt er auf 2,50 Euro. Ab 2027 kostet der Kilometer dann 2,60 Euro, ab 2028 2,70 Euro. „Die Preise für eine durchschnittliche Taxifahrt werden sich bis zum 1. Januar 2028 um circa 9,5 Prozent erhöhen“, so die Verwaltung.
Der Preis für die Wartezeit bleibt bei 39 Euro. Die Pauschale für Rollstuhlfahrten in der Stadt liegt derzeit bei 31,50 Euro, ab August wird es einen Euro teurer. Die Kosten liegen dann bei 32,50 Euro.
Die Maximalhöhe der Zuschläge liegt derzeit bei 30 Euro und steigt ab August auf 32 Euro an. Dabei handelt es sich um Zusatzgebühren, beispielsweise für Großraumtaxis, Gepäck oder Vorbestellungen.
Wie genau die Erhöhungen berechnet werden, weiß Christian Linz, Geschäftsführer des Landesverbands Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen. „Es werden die erforderlichen betrieblichen Kosten herangezogen, plus ein angemessener Zuschlag für das Unternehmen. Aus beidem setzt sich der Taxitarif zusammen“, sagt er. Häufig schaue man sich hierfür die Kosten aus dem Vorjahr an. Also beispielsweise, wie viel Geld für Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen gezahlt wurde, wie hoch der Zins für einen Fahrzeugkredit ist, wie viel ein entsprechender Stellplatz kostet und um wie viel der Dieselpreis gestiegen ist.
Aufsichtsbehörde
entscheidet über Anhebung
„Wenn man dann feststellt, dass die Versicherungen teurer geworden sind, der Mindestlohn gestiegen ist und auch die anderen Kosten um fünf Prozent gestiegen sind, muss logischerweise auch der Taxitarif um fünf Prozent steigen“, erklärt Linz am Telefon. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann jetzt entscheiden, ob sie die Grundgebühr anhebt – also den festen Mindestbetrag, der bei jeder Taxifahrt sofort beim Einsteigen oder mit Fahrtbeginn fällig ist. Oder aber den Kilometerpreis.
„Man kann entweder die ersten Kilometer erhöhen oder die, die später kommen“, sagt der Geschäftsführer. Das sei abhängig davon, wie groß der Landkreis ist, in dem das Taxiunternehmen ansässig ist. Im Landkreis Fürth etwa ergebe es aufgrund der geringen Größe wenig Sinn, den Kilometerpreis erst für spätere Kilometer zu erhöhen. Hier wird eher der Preis auf den ersten Kilometern erhöht. Anders sieht es beispielsweise im Landkreis Ansbach aus. Hier werde der Preis erst auf den späteren Kilometern erhöht.
Tarife werden oft Monate
im Voraus angepasst
„Es ist die Aufgabe der Genehmigungsbehörde, dafür Sorge zu tragen, dass das Taxigewerbe ausreichend viel verdient“, sagt Linz. Einziger Nachteil: Der Tarif werde oft Monate im Voraus angepasst. „Das heißt, dass das Taxigewerbe auf spontane Problematiken nicht reagieren kann“, sagt er. Etwa auf die gestiegenen Dieselpreise. „Das geht zulasten unseres Gewerbes“, ergänzt er.
Zumindest eine kleine Erleichterung dürfte die Änderung der Tarifordnung für die städtischen Taxiunternehmen bringen. Zudem soll ein Taxikorridor eingeführt werden. Innerhalb dieses Korridors können Taxiunternehmen bei einer Vorbestellung Festpreise anbieten, anstatt zwingend nach Taxameter abzurechnen. Diese Preise können dabei bis zu 20 Prozent nach oben von den Taxitarifen abweichen. Eine Abweichung nach unten ist nicht zulässig. Dies ist eine Reaktion auf die Preisgestaltung von App-basierten Fahrdiensten – wie Uber.
Pflicht zur Akzeptanz
bargeldloser Zahlung
Neu in der Tarifordnung ist auch, dass bargeldloses Zahlen verpflichtend angenommen werden muss.
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses für die Änderungen aus. Eine endgültige Entscheidung soll am morgigen Mittwoch im Stadtrat fallen. Beginn ist um 17 Uhr im großen Sitzungssaal im Rosenheimer Rathaus.