Rosenheim – Das Zusammenleben in Wohnheimen für Obdachlose ist nicht immer einfach. In den Unterkünften in Rosenheim kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, die die Polizei auf den Plan rufen. Ein Bewohner einer Unterkunft, der dort inzwischen Hausverbot hat und schwer alkoholkrank ist, musste sich nun vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Bernd Magiera verantworten. Der Angeklagte hat seit 2007 diverse Vorstrafen, entweder im Zusammenhang mit Trunkenheit oder der Beschaffung von Alkohol. Für ihn ist eine Therapie die letzte Hoffnung.
Zivilcourage führte
zur Festnahme
Der 36-jährige Mann sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bernau eine Strafe aus dem Jahr 2025 wegen Körperverletzung und Diebstahl von Schnaps ab. Nun war er erneut wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung angeklagt.
Vornehmlich ging es um einen Angriff, den er zusammen mit einem anderen Wohnheim-Bewohner im Juni 2025 nachts gegen eine 44-jährige Frau verübt hatte. Es ließ sich dabei nicht mehr klären, ob es sich um eine Eifersuchtsgeschichte handelte. Tatsache war, dass die Frau zunächst mit dem zweiten Täter in Streit geriet und von diesem geschlagen wurde. Als die Frau dann das Haus verließ, verfolgte sie der Angeklagte und trat ihr ohne erkennbaren Anlass derart heftig in den Rücken, dass sie nach vorne auf den Gehsteig stürzte und sich dabei einen komplizierten Bruch des Unterarmes zuzog.
Ein Paar, das mit dem Auto die Rathausstraße entlangfuhr, beobachtete, wie die beiden Männer auf die am Boden liegende Frau einschlugen. Der Mann stoppte sein Fahrzeug, um helfend einzugreifen. Daraufhin ließen die Männer von der Frau ab und gingen drohend auf den Helfer zu.
Zwischenzeitlich benachrichtigte dessen Begleiterin telefonisch die Polizei. Als die Täter bemerkten, dass sich der Mann nicht einschüchtern ließ und dazu offensichtlich die Polizei benachrichtigt worden war, flüchteten sie in die Dunkelheit. Die Begleiterin kümmerte sich um die Verletzte, während die Polizei die Verfolgung aufnahm und beide Täter schließlich festnehmen konnte.
Täter ohne Erinnerung,
Opfer leidet noch heute
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass er sich an kaum etwas erinnern könne. Er sei in dieser Zeit täglich betrunken gewesen, wollte aber keinen der Vorwürfe bestreiten. Warum er die Frau getreten habe, könne er nicht sagen. Er habe sie im Krankenhaus besucht und sie dort um Verzeihung gebeten.
Das Opfer berichtete, sie sei damals mit dem anderen Täter befreundet gewesen und es habe einen Streit gegeben. Sie selbst sei alkoholkrank und damals auch erheblich betrunken gewesen. Die Ursache des Streits wisse sie aber auch nicht mehr. Sie erinnere sich nur noch an den Tritt, andere Erinnerungen habe sie nur ab dem Zeitpunkt, als sie im Krankenhaus war. Der Bruch habe mehrfach operiert werden müssen, und noch heute leide sie unter den Folgen. Ja, erklärte sie zudem vor Gericht, der Angeklagte habe sie um Entschuldigung gebeten – und das habe sie auch akzeptiert.
Psychiatrisches Gutachten:
Therapie als letzte Chance
Dr. Simon Langgartner, Facharzt für Psychiatrie im kbo-Inn-Salzach-Klinikum, bestätigte, dass der Angeklagte schwer alkoholkrank sei und zu befürchten ist, dass er unbehandelt weitere Straftaten begehen könnte. Zwar sei der 36-Jährige – weil er an Alkohol gewöhnt sei – nicht als schuldunfähig im Sinne der Paragrafen 20 oder 21 des Strafgesetzbuches zu betrachten. Jedoch sei in seinem Fall die Anwendung des Paragrafen 64, der Maßregelvollzug in einer geschlossenen Therapie, anzuraten. Der Angeklagte sei auch bereit und willens, sich einer solchen Therapie zu unterziehen.
In ihrem Schlussvortrag erklärte die Staatsanwältin, eine solch brutale Gewalttat müsse eine ernsthafte Bestrafung nach sich ziehen. Die anderen Anklagen seien dagegen als Bagatellvorwürfe zu sehen und könnten eingestellt werden. Allerdings müsse die vorhergehende Verurteilung miteinbezogen werden. Angesichts der 25 Vorstrafen beantragte sie eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Dazu, so ihr Antrag, sollte sich der Angeklagte einem Maßregelvollzug unterziehen, wie vom Sachverständigen angeraten. „Wenn diese Therapie nicht erfolgreich ist“, warnte die Staatsanwältin, „dann wird es für Sie viele Jahre dunkel!“
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, erklärte, dass sich sein Mandant auch ohne echte Erinnerung geständig zeige. Auch er vermochte das Vorleben des Angeklagten nicht zu beschönigen. Er unterstrich aber dessen Therapiewillen und beantragte neben einem Maßregelvollzug eine Strafe von zweieinhalb Jahren.
Urteil: Haftstrafe
und Maßregelvollzug
Das Schöffengericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und beklagte die Brutalität und die heftigen Folgen der Attacke für das Tatopfer. Dabei formulierte es das Urteil so, dass der Angeklagte unverzüglich diese geschlossene Therapie antreten kann.
Der zweite Täter, dem ein vergleichbares Verfahren bevorsteht, erschien nicht vor Gericht, obwohl er offiziell geladen war. Das brachte ihm eine 500-Euro-Ordnungsstrafe ein. Wobei er vor Gericht als anderweitig Beschuldigter ohnehin nichts hätte aussagen müssen.