Bahnhof-Eklat und NSDAP-Parole vor Gericht

Vor dem Amtsgericht in Rosenheim ist ein Journalist aus der Region zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Foto dpa

Vor dem Amtsgericht in Rosenheim ist ein Journalist aus der Region zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Foto dpa

Ein Journalist aus der Region Rosenheim musste sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Der Vorwurf: die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in einem „X“-Post sowie Randale am Rosenheimer Bahnhof. Ein Anklagepunkt wurde fallen gelassen, im zweiten Fall räumte der 65-Jährige sein Fehlverhalten ein.

Von Theo Auer

Rosenheim – Niemand war überraschter als ein Journalist aus der Region Rosenheim selbst, als ihm von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf gemacht wurde, gegen die „Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen“ gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben.

Post nicht zweifelsfrei
als K

Samstag, 16. Mai 2026

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