Rosenheim – Niemand war überraschter als ein Journalist aus der Region Rosenheim selbst, als ihm von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf gemacht wurde, gegen die „Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen“ gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben.
Post nicht zweifelsfrei
als Kritik formuliert
Tatsächlich hatte er sich auf der Plattform „X“ (früher Twitter) dazu geäußert, dass die Berliner Zeitung „TAZ“ die Formulierung „Deutschland erwacht“ als Überschrift verwendet hatte. Das würde, so schrieb er in einem Post dort, eine unzulässige Verwendung der NSDAP-Parole „Deutschland erwache“ nahelegen.
Dass er dies in dem Text nicht zweifelsfrei als Kritik formuliert hatte, brachte ihm diese Anklage ein. Ein Anglizismus, den er dabei vorausschickte, wurde als nicht ausreichend gewertet. Der Journalist machte vor Gericht deutlich, dass er sich damit genau gegen nationalsozialistische und gegen totalitäre Tendenzen stellen wollte. Sein gesamtes Privat- und Berufsleben zeige, dass er mit sogenannten „rechten Tendenzen“ überhaupt nicht konform gehe.
Den zweiten Vorwurf, wonach er im Bahnhof Rosenheim randaliert, beleidigt und Widerstand gegen Beamte der Bundespolizei geleistet habe, räumte er zunächst halbherzig ein. Er habe damals – trotz eigener Termine – wegen eines Zugausfalles seine Tochter zu einem wichtigen Schultermin nach Rosenheim fahren müssen. Im Anschluss hätte er sich am Bahnhof in Rosenheim erkundigen wollen, weshalb diese Verbindung ausgefallen war. Diese Auskunft sei ihm verweigert worden, so seine Erklärung vor Gericht. Dabei habe sich die Situation hochgeschaukelt und er habe sich möglicherweise im Stress befunden und übertrieben reagiert.
Übertriebenes Verhalten
der Bundespolizei?
Als die Bundespolizei dazu kam und ihn – nach seinem Empfinden – grundlos und übertrieben festhalten wollte, sei es zu dem Eklat gekommen, schilderte der Angeklagte. Das bedauere er in der Rückschau und das möge wohl seinem Ärger zuzuschreiben sein.
Gegen beide Vergehen war ein Strafbefehl ergangen, der eine Geldstrafe von 8.750 Euro aufwarf. Gegen diesen hatte der Journalist Einspruch eingelegt.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert und auch der Staatsanwalt schenkten der Absicht des 65-jährigen Journalisten durchaus Glauben. Sie bestanden aber darauf, dass seine Formulierung auf der Plattform „X“ nicht zweifelsfrei und damit strafbewehrt sei.
Hinsichtlich des Vorfalls am Bahnhof in Rosenheim bestätigten ein Bahnmitarbeiter und eine Beamtin der Bundespolizei als Zeugen zwar das Fehlverhalten des Angeklagten, hielten dies aber doch für ein Vergehen am unteren Rand der Strafbarkeitsskala.
In einem Rechtsgespräch kamen die Verteidigerin Eleonora Stelle, der Staatsanwalt und das Gericht überein, dass das textliche Vergehen gegen den Paragrafen 86a nach Paragraf 154a Strafprozessordnung eingestellt werden könne. Im Gegenzug zeigte sich der Journalist geständig, was sein Fehlverhalten im Bahnhof Rosenheim anging. So gelang eine allgemeine Verständigung.
Die Staatsanwaltschaft reduzierte in ihrem Schlussvortrag die Geldstrafe auf 5.600 Euro. Die Verteidigung hielt eine Bestrafung mit 4.200 Euro für angemessen.
Das Gericht verurteilte den 65-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.250 Euro, weil es die Absicht, im Nachhinein eigens zum Bahnhof zu kommen, um dort seinem Ärger Luft zu machen, für sehr vermeidbar und mehr als überflüssig erachtete.