Rosenheim – Der verhängnisvolle Abend begann mit einem Klingeln an der Tür. Genauer gesagt an einer Wohnungstür in der Prinzregentenstraße in Rosenheim. An einem Abend im Februar 2024. Besuch erwartete der Rosenheimer um diese Uhrzeit keinen mehr. Umso verdutzter muss er gewesen sein, als ein Pizza-Lieferant plötzlich im Treppenhaus stand – mit einer typischen Lieferbox unter dem Arm und im klassischen Pizza-Lieferanten-Outfit. Essen bestellt hatte er nicht. Gerade als er die Tür wieder schließen und die Lieferung dankend ablehnen wollte, stürmten zwei vermummte Männer in seine Wohnung.
Vermummte überfallen
Rosenheimer
Die beiden hatten dort schon gelauert, nur darauf gewartet, bis der Rosenheimer seine Tür öffnete. Zu dritt bedrohten die beiden Vermummten und der als Pizza-Lieferant verkleidete Mann den Bewohner mit einer Schreckschusspistole, rissen ihn zu Boden, schlugen und traten auf ihn ein. Die Waffe steckten sie ihm in den Mund, hielten die Mündung an seinen Kopf. Weil sich der Rosenheimer weiter stark wehrte, fixierten die Männer ihn mit Kabelbindern und Klebeband. Dann verlangten die drei Täter Geld und Kokain. Drogen fanden die Männer nicht, „nur“ Bargeld in Höhe von rund 700 Euro und ein Handy im Wert von 800 Euro.
Weil das den Tätern nicht genug war, zogen sie das Opfer aus der Wohnung hinaus und die Treppe hinunter. Das Ziel: wohl das Haus der Mutter. Dort hofften die Männer, noch mehr Beute zu machen. Zumal vor dem Haus ein vierter Mann mit dem Auto wartete, der für die Flucht zuständig war. Den Plan vereitelte allerdings eine Nachbarin des Rosenheimers.
Großer Prozess gegen
Täter in Traunstein
„Im Treppenhaus schrie er so laut um Hilfe, dass eine alte Frau die Tür aufmachte. Darum sind wir alle geflohen“, sagte einer der Täter später vor dem Landgericht in Traunstein aus. Weil ihnen jemand „in Unterhose und Unterhemd barfuß“ hinterherrannte, seien sie zu Fuß in alle Richtungen davongerannt. Der Komplize im Auto – ein damals 22-jähriger Schüler aus Gröbenzell bei München – war zuvor schon vor lauter „Angst“ davongefahren und über alle Berge gewesen.
Weit kamen er und seine Komplizen nicht. Der Fahrer wurde noch am selben Tag geschnappt, die anderen beiden ein paar Monate danach. Rund ein Jahr nach der Tat standen die vier Männer im Februar 2025, die damals zwischen 22 und 23 Jahre alt waren und aus Gröbenzell beziehungsweise München kamen, vor dem Landgericht – wegen besonders schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung.
Emotionales Ende
der Verhandlung
Dort kam ans Licht: Der brutale Überfall war schon lange geplant. Rund eineinhalb Monate vor der Tat schmiedeten die vier den Plan. „Bissl Geld“ und Drogen für den Eigenkonsum wollten sie. Aus der Drogenszene wusste man von dem Rosenheimer, daher vermuteten sie bei ihm viel Bargeld und jede Menge Kokain.
So sprach auch Richterin Jacqueline Aßbichler während des Prozesses von „Beschaffungskriminalität im Rauschgiftmilieu“. Und alles sei ins kleinste Detail geplant gewesen – von den Handschuhen und Masken über das Pizza-Outfit und die Kabelbinder bis hin zur Waffe.
Weil das Opfer aus Rosenheim zudem bei dem Überfall verletzt wurde – zahlreiche Prellungen und einen abgebrochenen Schneidezahn –, sprach das Gericht am letzten Verhandlungstag hohe Strafen aus. Der Fahrer muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, der verkleidete Pizza-Bote für dreieinhalb Jahre und die beiden Vermummten für jeweils sechs Jahre. Nach dem Urteilsspruch wurde es im Landgericht emotional. Eine junge Frau aus den Reihen der Angehörigen und Freunde der Verurteilten brach weinend zusammen, lag minutenlang wimmernd am Boden des Gerichtssaales. Mit dem Rettungsdienst wurde sie ins Krankenhaus gebracht.
Einverstanden mit dem Urteil scheinen aber auch die vier jungen Männer nicht gewesen zu sein. Drei von ihnen legten Revision gegen das Urteil ein, der Bundesgerichtshof (BGH) musste das Urteil aus Traunstein überprüfen. Das Ergebnis: Die veranlasste Überprüfung des Urteils hat „zum Schuld- und Strafausspruch keinen die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben“, teilt der Bundesgerichtshof jetzt mit. Mit anderen Worten: Die Revision wurde verworfen und das Urteil aus Traunstein ist, was die Haftstrafen betrifft, korrekt.
Die Haftstrafen für die drei betroffenen Männer bleiben in der Höhe bestehen, wie sie im Urteil stehen. „Dieses ist damit auch rechtskräftig. Die drei Verurteilten sitzen jetzt in Strafhaft und nicht mehr in Untersuchungshaft“, teilt eine Sprecherin des Landgerichts mit. Die Zeit, welche die drei Täter bis zur Entscheidung in Untersuchungshaft verbracht haben, werde aber angerechnet. Heißt: Einen Teil ihrer Strafe haben sie schon abgesessen. Die zusätzlichen Kosten für das Verfahren am BGH müssten sie aber jetzt auch noch zahlen, sagt die Landgerichtssprecherin.
Warum die drei Männer überhaupt Revision eingelegt haben, darüber könne sie nur spekulieren. Genauso wie der BGH auch. „Vermutlich waren die Verurteilten unzufrieden mit dem Ergebnis bei uns und haben gehofft, dass der BGH die Sache zu ihren Gunsten anders bewertet.“