Rosenheim/Traunstein – „Was den Schuldspruch betrifft, ist die Aktenlage schon ziemlich wasserdicht.“ Die Vorsitzende Richterin der siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein, Christina Braune, machte kürzlich schon zu Beginn der Verhandlung klar, wohin die Reise gehen könnte. Auf der Anklagebank saß an diesem Tag ein Rosenheimer Gastronom mit zwei Lokalen.
Der 56-jährige Mann mit dem weißen Hemd und der blauen Strickjacke wirkt etwas verloren auf seinem Platz. Sein Blick wirkt verunsichert, immer wieder knetet er nervös seine Finger und räuspert sich.
Vorwurf: massiver
Sozialversicherungsbetrug
Während sich manch Anklageschrift liest wie das Drehbuch eines Krimis, hat man bei dieser eher das Gefühl, es handle sich um Unterlagen eines Buchhalters. Doch hätte sein Buchhalter gewissenhafter gearbeitet, würde der Gastronom nun wohl nicht vor Gericht sitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit seinen zwei Restaurants massiven Sozialversicherungsbetrug begangen zu haben.
Angefangen im Januar 2022 bis zu seiner Festnahme im April 2025 unterschlug der 56-Jährige monatlich zwischen circa 4.000 und 10.000 Euro. Insgesamt ergab das laut Ermittlungen der Zollbeamten eine Schadenssumme von über 305.000 Euro.
Doch das war noch nicht alles: Hinzu kommen sieben Beschäftigte, die entweder gar keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen oder keinen, der zur Arbeit in Deutschland befähigt. Da diese Arbeitnehmer natürlich nicht angemeldet waren, „sparte“ sich der Angeklagte über 85.700 Euro. Der Gesamtschaden beläuft sich also auf knapp 400.000 Euro.
Gericht mahnt:
„Erhebliche Strafen“
„Wir rechnen nicht damit, dass die Beweisaufnahme Sie noch entlasten könnte“, richtete sich Richterin Braune an den Angeklagten. Denn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezog sich nicht nur auf die Schwarzarbeit. Sie klagte ihn auch wegen „gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern jeweils in Tateinheit mit Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang“ an.
Die Aktenlage war also eindeutig. Das führte auch dazu, dass es in einem Vorgespräch vor dem ersten Verhandlungstag bereits ein Angebot der Staatsanwaltschaft gab. In den Augen der Richterin waren die unterbreiteten drei Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe ein „großzügiges Angebot“. In einem weiteren Rechtsgespräch einigte man sich darauf, dass die Kammer im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und vier Monaten vorsieht.
„Rechtlich läuft das unter gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern und da hat es nun mal erhebliche Strafen“, machte Braune deutlich. Das Angebot läge deutlich unter dem Strafmaß, welches die Kammer in Betracht ziehen würde, sollte ohne ein Geständnis in voller Länge verhandelt werden müssen. Gemeinsam mit seinen beiden Wahlverteidigern ging der Angeklagte auf das Angebot der Verständigung ein. Er räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein – und ersparte damit auch seinen ehemaligen Angestellten die Aussage vor Gericht.
Wer dennoch vor der Kammer berichten durfte, waren die Zollbeamten, die für den Fall zuständig waren. Diese schilderten, dass sie zunächst durch einen anonymen Hinweis auf die Vorgänge in einem der beiden Restaurants aufmerksam gemacht wurden. Daraufhin folgte in beiden Lokalen eine Überprüfung – zunächst durch Zivilbeamte, dann offiziell. Dadurch, dass die Zivilbeamten schon vorab beobachten konnten, wer wirklich im Restaurant arbeitet, war im Nachhinein auch die beste Ausrede nutzlos. „Einer hat behauptet, er sei ein Freund und nur zu Besuch“, sagte ein Zollbeamter vor Gericht. Er ließ nicht von der Behauptung ab, obwohl er sich im Bereich der Küche aufhielt. Eine Observation über 40 Tage habe schließlich das Gegenteil bewiesen.
„Teilweise Gemüse in der
Dusche geschnitten“
„Den Mitarbeitern dort ging es teilweise ganz schlimm“, schilderte ein Beamter im Zeugenstand. „Die kamen jeden Tag mit denselben Klamotten, haben nur für den Job gelebt, sechs Tage die Woche.“ Zudem beschreibt er die Zustände in der Arbeitnehmerwohnung, in der einige Mitarbeiter untergebracht wurden. Ein Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis habe dort Lebensmittel vorbereitet und dann ins Restaurant transportiert. „Da wurde teilweise das Gemüse in der Dusche geschnitten“, beschrieb er.
Nach dem ersten Verhandlungstag stand fest: Die Luft für den Rosenheimer Gastronom ist dünn. Durch die Verständigung und sein vollumfängliches Geständnis hat er die Weichen für ein milderes Urteil gestellt, doch Vorwürfe wiegen schwer. Das Urteil wird noch im Mai erwartet.