Traunstein/Rosenheim – Knapp 400.000 Euro Gesamtschaden. So lautete die Summe, die die Beamten des Hauptzollamts Rosenheim berechnet hatten. Und bei dieser Aufstellung habe man oftmals noch zugunsten des Angeklagten zurückhaltende Daten angenommen. Dennoch ist die Summe beträchtlich, wegen der der Rosenheimer Gastronom mit zwei Lokalen vor dem Landgericht Traunstein auf der Anklagebank saß.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit seinen zwei Restaurants massiven Sozialversicherungsbetrug begangen zu haben. Hinzu kam noch der Tatvorwurf des „gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern jeweils in Tateinheit mit Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang“. Am ersten Verhandlungstag kam es in einem Rechtsgespräch zur Einigung, dass die Kammer im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und vier Monaten vorsehe.
Darauf ließ sich der Rosenheimer Lokalbetreiber schließlich auch ein. Er räumte die ihm vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein – und ersparte damit dem Gericht einen langen Prozess und seinen ehemaligen Mitarbeitern die Aussage vor Gericht. Zu einem Urteil kam die siebte Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Christina Braune an diesem Tag allerdings noch nicht.
Die Entscheidung folgte eine Woche später. Am 20. Mai befand die Kammer ihn – wie zu erwarten – für schuldig. Das Urteil gegen den Rosenheimer umfasst eine lange Liste von Straftaten. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in sieben eigenständigen Fällen verurteilt.
Bei diesen Schleusungen handelte es sich nicht nur um den reinen Transport: Der Mann beschäftigte die Migranten im großen Stil, obwohl sie weder eine Arbeitserlaubnis noch einen gültigen Aufenthaltstitel besaßen. Dazu kommt ein schwerer Fall von Schwarzarbeit: In 28 weiteren Fällen hat er die auf den Lohn anfallenden Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
Das Ergebnis: eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Neben der Haftstrafe trifft es den Mann auch finanziell hart. Er muss über 215.000 Euro zahlen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Da der Gastronom bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft saß, hat er schon einen Teil seiner Strafe verbüßt.