Disco-Streit endet vor Gericht

von Redaktion

Auseinandersetzungen im Nachtleben sind keine Seltenheit. Zwei Brüder mussten sich für eine solche aber nun am Amtsgericht verantworten. Die beiden gerieten vor einer Disco in Rosenheim mit einem Bekannten in Streit. Warum die beiden beinahe ins Gefängnis mussten – und dann doch auf freiem Fuß blieben.

Rosenheim – Eigentlich war es ein sinnloser Streit. Wegen ihrer Auseinandersetzung vor einer Rosenheimer Diskothek mussten sich zwei Brüder kürzlich aber vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Am Abend des 6. September vergangenen Jahres kam es vor einer Disco am Roßacker zu einem Streit zwischen dem Angeklagten – einem 28-jährigen Metallbauer aus Rosenheim – und einem gleichaltrigen Bekannten, mit dem es bereits vor Jahren immer wieder Ärger gegeben hatte. Dabei versetzte der junge Mann dem Opfer einen Faustschlag gegen den Kopf. Sein 20-jähriger Bruder versuchte, dem Bekannten auch noch eine saftige Watschn zu verpassen, streifte ihn aber nur.

Brüder sind keine
Unbekannten vor Gericht

Ein Streitgrund ließ sich damals nicht ermitteln. Die Angelegenheit hätte eigentlich mit einem Strafbefehl erledigt sein können, wären da nicht mehrere Vorverurteilungen der beiden Brüder gewesen. Der jüngere Bruder stand zudem unter offener Bewährung. Beide waren bereits mit 18 Jahren straffällig geworden. Der ältere hatte schon eine Haftstrafe von 22 Monaten hinter sich, während der jüngere vorwiegend wegen Betäubungsmittel-Delikten auffällig geworden war. Allerdings: Wegen dieser relativ geringfügigen Taten drohte beiden Brüdern nun eine Haftstrafe.

Das Problem: Das Opfer des Vorfalls vor der Disco erschien nicht als Zeuge zum Verfahren. Als tatsächliche Beweismittel lagen einzig die Verletzungsfotos des Betroffenen vor. Dies deutete auch darauf hin, dass das Strafverfolgungsinteresse des Opfers wohl nicht sehr groß war.

Die Bewährungshelferin des jüngeren Bruders erklärte vor Gericht, dass dessen Verhalten kein größeres Fehlverhalten aufweise.

Von der Jugendgerichtshilfe war zu erfahren, dass beide Brüder unter schwierigen und jugendbelastenden Umständen aufwuchsen, was die Fehltritte wohl erklärte.

Nichts aus
vorigen Taten gelernt

Die Verteidiger, Rechtsanwältin Gabriele Sachse und Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, waren bestrebt, vor allem eine Haftstrafe zu vermeiden, die aufgrund der Vorahndungen durchaus im Bereich des Möglichen gelegen hätte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, gegen den älteren Bruder wegen des Faustschlages eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu verhängen. Sie beklagte, dass dieser aus den vorherigen Taten scheinbar keine Lehre gezogen hatte. Dem jüngeren der beiden Brüder, dem auch von der Jugendgerichtshilfe schädliche Neigungen vorgeworfen wurden, sollten, so die Staatsanwaltschaft, neben dessen Vorverurteilung von 15 Monaten Jugendhaft weitere sechs Monate auferlegt werden, sodass eine Gesamtstrafe von 21 Monaten Jugendhaft im Raum stand. Diese sollte auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten, Harald Baumgärtl, widersprach diesem Antrag heftig. Sein Mandant, der sich nun im dritten Lehrjahr befinde und somit über eine „wirklich positive Sozialprognose“ verfüge, zudem ein gesichertes privates Umfeld habe, solle wegen eines Nasenstübers in das Gefängnis müssen? Hier würde es wirklich an der Verhältnismäßigkeit fehlen, argumentierte der Verteidiger. Er beantragte gemäß Paragraf 57 Jugendgerichtsgesetz, die vorhandene Strafe zwar maßvoll zu erhöhen, diese aber weiterhin zur Bewährung auszusetzen.

Die Verteidigerin Gabriele Sachse hielt für den älteren Bruder eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für völlig ausreichend.

Das Urteil
als letzte Chance

Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Marco Bühl verhängte gegen den älteren Bruder eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Den jüngeren verurteilte es zu weiteren drei Monaten Strafe, sodass diesem nun ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe drohen – weil das Gericht diese Strafe noch ein letztes Mal zur Bewährung aussetzte, nicht ohne den jungen Mann noch einmal dringend auf die Folgen jeglicher Gesetzesübertretung hinzuweisen.

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