22-Jähriger wegen Drogenhandels vor Gericht

von Redaktion

Die schwere Kindheit führte einen jungen Mann (22) aus Rosenheim auf die schiefe Bahn. Immer wieder wurde er verurteilt. Jetzt musste er wieder vor Gericht– weil er in die falschen Kreise geraten war. Welcher Umstand ihn vor einer längeren Strafe bewahrte – und welchen „Warnschuss“ er bekam.

Rosenheim – Der bisherige Weg durchs Leben war für einen 22-jährigen Mann aus Rosenheim kein leichter. Als Kleinkind war er nach Deutschland gekommen, nur kurz danach verstarb allerdings die Mutter des gebürtigen Kosovaren, der sich jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Rosenheim wiederfand. Sein Vater habe zur Gewalt geneigt. Die ältere Schwester entzog sich diesem Umfeld alsbald.

Lebensunterhalt mit
Cannabis-Handel bestritten

Der heute 22-Jährige wanderte in Folge von Wohnheim zu Wohnheim und von Förderschule zu Förderschule. Anschließend begann er eine Maler-Lehre, die er aber wieder abbrach. Ab 2021 wurde er straffällig. In Heidelberg wurde er mehrfach verurteilt und ihm wurden erzieherische Maßnahmen auferlegt, denen er allerdings nur unzureichend nachkam.

Mit seinem Vater kam er von Heidelberg nach Rosenheim, wo er schließlich komplett in die falschen Kreise geriet und seinen Lebensunterhalt mit dem Handel von Cannabis bestritt.

Dies und das verbotene Mitführen einer Reizgas-Sprühdose brachten ihn nun vor das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur.

Bei der Verlesung der vorangegangenen Urteile stellte Richter Kuchenbaur mit Erstaunen fest, dass das Gericht in Heidelberg keine „schädlichen Neigungen“ festgestellt hatte. Diese seien bei dem jungen Mann aber ganz fraglos vorhanden und Voraussetzung für eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe.

Dies stellte auch die Jugendgerichtshilfe fest. Zwar sei der heute 22-Jährige inzwischen erwachsen, müsse aber auch als Heranwachsender einem Jugendlichen gleichgestellt werden. Die Brüche in seiner Jugendzeit seien zu groß gewesen, als dass nicht enorme Reifeverzögerungen wahrscheinlich seien.

Verweis auf „echte Reue“ des Mandanten

Die Jugendgerichtshilfe stellte zudem fest, dass der Angeklagte inzwischen eine belastbare Beziehung gefunden habe, in der er auch in die Familie aufgenommen worden sei und sowohl Hinwendung als auch Anforderung erfahre. Da der Cannabisgenuss nun nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde, sei eine Abstinenzweisung kaum zielführend. Eine Jugendhaftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sei daher angemessen. Auch eine gemeinnützige Arbeitsauflage sei zu empfehlen, bis der Angeklagte einer ordentlichen Arbeit nachgehe.

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Jugendgerichtshilfe bezüglich einer Jugendstrafe zu, wollte die 18 Monate Jugendstrafe jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt wissen. Denn die Sozialprognose des 22-Jährigen sei eben nicht positiv.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies auf das umfassende Geständnis und die echte Reue seines Mandanten.

Er führte darüber hinaus die nun vorhandene familiäre Einbindung bei dessen Freundin als wirklich tragende Sozialprognose an und beantragte zwölf Monate Jugendgefängnis, die man durchaus zur Bewährung aussetzen könne. Dazu forderte er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, einen Bewährungshelfer sowie einen Freizeitarrest, damit dies nicht als Freispruch gewertet werde.

Urteil: Bewährung mit „Warnschuss-Arrest“

Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. Dazu muss er aber einen „Warnschuss-Arrest“ von vier Wochen antreten und sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden. Eine Arbeitsauflage soll ihn in einen geregelten Tagesablauf führen.

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