Beweislage in Prozess um Raubüberfall wackelt

von Redaktion

Der brutale Überfall auf einen Club-Besucher in Rosenheim wird derzeit vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Doch am ersten Prozesstag blieben nach den ersten Zeugenaussagen erhebliche Zweifel an der Täterschaft der beiden angeklagten Männer zurück. Warum viele Fragen offenblieben – und welche Rolle die Methoden der Polizei spielten.

Rosenheim/Traunstein – Am Ende dieses Prozessauftakts am Landgericht Traunstein am vergangenen Freitag blieben Fragen offen. Unter anderem auch die, wie die beiden Angeklagten überhaupt vor der Ersten Jugendkammer gelandet sind.

Es ging um einen versuchten Raubüberfall in Rosenheim. Die beiden Angeklagten, ein 23-Jähriger und ein 27-Jähriger, sollen Mitte Juli 2025 einen Club-Besucher laut Anklageschrift zu einem Zigarettenautomaten in eine dunkle Gasse nahe der Kaiserstraße begleitet haben. Dort soll es dann zum brutalen Überfall gekommen sein. Ein Schlag auf die Nase des Opfers, der Versuch, Handy und Geld zu entwenden, und mehrere Tritte und Schläge gegen den Kopf. Die Folgen für das Opfer: gebrochener Unterkiefer, gebrochene Nase und eine Platzwunde.

Outfit lässt Zweifel an der
Identifizierung aufkommen

Klar ist also, das Opfer wurde massiv verletzt. Doch waren der 23-Jährige und der 27-Jährige die Täter? Nach den ersten Zeugenaussagen bleibt das fraglich.

Zwei Freunde berichteten, wie sie mit dem 27-Jährigen noch kurz vor der vermeintlichen Tat Zeit verbracht haben. Ein Selfie-Video zeigt ihn an besagtem Abend – in kurzem Hemd und kurzer Hose.

Und genau dieses Outfit ist es, welches die vermeintliche Identifizierung des 27-Jährigen durch Club-Mitarbeiter infrage stellt. Denn diese wollen in ihm zwar einen Mann auf Aufnahmen einer Überwachungskamera erkannt haben – dieser trug auf den Bildern allerdings eine lange Hose und ein langärmeliges Shirt. Und auch die Musterung des Outfits, das er im Selfie-Video trug, war auf den Aufnahmen der Überwachungskamera nicht zu erkennen. Zudem stellte es sich als unmöglich heraus, die Gesichter zu identifizieren. Die verpixelten, unscharfen Aufnahmen bewegten auch die Prozessbeteiligten dazu, mit zusammengekniffenen Augen nahe an den Bildschirm im Saal zu treten.

Fraglich ist, wie die Club-Mitarbeiter anhand dieser Aufnahmen die beiden jungen Männer identifiziert haben wollen. Wie dies zustande gekommen ist, stellte sich dann bei der Befragung des Sachbearbeiters der Kriminalpolizei heraus. Dieser habe – aufgrund eines fehlenden Ansatzes bezüglich möglicher Täter – die Mitarbeiter gefragt, ob denn jemand häufiger „im Club negativ aufgefallen“ sei. Schließlich wurden die beiden Angeklagten benannt.

Im Anschluss wurden die Bilder vorgelegt. Klar identifiziert werden konnten die beiden aber nicht, wie sich auch bei der Zeugenbefragung vor Gericht zeigte. „Er könnte es vielleicht sein“, „der sieht so ähnlich aus“, „der hat einen ähnlichen Bart“, schilderten die Club-Mitarbeiter. Angesichts der Tatsache, dass allein unter den Zuhörern im Saal diverse Männer saßen, die so ähnlich aussehen wie die beiden Angeklagten, stellte die Verteidigung die Zuverlässigkeit dieser Identifizierungen infrage. Und auch die Vorsitzende Richterin Heike Will bestätigte, dass es schwer sei, auf den Aufnahmen jemanden zu erkennen.

Darüber hinaus beteuert der 27-Jährige, gegen 3 Uhr mit dem Taxi nach Hause gefahren zu sein. Zuvor habe er mit seinen Freunden in seinem Geschäft in der Kaiserstraße „gechillt und Musik gehört“. Der Überfall hat sich laut Staatsanwaltschaft gegen 3.10 Uhr ereignet. Da das Handy des 27-Jährigen in der Funkzelle des Tatorts eingeloggt und er von den Mitarbeitern des Clubs vermeintlich identifiziert worden war, nahm man ihn ins Visier. Aber: Auch der Laden, in dem der Angeklagte sich nach eigenen Aussagen bis circa 3 Uhr aufgehalten hatte, befindet sich in ebendieser Funkzelle.

Angeklagte kennen
sich nur flüchtig

Wieso diese beiden Männer gemeinsam den Raub geplant haben sollen, ging aus dem ersten Prozesstag ebenfalls nicht hervor. Man kenne sich nicht wirklich, erklärte der 27-Jährige. Nur flüchtig, vom Sehen.

„Man kennt sich in Rosenheim“, betonte auch Harald Baumgärtl, der Verteidiger des 27-Jährigen. Ihm werden „nur“ der versuchte Raub und die gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 23-Jährige muss sich außerdem wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in zwei anderen Fällen verantworten.

Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag fortgesetzt. Dann wird voraussichtlich der Geschädigte des versuchten Raubüberfalls aussagen.

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