Traunstein/Rosenheim – Auch nach dem gestrigen zweiten Verhandlungstag am Landgericht Traunstein blieb im Prozess um den Club-Raub von Rosenheim eine Frage offen: Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Allerdings stellt man sich diese Frage in jenem Fall nicht aufgrund der Tat. Vielmehr ging es um einen der beiden Angeklagten.
Der 27-Jährige saß vor Gericht, da man ihn eines brutalen Raubüberfalls Mitte Juli 2025 in Rosenheim verdächtigt hatte. Gemeinsam mit einem 23-Jährigen – der ebenfalls vor Gericht landete – soll er einen heute 32-Jährigen in einer dunklen Ecke nach einer Club-Nacht brutal verprügelt haben. Auch ein versuchter Raub stand im Raum.
Outfit liefert
glaubhaftes Alibi
Doch schon am ersten Verhandlungstag des Prozesses lieferte der 27-Jährige ein glaubhaftes Alibi. Ein Selfie-Video vom vermeintlichen Tatabend zeigte ihn in kurzer Hose und kurzärmligem Hemd. Der Mann, der auf den verschwommenen Aufnahmen von Überwachungskameras zu sehen war und als Täter infrage kam, trug lange Kleidung. „Da sind wir alle einer Meinung, dass wir das so nicht auf dem Video gesehen haben“, stellte die Vorsitzende Richterin Heike Will fest, als Verteidiger Harald Baumgärtl das Outfit aus dem Video im Saal in die Höhe hob.
Im Mittelpunkt des Tages stand die mit Spannung erwartete Aussage des Geschädigten. Der große, kräftige Mann schilderte die Ereignisse der Tatnacht aus seiner Sicht. Nach einem Konzertbesuch und „fünf bis sechs Bier“ habe er in einem Rosenheimer Club andere Gäste nach Zigaretten gefragt. Schließlich habe ihn ein Mann angesprochen und gefragt, ob er nach wie vor Zigaretten brauche. Mit ihm sei er nach draußen gegangen, zu einem vermeintlichen Zigarettenautomaten, bis in eine dunkle Ecke, wo er schließlich laut Anklageschrift von zwei Männern brutal überfallen wurde.
Nach einem ersten Schlag ins Gesicht habe er kurz das Bewusstsein verloren. Die Täter hätten versucht, ihm die Geldbörse aus der Hosentasche zu ziehen. Als er sich schützte, folgte der verheerende Fußtritt: „In dem Moment habe ich ein Knacken gehört – und mein Unterkiefer ist auf die Seite geflogen.“ Die Folgen spürt der junge Mann bis heute: Der Unterkieferbruch musste operiert und mit Platten fixiert werden, eine weitere Operation steht an, und er leidet unter Atembeschwerden.
So klar diese Aussage im ersten Moment wirken mag: Im Laufe der Befragung durch Richter und Verteidigung kamen immer wieder Widersprüche auf. „Mit diesem Zeugen kann man aus meiner Sicht nicht viel anfangen“, machte die Verteidigerin des 23-Jährigen, Regina Rick, deutlich.
Ihr Mandant wurde durch den Geschädigten jedenfalls belastet. „Höchstwahrscheinlich ist er der Täter“, sagte das Opfer des Angriffs und deutete auf den 23-Jährigen im Gerichtssaal. Dem blieb der Mund nach einem entsetzten „Was?“ offen stehen. Er habe ihn durch seine „Morphologie“ und seinen Gang wiedererkannt. Dass er auf dem Weg in den Gerichtssaal Fußfesseln trug, scheint dem keinen Abbruch getan zu haben. Bei einer früheren Vorlage von Bildern durch die Polizei habe er niemanden erkannt.
Schließlich drehte sich der Geschädigte zum 27-Jährigen um und sorgte für einen Schlüsselmoment: „Der andere war es zu 100 Milliarden Prozent nicht.“ Das Verfahren gegen den 27-jährigen Angeklagten wurde letztlich von dem des 23-Jährigen abgetrennt, und man war sich schnell einig, wie es für den 27-Jährigen nun weitergehen sollte. Somit wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Staatsanwalt
fordert Freispruch
Die Staatsanwaltschaft fasste sich in ihrem Plädoyer extrem kurz: „Ich werde kein Wort zu viel verlieren, wir sind uns alle einig. Es kann ihm nicht nachgewiesen werden.“ Die Geschichte sei stellenweise so absurd, dass man sie sich gar nicht ausdenken könne. Staatsanwalt Christian Merkel forderte einen Freispruch.
Harald Baumgärtl, der Verteidiger des 27-Jährigen, hatte zwar ein mehrseitiges Plädoyer vorbereitet, konnte dieses angesichts der eindeutigen Lage aber stark abkürzen. Neben der klaren Aussage des Opfers betonte er vor allem ein entscheidendes Beweismittel: „Gott sei Dank hat mein Mandant an diesem Abend dieses Selfie-Video gedreht.“ Dieses Video untermauerte zweifelsfrei die abweichende Kleidung und die Unschuld des jungen Mannes in der Tatnacht.
Tränen im Gerichtssaal:
Familie erleichtert
Nach einer sehr kurzen Beratung erging auch das Urteil des Gerichts: Freispruch. Richterin Will betonte noch einmal, dass der Geschädigte eindringlich zum Ausdruck gebracht habe, dass der 27-Jährige nicht der Täter sei. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Beim Vater des 27-Jährigen, der den Prozess verfolgt hatte, flossen im Moment der Urteilsverkündung Tränen der Erleichterung.
Die Frage, wie der 27-Jährige überhaupt vor Gericht landen konnte, stellt sich auch Harald Baumgärtl, wie er nach dem Urteil gegenüber dem OVB erklärte. „Ich habe im Vorfeld schon einen umfangreichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt“, erklärt der Strafverteidiger. Dem sei die Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen. Es sei schon fraglich, wie man trotz des Selfie-Videos des Freigesprochenen darauf komme, dass er der Täter gewesen sein könnte.
Der 23-Jährige, der derzeit in U-Haft sitzt, muss sich weiter vor Gericht verantworten. Ihm werden außerdem noch Vergewaltigung, vorsätzliche Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung in zwei anderen Fällen vorgeworfen.