Rosenheim – Weil ein Rosenheimer Juwelier im März dieses Jahres geistesgegenwärtig reagierte und einen Enkeltrick-Betrugsversuch vereitelte, konnte die Polizei im Frühjahr einen 42-jährigen Serben festnehmen. Dieser musste sich nun vor dem Amtsgericht in Rosenheim verantworten.
Juwelier ging zum Schein
auf Geldübergabe ein
Der Fall ereignete sich am Dienstag, 24. März. An diesem Tag meldete sich bei dem Juwelier aus Rosenheim eine Anruferin mit weinerlicher Stimme, die behauptete, einen Verkehrsunfall verschuldet zu haben. Nur mit einer erheblichen Geldsumme könne der Opa sie vor dem Gefängnis bewahren, behauptete die Anruferin.
Dem Rosenheimer war sofort klar, dass es sich um einen sogenannten „Enkeltrick“ handeln müsse. Dennoch ging er zum Schein auf die geforderte Geldübergabe ein. Zugleich informierte er die Kriminalpolizei. So wartete auf den von der Anruferin angekündigten Boten nicht die erwartete Geldsumme, sondern die Polizei mit ein Paar Handschellen.
Vor dem Rosenheimer Amtsrichter Bernd Magiera musste sich der 42-jährige Serbe jetzt wegen gewerbsmäßigen Betrugs als Mitglied einer Bande verantworten. Dies war insoweit ein besonderer Fall, als der Mann nicht nur bereits bei der Festnahme umfassend geständig gewesen war. Er hatte zudem ohne Umschweife signalisiert, dass er auch bereit sei, entsprechende Angaben über Kontakte und Hintermänner zu machen.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Traunstein, wo er zunächst als Untersuchungshäftling einsaß, übten Mitgefangene auf den Mann insoweit Druck aus, als sie ihm mit unangenehmen Folgen drohten, sollte er tatsächlich solche Angaben machen. Um den Mann zu schützen, wurde er in eine andere JVA verlegt, denn derlei Informationen über Hintermänner bekommen die Strafverfolgungsbehörden viel zu selten. Nahezu immer werden nur die sogenannten „Abholer“ erwischt, nicht aber die eigentlichen Täter in verschiedenen Ländern.
Der Angeklagte berichtete vor Gericht, wie er selbst in Serbien angeworben worden war, zunächst unter der Ankündigung für Bitcoin-Geschäfte, also Kryptowährungsgeschäfte, tätig werden zu sollen. Dazu sandte man ihn nach Deutschland, wofür er auch mit Geld unterstützt wurde. Weil dies über Western-Union-Überweisungen geschah und diese nur gegen Vorlage gültiger Ausweise getätigt werden, war dies für die Ermittler zurückverfolgbar. Auch auf Lichtbildvorlagen konnte der Angeklagte Kontaktmänner erkennen. Freilich sind die Ermittler dann auf die Mithilfe der ausländischen Strafverfolger angewiesen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) geschieht dies recht zuverlässig, außerhalb ist dies häufig – aber nicht zwangsläufig – der Fall.
Gericht lässt Gnade
vor Recht ergehen
Die Tatsache, dass der Angeklagte trotz der Bedrohung ausgesagt hatte und dies auch zu Fahndungserfolgen führte, machte den Staatsanwalt und das Gericht geneigt, hier noch einmal Gnade vor Recht ergehen zu lassen.
In der Regel verschwinden solche Enkeltrick-Täter für Jahre hinter schwedischen Gardinen. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft war, weil es sich zudem um einen erstmaligen, erfolglosen Betrugsversuch gehandelt hatte und weil der Mann tatsächlich geständig war, beließ es die Staatsanwaltschaft mit ihrem Strafantrag bei einer Haftstrafe von 21 Monaten, die sie darüber hinaus auch zur Bewährung auszusetzen empfahl. Täter sollten daraus lernen, dass es sich lohne, aufrichtig und reuig zu sein, so die Staatsanwaltschaft.
Verteidiger Harald Baumgärtl hatte seinen Mandanten bei dessen Geständigkeit unterstützt und hob in seinem Plädoyer hervor, unter welchem Druck sein Mandant gestanden habe und wie er sich dennoch für ein straffreies Leben entschieden habe. Wohl wisse er, dass eine Bewährungsstrafe bei dieser Art von Straftat nicht die Regel sei. In diesem speziellen Fall müsse aber das Nachtatverhalten berücksichtigt werden. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten mit der Aussetzung zur Bewährung.
Das Gericht entschied sich für die goldene Mitte mit einer Strafhaft von 18 Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. „Neben den bereits genannten besonderen Umständen“, so der Richter, „hat das Gericht die Überzeugung gewonnen, dass die erlittene U-Haft eine ausreichende Warnung gewesen ist und man von einer positiven Sozialprognose ausgehen kann“. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.