Falscher Verdacht nach Einbruchsversuch

von Redaktion

Nach einem versuchten Einbruch in einen Discounter in Rosenheim hat das Amtsgericht einen 34-jährigen Ukrainer freigesprochen. Zunächst hatten Fingerabdrücke an der Tür auf seine Spur geführt. Vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass die Spuren von früheren Arbeiten stammten und der Mann ein Alibi hatte.

Rosenheim – Nach einem gescheiterten Einbruchsversuch in einen Einkaufsmarkt in der Isarstraße im November 2024 geriet ein 34-jähriger ukrainischer Elektromonteur ins Visier der Ermittler.

Der Täter hatte versucht, die automatische Eingangstür aufzuhebeln, scheiterte jedoch. Zwar wurde nichts gestohlen, an der Tür entstand jedoch erheblicher Sachschaden. Die Kriminalpolizei Rosenheim nahm die Ermittlungen auf. Für den Ukrainer kam der Tatvorwurf offenbar überraschend. Er erklärte gegenüber der Polizei, den fraglichen Abend bis spät in die Nacht mit einem Computerspiel zu Hause verbracht zu haben.

Als die Beamten ihm eröffneten, seine Fingerabdrücke seien an der Eingangstür gesichert worden, erinnerte er sich an einen Arbeitseinsatz einige Monate zuvor. Im Sommer 2024 habe er gemeinsam mit einem Bekannten in dem Markt Regale auf- und abgebaut. Da die Eingangstür während der Arbeiten dauerhaft offenbleiben sollte, habe er einen Werbeständer als Türstopper aufgestellt und dabei die Tür berührt.

Die Ermittler hielten diese Erklärung zunächst für wenig glaubhaft – zumal der genannte Bekannte zwar bestätigte, damals in dem Markt gearbeitet zu haben, aber bestritt, dass der Angeklagte dabei gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage wegen versuchten Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung. Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur präsentierte Verteidiger Rechtsanwalt Luca Tschaidse nun jedoch neue Belege.

Neben einem datierten Screenshot aus dem Computerspiel, der das Alibi seines Mandanten stützen sollte, erklärte er auch den Widerspruch in den Aussagen des Bekannten. Dieser habe aus Angst vor möglichen Konsequenzen wegen Schwarzarbeit zunächst nicht die Wahrheit gesagt.

Als der Mann vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, bestätigte er schließlich, dass der Angeklagte tatsächlich im Sommer 2024 bei den Arbeiten im Einkaufsmarkt geholfen hatte.

Den Ausschlag für eine Wende im Prozess gab letztlich die Gutachterin des Bayerischen Landeskriminalamts. Sie erläuterte, dass Fingerabdrücke auf Glas über Monate erhalten bleiben können.

Zudem befanden sich die gesicherten Spuren auf der Innenseite der Glastür – also an einer Stelle, die der gescheiterte Einbrecher gar nicht erreicht hatte. Damit war die Herkunft der Fingerabdrücke schlüssig erklärt.

Auch die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf als widerlegt an und beantragte den Freispruch. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an und sprach den 34-Jährigen frei.

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