Klavier-Zoff unter Nachbarn eskaliert

von Redaktion

Ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit in Rosenheim hat ein Nachspiel vor dem Amtsgericht gefunden. Ein 63-jähriger Mann rastete wegen des Klavierspiels seiner 66-jährigen Nachbarin immer wieder aus und beleidigte sie schwer.

Rosenheim – Es war eine Reihe von Anlässen, die einen 63-jährigen Mann aus Rosenheim immer wieder auf die Palme brachte. Begonnen habe das, so berichtete es eine Nachbarin später vor Gericht, schon während der Corona-Zeit. Dabei habe sich der Konflikt schleichend immer weiter gesteigert, sagte die 66-jährige ehemalige Rettungssanitäterin. Seit ihrer Pensionierung lernt sie das Klavierspielen – ganz zum Ärger ihres Nachbarn.

Übelste Beleidigungen
vom Nachbarn

Deshalb habe der 63-Jährige der Frau auch schon die Polizei ins Haus geschickt. Seither halte sie sich aber streng an die vorgegebenen Ruhezeiten. Das sei ihrem Nachbarn jedoch nicht genug gewesen. Das Problem in der Folgezeit: Er rege sich bei den geringsten Anlässen auf – und habe sie zunehmend mit unfreundlichen bis übelsten Ausdrücken beschimpft.

Nachdem der Nachbar auf ihre Anzeige hin und gegen den darauf folgenden Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, traf man sich am Rosenheimer Amtsgericht vor der Strafrichterin wieder. Die Verteidigerin Denise Peter bat gleich zu Beginn um ein Rechtsgespräch, in dessen Verlauf sie anregte, das Verfahren gegen ein Bußgeld nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung – Einstellung eines Strafverfahrens gegen Auflagen – einzustellen.

Sie argumentierte, dass es sich um eine gegenseitige Belästigung und Behinderung handle. Ihr Mandant sei in der Sache geständig, jedoch seien auch die Anlässe strafmildernd zu berücksichtigen. Dem vermochte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zunächst nicht zuzustimmen, was aber Voraussetzung für eine Einstellung gegen eine Auflage gewesen wäre.

Die 66-jährige Nachbarin schilderte dann, mit welchen üblen Ausdrücken sie der Nachbar bedacht hatte, nur weil angeblich seine Zufahrt vom Auto ihrer Tochter zugeparkt worden sei. Dessen Gattin habe angeblich deshalb nicht ausparken können. Dies sei aber nicht wirklich geschehen und schon gar keine Berechtigung für solch üble Beleidigungen gewesen. Er habe zunächst ihre Tochter und anschließend auch noch sie selbst derart mit Beleidigungen überschüttet, dass sie schließlich beschlossen habe, dies zur Anzeige zu bringen.

Weil der Bewegungsmelder einer Überwachungskamera den Vorgang akustisch aufgezeichnet hatte, waren diese Beleidigungen nicht zu bestreiten. Die Verteidigerin argumentierte allerdings, dass unerlaubte Aufzeichnungen per Videokamera in der Öffentlichkeit nicht zulässig seien.

Dem entgegnete die Geschädigte, dass diese Kamera zum Schutz vor Einbrüchen lediglich auf die eigene Eingangstüre gerichtet sei. Auch sei ein Scheinwerfer im Garten – gegen den sich der Angeklagte ausgesprochen hatte – umgehend wieder entfernt worden. Insgesamt könne das wohl solch üble Beleidigungen nicht rechtfertigen.

Verfahren eingestellt,
Geldbuße verhängt

Das sahen auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht so. Jedoch sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Reibungsflächen gegenseitig gewesen seien. So kam man überein, das Verfahren einzustellen. Der Mann muss jedoch ein Bußgeld von 2.000 Euro an eine soziale Institution entrichten – damit er lernt, seine Zunge im Zaum zu halten.

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