Kaffee und Bier mit körperlicher Attacke gedankt

von Redaktion

Nächtliche Auseinandersetzung am Rosenheimer Bahnhof – Lette greift Reisenden aus der Slowakei an

Rosenheim – Die verhängnisvolle Nacht begann am Rosenheimer Bahnhof. Ein Bahnreisender musste dort stundenlang auf seinen Anschlusszug nach Bratislava warten. Da die Bahnhofshalle bis zum Morgen versperrt war, war die Wartezeit besonders unangenehm. Er fragte einen Taxifahrer, wo er um diese Zeit einen Kaffee bekommen könne. Der verwies ihn an die Tankstelle in der Kufsteiner Straße.

Mann spendiert Bier
und Kaffee vor Attacke

Auf einer Bank am Bahnhofsvorplatz erwachte zur gleichen Zeit ein betrunkener Mann aus Lettland, der dort seinen Rausch ausschlief. Der Betrunkene, selbst ohne Geld, sah die Gelegenheit, von dem Bahnreisenden etwas schnorren zu können. Er begleitete den Mann aus der Slowakei zur Tankstelle und bettelte ihn an. Mit Erfolg: Der Slowake spendierte ihm einen nächtlichen Kaffee an der Tankstelle. Der Lette bettelte ihn allerdings weiter an. Zwar sprachen sie völlig verschiedene Sprachen, aber dem Slowaken war schnell klar, was der andere wollte. So kaufte er ihm auch noch ein Bier. Dabei stellte der 37-jährige Lette wohl fest, dass sein nächtlicher Wohltäter noch einiges mehr an Geld in seinem Geldbeutel hatte. Auf dem Rückweg zum Bahnhof fragte er ihn wiederholt nach Geld. Immer wieder bettelte er ihn an: „Pari, Pari“, was zwar eigentlich bulgarisch „Geld“ bedeutet, aber im gesamten slawischen Sprachraum verstanden wird.

Kaum im Bahnsteigbereich angekommen, sprang der Mann aus Lettland den 37-Jährigen unvermittelt von hinten an, schlug und würgte ihn. Dabei stürzten beide zu Boden. Im Zuge dessen entwendete er ihm aus der Hosentasche ein Handy und entriss ihm einen 20 Euro Schein.

Danach floh er und versteckte sich hinter der DHL-Packstation auf dem Bahnsteig. Ein Zollbeamter, der auf dem Weg zum Zug nach München war, kam hinzu, verfolgte den Angreifer und fand ihn dort hinter der Packstation. Der Räuber kam mit ihm zurück, händigte dem Slowaken die geraubte Beute wieder aus und wurde schließlich von der hinzugerufenen Polizei verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert konnte sich der Angeklagte angeblich an den Vorfall nicht erinnern. Tatsächlich war bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 2,3 Promille nachgewiesen worden. Allerdings berichteten alle Zeugen übereinstimmend, dass der Mann keineswegs betrunken gewirkt habe. Wohl habe man Alkoholgeruch festgestellt, aber keinerlei Torkeln oder andere Ausfallerscheinungen.

Der Grund dafür wurde klar, als die Vorstrafen des angeklagten Mannes aus Lettland bekannt gegeben wurden. Seit über 13 Jahren war der Mann quer durch Europa immer wieder wegen Alkoholdelikten verurteilt worden. Er selbst gestand ohne Weiteres zu, dass er alkoholabhängig sei. Mehrere Videosequenzen aus dem Bahnhofsbereich belegten den vorgeworfenen Überfall.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft unterstrich die Hinterhältigkeit gegenüber einem Wohltäter, hielt die Attacke – neben dem Raub – für eine gefährliche Körperverletzung, da das Würgen eine Lebensgefahr darstellte, und beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung komme bei dieser Strafhöhe ohnehin nicht mehr infrage. Ganz anders beurteilte Verteidiger Walter Holderle die vorgeworfene Situation. Er bestritt – aufgrund der Videoaufzeichnung und der übertriebenen Darstellung des Tatopfers – eine gefährliche Körperverletzung, die hier strafschärfend zur Geltung kommen würde. Auch müsse die Trunkenheit strafmildernd berücksichtigt werden. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten und stellte eine Aussetzung zur Bewährung in das Ermessen des Gerichtes.

Urteil: Zwei Jahre Haft
ohne Bewährung

Das Schöffengericht hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren für angemessen. Für eine Aussetzung zur Bewährung sah es jedoch keine Möglichkeit. Eine Sozialprognose sei hier zu wenig aussichtsreich. Nachdem der Angeklagte sogar ein Therapieangebot bereits während der Untersuchungshaft abgelehnt hatte, würde er fraglos nach einer Entlassung zur Bewährung in die Alkoholsucht zurückfallen und neue Straftaten begehen, so die Überzeugung des Schöffengerichts. Theo Auer

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