Haftstrafen für renitenten Vater und Sohn

von Redaktion

Abstruses Theater vor dem Amtsgericht in Rosenheim: Ein Mann (50) beleidigte und griff zusammen mit seinem Sohn einen Lieferanten an. Während des Prozesses wurde es noch wilder. Er unterstellte, dass die Zeugen gekauft wurden und das Gericht voreingenommen ist. Was er sich noch leistete – und wie es für ihn ausging.

Rosenheim – Der Ausgangspunkt für eine bizarre Verhandlung, die kürzlich vor dem Rosenheimer Amtsgericht stattfand, war ein Parkplatz im Aicherpark. Ein Zulieferer wollte gerade gegen 7 Uhr bei einem Supermarkt Ware anliefern. Das Problem: Er sah sich durch einen Sprinter-Lieferwagen behindert und forderte dessen Fahrer auf, den Weg freizumachen. Stattdessen begann dieser, ein 50-jähriger Mann – der spätere Angeklagte –, ihn rassistisch auf das Übelste zu beschimpfen. Der Lieferant wollte sich darauf nicht einlassen, bekam aber durch das offene Fenster einen Faustschlag.

Schläge und Tritte
vor dem Supermarkt

Daraufhin verließ der Lieferant den Lkw und nahm sein Handy, um den Angreifer zu fotografieren. Der wiederum schlug ihm das Handy aus der Hand. Es folgte eine Auseinandersetzung mit Schlägen und Tritten, in die sich dann auch noch der Sohn des 50-Jährigen einmischte und den Zulieferer mit dem Fuß in den Rücken trat. Der Notarzt stellte später neben Prellungen, Platzwunden und Schleudertrauma auch gebrochene Rippen fest.

Mit dem Verfahren vor der Strafrichterin Daniela Bachmayr begann ein geradezu absurdes Theater. Ursache dafür war ausschließlich der Angeklagte. Zunächst beklagte er, dass er den Verteidiger ablehne. Nachdem er diesen selbst gewählt hatte und ein belegbarer Grund nicht erkennbar war, weigerte sich die Richterin, dem nachzugeben.

Nun zeigte sich, dass er wohl auf eingebildete Rechte pochte und die Erklärungen des Gerichts ihn überhaupt nicht interessierten. Selbstverständlich war seiner Meinung nach ausschließlich er derjenige, dem hier Unrecht geschah. Als er im Begriff war, aufzustehen, um die Verhandlung zu verlassen, platzten der Richterin und der Staatsanwältin der Kragen.

Die Richterin ordnete zwei Justizbeamte an, um die Beschlüsse gegebenenfalls gewaltsam durchzusetzen. Die Staatsanwältin erklärte dem renitenten Angeklagten, dass er nun zwei Möglichkeiten habe: entweder hierzubleiben und der Verhandlung beizuwohnen oder beim Verlassen des Gerichtssaals direkt in Haft genommen zu werden. Dass er hier nichts aussagen müsse, sei sein gutes Recht, und niemand würde deswegen verurteilt. Daraufhin nahm der Angeklagte wieder Platz, nicht ohne bei der Verlesung der Anklage der Staatsanwältin immer wieder ins Wort zu fallen, was die Toleranzgrenzen aller Beteiligten aufs Äußerste ausreizte.

Desgleichen attackierte er die Zeugen. Alle Polizeibeamten waren für ihn „inakzeptable, staatlich gesteuerte Wesen“, deren Aussagen von ihm als wertlos betrachtet wurden. Den Geschädigten aus Nigeria bezeichnete er als „geschützte Rasse“, wobei eine Augenzeugin berichtete, dass er den Lieferanten als „Sauaffenmenschen“ bezeichnete, was auch bei den unbeteiligten Zeugen der Geschehnisse Ärger hervorrief.

Vater und Sohn keine
unbeschriebenen Blätter

Auch dafür hatte der 50-jährige Angeklagte eine Erklärung: Er unterstellte den Zeugen, sie seien durch den Geschädigten gekauft und träten nur mit abgesprochenen Aussagen auf, mit denen sie ihm schaden wollten. Auch fiel er diesen immer wieder mit Bemerkungen ins Wort, die sich hart an der Grenze zu Beleidigungen bewegten. Die Zeugen ließen sich allerdings nicht einschüchtern.

Bemerkenswert war, wie Rechtsanwalt Raphael Botor unbeeindruckt von der Ablehnung durch seinen Mandanten bemüht war, Zweifel oder entschuldigende Momente für diesen zu wecken. Rechtsanwalt Kenan Ertunc, der den Sohn des Angeklagten vertrat, bemühte einen noch unbekannten Dritten, der anstatt seines Mandanten dem Tatopfer den beschriebenen Fußtritt versetzt haben könnte.

Vater und Sohn sind keine unbeschriebenen Blätter. Im Gegenteil: Beide sind nicht nur wegen Körperverletzungstaten vorbestraft, sondern befanden sich unter offener Bewährung. Das warf ein bezeichnendes Licht auf deren angebliche Harmlosigkeit. Dazu kamen eine enorme Rückfallgeschwindigkeit und eine geradezu abenteuerliche Dreistigkeit, als würde es sich hier um einen einmaligen „Ausrutscher“ handeln.

Als die Richterin darauf verwies, dass es sich für beide um eine drohende Haftstrafe handeln könne, beschuldigte sie der Angeklagte aus Bosnien der unzulässigen Vorverurteilung. Insgesamt sei das Gericht ausschließlich zu dem Zweck zusammengekommen, um ihn ins Gefängnis zu stecken, meinte er. Er beschuldigte die Verfahrensbeteiligten, ihn rassistisch verfolgen zu wollen. Er selbst sei bei dem Vorfall verletzt worden und habe deshalb auch Strafantrag gestellt. Dass dieser aus gutem Grund eingestellt worden sei, wollte er gar nicht erst zur Kenntnis nehmen. Wie er überhaupt alle Lügner nannte, die eine andere Version als die seine zu berichten wussten.

Die Staatsanwältin unterstrich, dass der Vater der Einzige sei, der dessen eigene „Opferrolle“ wahrgenommen habe. Alle anderen hatten ihn als Beleidiger, Aggressor und Schläger erlebt. Wie aggressiv er sein und werden könne, habe er selbst hier im Gericht unter Beweis gestellt. Die einschlägigen Vorstrafen, die offene Bewährung und die hohe Rückfallgeschwindigkeit machten ihr zufolge eine Bewährungsstrafe unmöglich. Niemand würde verstehen, wenn hier nicht eine Vollzugsstrafe erfolgen würde. So beantragte sie gegen den Vater eine Haftstrafe von zwei Jahren zu verhängen. Der Sohn, dessen späteres Eingreifen milder bestraft werden könne, solle mit einem Jahr Haft davonkommen. Für keinen von beiden käme aber eine Aussetzung zur Bewährung infrage.

Angeklagte legen
Berufung ein

In seinem Plädoyer versuchte Rechtsanwalt Botor zu erklären, dass nicht nachvollziehbar sei, dass sein Mandant zu solchem Verhalten genötigt worden sei. Von Spucken und Beleidigen durch das Tatopfer war die Rede. So sei eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren wohl angemessen.

Rechtsanwalt Ertunc bemühte sich erneut, Zweifel an der Täterschaft des Sohnes herauszustellen, und beantragte, diesen freizusprechen.

Das Gericht verurteilte den Vater schließlich zu 20 Monaten und den Sohn zu zehn Monaten Gefängnis. Wegen der offenen Bewährungen käme eine solche erneut nicht infrage. Es wunderte niemanden, dass beide noch im Gerichtssaal Berufung einlegten.

Und eine weitere Anekdote hatte das Verfahren dann auch noch: Der Sohn, der nach eigenen Angaben mit dem Lieferwagen vor Ort war, besitzt aufgrund einer früheren Straftat, wie sich herausstellte, keinen Führerschein mehr.

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