Rosenheim – Bis Ende Juni 2028 soll ein Plan vorliegen, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Stadt langfristig sicher, klimafreundlich und bezahlbar gestaltet werden kann. Wie die Stadt Rosenheim mitteilt, haben die Stadt und die Stadtwerke Rosenheim dafür nun die kommunale Wärmeplanung gestartet.
Für Bürger entstehen laut der Pressemitteilung durch die Planung keine Verpflichtungen. Vielmehr solle sie Orientierung bieten, etwa bei künftigen Entscheidungen über einen Heizungstausch oder energetische Sanierungen.
Oberbürgermeister Abuzar Erdogan erklärt dazu: „Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Wärmeversorgung der Zukunft. Sie soll Versorgungssicherheit geben und gleichzeitig Perspektiven aufzeigen, welche Möglichkeiten für Rosenheim bestehen.“
Zunächst würden der heutige Wärmebedarf und die bestehende Infrastruktur erfasst. Anschließend werde untersucht, welche erneuerbaren Wärmequellen und Abwärmepotenziale sich in Rosenheim nutzen ließen.
Auf dieser Grundlage werde die Stadt in sogenannte Wärmeversorgungsgebiete unterteilt, für die dann geeignete Versorgungsoptionen entwickelt werden sollen. Dabei spielten unter anderem Wärmegestehungskosten, Versorgungssicherheit, Treibhausgasemissionen und Realisierungsrisiko eine Rolle. Die Stadtwerke Rosenheim würden dabei ihre fachliche Expertise sowie wichtige Daten zur bestehenden Wärmeversorgung einbringen.
Die Stadt wolle die Wärmeplanung transparent gestalten und die Öffentlichkeit frühzeitig einbinden. Ein Akteurs-Kick-off mit Partnern aus Energieversorgung, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft habe bereits stattgefunden, im Herbst solle zudem eine Bürgerveranstaltung folgen.
Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte würden über die Medien und auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Dort erhielten Bürgerinnen und Bürger laut Mitteilung auch die Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern. Rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist das seit 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit den bayerischen Regelungen.