Schechen – Mehr als zwölf Jahre ist es her, dass eine Kommunalwahl im Landkreis Rosenheim für ungewöhnliche Schlagzeilen sorgte. Nun ist der Fall wieder da – als True Crime. In der ARD-Sounds-Reihe „Kaff Crimes – Absurde Verbrechen aus der Provinz“ ist die Folge „Wahlbetrug in Lederhosen“ erschienen.
32 Minuten lang geht es um einen schillernden Kandidaten, eine Bürgermeisterwahl, auffällige Briefwahlunterlagen und schließlich um Wahlfälschung. Wer die damalige Berichterstattung aus dem Landkreis Rosenheim verfolgt hat, dürfte schnell erkennen, um welchen Fall es sich handelt. Denn hinter der Geschichte steckt der Schechener Unternehmer Georg Weiß alias „Bussi-Schorsch“.
Eine wichtige Grundlage für die Aufarbeitung liefert auch die damalige Berichterstattung vom OVB und von rosenheim24.de. Wir hatten den ungewöhnlichen Fall von den ersten Auffälligkeiten bei der Kommunalwahl über die Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung und den Folgen für die Gemeinde über Jahre hinweg begleitet.
Mehr als ein Jahrzehnt später wird damit ein Rosenheimer Lokalfall, der damals über Monate und Jahre Schlagzeilen machte, noch einmal für ein bundesweites Publikum erzählt. Doch was war damals eigentlich passiert?
Ende 2013 kündigte Georg Weiß seinen Einstieg in die Schechener Kommunalpolitik an. Der damals 42-Jährige war bereits unter seinem Spitznamen „Bussi-Schorsch“ bekannt.
Ende 2013 wurde es politisch. Die neu gegründete Gruppierung „Engagierte Bürger für Schechen“ nominierte Weiß sowohl für den Gemeinderat als auch für das Bürgermeisteramt.
Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen bezeichnete er sich damals selbst als jemanden, den die einen als „Gaudiburschen“, andere als Unternehmer kennen würden. Politisch wollte er nach eigenen Angaben unter anderem für mehr Transparenz sorgen und den Wählern eine Alternative bieten.
Bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 gelang der große politische Coup zunächst nicht. Bei der Bürgermeisterwahl setzte sich Amtsinhaber Hans Holzmeier mit 85 Prozent deutlich durch.
Anders sah es bei der Gemeinderatswahl aus. Die Gruppierung „Engagierte Bürger für Schechen“ erhielt zwei der insgesamt 16 Sitze. Georg Weiß und seine Schwester Birgit Weiß zogen in den Gemeinderat ein. Doch schon kurze Zeit später kamen Zweifel am Ergebnis auf.
Bei der Auszählung der Stimmen waren Verantwortlichen Auffälligkeiten bei Briefwahlunterlagen aufgefallen. Die Gemeinde informierte daraufhin das Landratsamt Rosenheim. Im Mai 2014 wurde schließlich öffentlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Wahl ermittelten. Im Zuge der Ermittlungen kam es auch zu Durchsuchungen. Zu diesem Zeitpunkt galt ausdrücklich: Es bestand ein Verdacht, eine strafrechtliche Schuld war noch nicht festgestellt. Georg Weiß wies die Vorwürfe zurück.
Anfang 2015 nahm der Fall eine entscheidende Wendung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten kam das Landratsamt Rosenheim zu dem Ergebnis, dass mindestens acht Briefwahlstimmzettel von Personen abgegeben worden waren, die nach eigenen Angaben selbst nicht an der Wahl teilgenommen hatten.
Auf diesen Stimmzetteln waren insgesamt 120 Stimmen für den Wahlvorschlag von Georg Weiß abgegeben worden. Und genau diese Stimmen waren für die Sitzverteilung entscheidend.
Ohne sie hätte die Liste von Georg Weiß nach den Berechnungen des Landratsamtes nur einen statt zwei Sitzen im Gemeinderat erhalten. Die CSU hätte im Gegenzug einen zusätzlichen Sitz bekommen. Damit stand nicht mehr nur ein möglicher strafrechtlicher Verstoß im Raum. Auch die Zusammensetzung des gewählten Gemeinderats war unmittelbar betroffen.
Das Landratsamt erklärte die Gemeinderatswahl schließlich für ungültig. Die Bürgermeisterwahl blieb davon unberührt, da die beanstandeten Stimmen keinen Einfluss auf das deutliche Ergebnis gehabt hätten.
Georg und Birgit Weiß ließen ihre Mandate bereits zuvor ruhen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatten die Geschwister am Ende von 14 Mitarbeitern ihrer Unternehmen Briefwahlunterlagen erhalten.
Obwohl diese bestätigt hätten, ihre Stimmzettel selbst ausgefüllt zu haben, sollen Georg und Birgit Weiß die Kreuze tatsächlich gesetzt und dabei Stimmen auf den eigenen Wahlvorschlag vergeben haben.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als gemeinschaftliche Wahlfälschung. Georg Weiß wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem „Lügenkonstrukt“. Gegen erste Strafbefehle legten die Geschwister Einspruch ein.
Zu einer Hauptverhandlung kam es letztlich nicht. Nach einem Rechtsgespräch wurden neue Strafbefehle erlassen, die beide akzeptierten. Damit wurden Georg und Birgit Weiß 2016 rechtskräftig wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung verurteilt. Georg Weiß erhielt 90 Tagessätze, Birgit Weiß 140 Tagessätze.
Dieser Punkt ist auch mit Blick auf den neuen ARD-Podcast entscheidend. Die Folge baut dramaturgisch zunächst die Frage auf, ob „Bussi-Schorschi“ die Wahl tatsächlich manipuliert oder ob jemand versucht habe, ihn zu Fall zu bringen.
Heute ist diese Frage zumindest strafrechtlich beantwortet: Die Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung ist rechtskräftig.
Für die Gemeinde hatte der Fall weitere Konsequenzen. Weil die Gemeinderatswahl für ungültig erklärt worden war, mussten die Schechener erneut an die Wahlurne. Die Wiederholungswahl fand schließlich am Sonntag (13. November 2016) statt. Damit war der Fall aber auch finanziell noch nicht beendet.
Die Gemeinde verlangte von Georg und Birgit Weiß die Kosten für die notwendig gewordene Wiederholungswahl zurück. Im März 2017 bestätigte die Gemeinde schließlich, dass die Geschwister 17.815,77 Euro bezahlt hatten.
Neben der Wahlfälschung sorgte Georg Weiß damals auch mit einem Event-Stadl in Wurzach für Schlagzeilen. Für das Gebäude war ursprünglich eine Lagerhalle genehmigt worden. Der tatsächlich errichtete Bau wich nach Angaben der Behörden jedoch von der Genehmigung und den im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen ab.
Das Landratsamt ordnete deshalb einen Rückbau an. Weiß ging dagegen gerichtlich vor, blieb damit jedoch ohne Erfolg. Zu einem vollständigen Abriss kam es allerdings nicht. Nach Abschluss der juristischen Auseinandersetzung bestätigte das Landratsamt 2017, dass das Gebäude bis hinter die festgesetzten Baugrenzen zurückgebaut worden war.
Die nicht genehmigten Gebäudeteile mussten damit entfernt werden, ein Teil des Baus blieb bestehen.
Heute ist es um die Kunstfigur „Bussi-Schorsch“ deutlich ruhiger geworden. Georg Weiß ist weiterhin unternehmerisch tätig und beschäftigt sich unter anderem mit seiner Baumschule und der Forstwirtschaft. 2023 porträtierten ihn die OVB-Heimatzeitungen als Waldbesitzer, der sich intensiv mit dem Umbau seiner Waldflächen beschäftigt. Seine frühere Zeit als „Bussi-Schorsch“ bezeichnete Weiß damals selbst als abgeschlossen.
Seine kurze politische Karriere wirkt dagegen bis heute nach. Aus einer zunächst ungewöhnlichen Kandidatur bei der Schechener Kommunalwahl entwickelte sich ein Fall, der Behörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte über Jahre beschäftigte und schließlich mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung endete.
Dass die Geschichte nun mehr als ein Jahrzehnt später wieder bundesweit erzählt wird, zeigt auch, wie außergewöhnlich der Fall war.
Mit „Wahlbetrug in Lederhosen“ macht die ARD daraus nun True Crime – und greift dabei mehrfach auf jene Berichterstattung zurück, mit der rosenheim24.de die Ereignisse damals vor Ort begleitet hatte. mz