Mühldorf/Bad Endorf – Angeklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste ein 20-Jähriger vor Gericht erscheinen. In schwarzem Anzug, weißem Hemd und glänzend geputzten Schuhen war er sichtlich bemüht, vor Richter Dr. Christoph Warga einen guten Eindruck zu machen. Zum Prozess wurde der junge Mann von seiner Oma begleitet. Schon lange vor Beginn der Verhandlung hatten sich die beiden im Amtsgericht Mühldorf eingefunden und warteten vor dem Gerichtssaal, bis sie aufgerufen wurden.
Laut Anklageschrift habe der damals noch 19-Jährige an einem Abend im Dezember 2025 in Bad Endorf ein Mädchen gegen dessen Willen umarmen wollen. Eine Freundin (16) des Mädchens wollte ihn davon abhalten und packte ihn von hinten an der Schulter. Daraufhin habe er sich umgedreht und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Durch diesen einen Schlag erlitt die 16-Jährige eine Gehirnerschütterung, alle vier Schneidezähne oben wurden zertrümmert.
Seine Geschichte
zum dritten Mal erzählt
Vor dem Richter wollte der Beschuldigte erst keine Angaben mehr zu dieser Tat machen. Schließlich habe er es damals bereits bei der Polizei und im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe zugegeben. Erst nach Wargas Hinweis, dass sich nur ein in der Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis strafmildernd auswirke, wurde er gesprächiger.
„Es tut mir leid, ich bereue es“, begann der Mühldorfer, der sich der Verhandlung ohne anwaltlichen Vertreter stellte, seine Schilderung des Abends. Er habe sich in Bad Endorf mit seiner Freundin getroffen. Soweit er sich erinnern könne, seien die beiden anderen Mädchen zufällig dazugekommen. Die später Geschädigte habe sich ihm gegenüber respektlos verhalten. Wollte ihn mit „Verpiss dich, wir wollen dich hier nicht haben“, wegschicken.
Eines der Mädchen habe ihm eine sehr persönliche Geschichte erzählt, er wollte sie daraufhin tröstend umarmen, wovor sie aber zurückwich. Die andere habe ihn an der Schulter gepackt. „Da habe ich in Panik zurückgeschlagen“, sagte er. „Mit der Faust.“ Er habe das Mädchen nicht verletzen wollen, habe in dem Moment aber nicht über seine Handlung nachgedacht. Ende 2025 habe er seit gut sechs Monaten ein massives Alkoholproblem gehabt, führte er rechtfertigend an. Auch an diesem Abend sei er nach einer Flasche Hugo und einem Bier angetrunken gewesen.
Die von der Faust getroffene 16-Jährige wurde vom Gericht als Zeugin angehört. „Ich war erst mal weg“, schilderte sie den Moment nach dem Faustschlag. Wie sich später in der Klinik herausstellte, hatte sie eine Gehirnerschütterung. „Als ich wieder bei mir war, habe ich mehrere Splitter in meinem Mund gespürt und sie auf meine Hand gespuckt.“ Es waren die Bruchstücke ihrer zerschmetterten Schneidezähne.
Erst sei sie in der Notaufnahme behandelt worden, danach sei sie in eine Notfallzahnklinik nach München gebracht worden. „Bis 4 Uhr früh wurden meine Zähne geklebt“, erzählte die Zeugin von der Behandlung.
Mittlerweile sei einer der Schneidezähne komplett abgestorben, er könnte sich mit den Jahren verfärben. Drei lebten noch, reagierten aber extrem kälteempfindlich auf Getränke oder ein Eis. Sie sei zwar schmerzfrei, beiße aber nur noch vorsichtig zu: „Ich riskiere nichts.“ Sie befürchte, das werde auch so bleiben. Das Gericht betrachtete Fotos von kurz nach der Tat. Sie zeigten das blutverschmierte Gesicht des Mädchens, ihre lädierte Nase und die beschädigten Zähne.
Seit diesem Erlebnis habe sie mit Panikattacken und Albträumen zu kämpfen, erwiderte sie auf Richter Wargas Frage nach psychischen Folgen. Sie werden in Kürze eine Therapie beginnen, um damit fertig zu werden. „Ich habe ein Kind, das sich nicht mehr traut, in eine Pizza zu beißen“, schaltete sich die im Gerichtssaal anwesende Mutter der Geschädigten resigniert ein. Sie sei froh, dass ihre Tochter das Geschehene einigermaßen gut weggesteckt habe. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Opfer: Es tue ihm leid. Ihr Kommentar: „Das kann ich mir vorstellen.“
Für die nachgewiesene vorsätzliche Körperverletzung, noch dazu mit bleibenden Schäden für das Opfer, forderte Staatsanwalt Vitus Auer eine spürbare Geldauflage und ein verpflichtendes Gespräch mit der Fachambulanz für Suchtkranke. Der Beschuldigte wollte in seinem letzten Wort nichts mehr zu seiner Verteidigung sagen.
Amtsrichter Warga verhängte schließlich eine Geldstrafe von 1000 Euro, zu zahlen in monatlichen Raten à 200 Euro an das Rote Kreuz Mühldorf, sowie einen sozialen Trainingskurs nach Weisung des Kreisjugendamtes. Dazu wurden ihm noch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Jugendstrafrecht wegen Reifeverzögerung
In der Urteilsbegründung ging Warga darauf ein, dass bei dem Angeklagten „ganz sicher eine Reifeverzögerung“ vorliege, weshalb das Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Erheblich strafschärfend sei, dass er den Schlag mit der Faust ins Gesicht ausgeführt habe, „ein Schlag von großer Gefährlichkeit mit ausgesprochen gravierenden Folgen körperlicher und seelischer Art“. Dauerschäden seien nicht auszuschließen, die Folgen des Schlages könnten die Lebensführung der 16-Jährigen noch lange beeinträchtigen.
Die monatlichen Raten der Geldauflage würden den jungen Mann, der in Kürze eine Lehre anfangen wird, noch länger an sein Fehlverhalten erinnern: „Damit muss er sich von einem großen Teil seines Lehrlingsgehalts trennen.“ Möglicherweise kämen auf zivilrechtlicher Seite sogar noch weitere Zahlungen von Schmerzensgeld dazu.
„Sie sind gerade noch an einem Arrest vorbeigeschrammt“, ermahnte der Richter. Er gehe davon aus, dass der junge Mann erkannt habe, „dass sich was ändern muss“. Sollte der Verurteilte die Raten schuldig bleiben, drohe ihm ein vierwöchiger Ungehorsamsarrest.