Halfing – Es war im Oktober 2025, als Biberberater Karl Günsche (73) mit einem Kollegen und einer Tiefbaufirma im Landschaftsschutzgebiet Halfinger Freimoos eine Dammdrainage einbauen wollte. Ein Biber hatte mit seinem Damm die Zillhamer Achen vor einer kleinen, steinernen Brücke so stark angestaut, dass im Uferbereich etwa 25 Schwarzerlen im Wasser standen.
„In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hatten wir dafür eine Lösung gefunden“, erklärt Biberberater Günsche. In den Biberdamm sollte ein Drainagerohr eingebaut werden, das den Wasserpegel so reguliert, dass Nager und Waldbesitzer damit leben könnten. „Das vier Meter lange Rohr und die Leistung der Firma kosten etwa 3.500 Euro“, informiert Günsche. Die Rechnung übernimmt die Untere Naturschutzbehörde. Die Arbeit der Biberberater ist ehrenamtlich – und daher unentgeltlich.
Während sich die Biberberater darum bemühten, den einen Konflikt an der Zillhamer Achen zu lösen, entstand ein völlig neuer. „Wir waren gerade beim Abladen des Materials, als plötzlich eine ganze Gruppe von Halfingern angefahren kam“, erinnert sich Günsche. Die Biberberater wurden sofort verbal attackiert. Sie erläuterten das Bauvorhaben und den Nutzen des Nagers. Doch eine sachliche Diskussion war nicht möglich.
„Die Leute kündigten an, dass sie das Drainagerohr wieder herausreißen wollen, wenn der Biber keinen neuen Damm unter der Brücke bauen würde und die Drainage damit überflüssig wäre“, berichtet Günsche. „Zudem wurden wir aufs Übelste beschimpft.“ Ein Halfinger (66) brüllte sogar: „Jedem, der sich für dieses Drecksvieh einsetzt, müsste man einen Scheitl über den Kopf ziehen.“
Die Biberberater konnten die Drainage trotzdem einbauen. Doch es gelang ihnen nicht, den Streit mit sachlichen Argumenten beizulegen oder der aggressiven Gruppe auszuweichen. „Sie hatten unsere Fahrzeuge und den Bagger so zugeparkt, dass wir diese erst nach mehrfacher Aufforderung vom Einsatzort wegfahren konnten und dadurch den Beschimpfungen weiterhin ausgesetzt waren“, beschreibt Günsche die Situation. Die Untere Naturschutzbehörde und die Polizeiinspektion Prien wurden informiert.
Im Mai hatte das Amtsgericht Rosenheim einen Strafbefehl wegen Bedrohung gegen den 66-jährigen Halfinger erlassen. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein. Am Donnerstag (3. September) sollte er sich vor Gericht wegen Bedrohung verantworten. Die mündliche Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt, denn nur wenige Stunden zuvor hatte der Angeklagte das Urteil und die Anzahl der Tagessätze akzeptiert.
Damit ist der 66-Jährige rechtskräftig wegen Bedrohung der Biberberater zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Gegen die Höhe der Tagessätze hat er Einspruch eingelegt. Nun muss das Gericht seine wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen, um die Tagessatzhöhe anzupassen.
Dem Angeklagten blieb die mündliche Verhandlung erspart. Die Biberberater zeigten Gesicht: Zum Termin am Amtsgericht waren neben den Geschädigten auch weitere Biberberater gekommen. Sie sind im Landkreis aktiv und gut bekannt – wegen ihres Ehrenamtes aber nicht bei allen beliebt. „Es gibt einige Politiker auf Landes- und Bezirksebene, die gegen den Biber hetzen und eine Zusammenarbeit auf sachlicher Ebene erschweren“, kritisiert Karl Günsche die Diskussionskultur rund um den Biber. Dabei ließen sich Lösungen finden, die Mensch und Tier gerecht werden. „Aber eines muss endlich aufhören: die Beleidigung und Bedrohung von Menschen, die sich ehrenamtlich für den Naturschutz einsetzen.“