Eggstätt – Das Landratsamt Rosenheim hat mit Bescheid vom Freitag (10. Juli) ein Amtshindernis für den Eggstätter Gemeinderat Georg Blank (CSU/ÜWG) festgestellt.
Als Listennachfolger wird Thomas Rohrmüller in den Gemeinderat nachrücken, wie die Gemeinde Eggstätt mitteilt.
Die Rechtsaufsicht begründete ihre Entscheidung mit der Unvereinbarkeit von Blanks beruflicher Anstellung als Leiter des gemeindlichen Bauhofes und der gleichzeitigen Ausübung des Gemeinderatsmandats. Blank war bei den Kommunalwahlen 2026 erstmalig in das Gremium gewählt worden und war dort Mitglied im Kultur- und Tourismusausschuss.
Bürgermeister Christoph Kraus äußerte sich zur Situation gegenüber der OVB- Heimatzeitungen: „Ich persönlich schätze Herrn Blank sehr – als Leiter unseres Bauhofes und auch aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines enormen Wissens. Gleichzeitig ist es mir wichtig, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die sich in den letzten Jahren im Wahlrecht verändert haben, unbedingt eingehalten werden.“ Kraus betonte, dass sowohl er als auch Wahl- und Geschäftsleiter Johannes Halser bereits bei der Einreichung der Wahlvorschläge im Januar auf die Problematik hingewiesen hätten. „Natürlich war Herr Blank zum Zeitpunkt der Kommunalwahl wählbar, durch die ‚Doppelfunktion‘ als Bauhofleiter lag in unseren Augen aber ein Amtshindernis nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vor“, so Kraus weiter.
Auch bei der Feststellung des Wahlergebnisses habe Geschäftsleiter Halser den Wahlausschuss auf diesen Umstand hingewiesen. Der Wahlausschuss habe dennoch mehrheitlich einen in seinen Augen rechtswidrigen Beschluss gefasst, der nun durch das Landratsamt Rosenheim berichtigt worden sei. Als festgestellter Listennachfolger von Georg Blank soll Thomas Rohrmüller für die CSU/ÜWG in den Gemeinderat nachrücken.
Seine Vereidigung sowie die Feststellung der Veränderungen in den Ausschüssen sind für die Gemeinderatssitzung am Dienstag (28. Juli) geplant.