Rüge vom EU-Generalanwalt

von Redaktion

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat Italiens Klage gegen Tiroler Lkw-Fahrverbote in weiten Teilen unterstützt. Er stufte die Nacht- und Wochenendfahrverbote als EU-rechtswidrig ein. Die umstrittene Blockabfertigung an der Grenze zur Region Rosenheim beanstandete er jedoch nicht. Das endgültige Urteil steht noch aus.

Rosenheim – Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat gesprochen. Und er gibt Italiens Klage gegen Österreich in weiten Teilen Recht – allerdings nicht in dem Punkt, der der Region Rosenheim so wichtig ist.

Tatsächlicher
Rechtsverstoß

Nach Ansicht von Manuel Campos Sanchez-Bordona verstoßen Lkw-Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot für bestimmte Transporte und Lkw-Winterfahrverbote an Wochenenden in Tirol tatsächlich gegen EU-Recht. Nicht aber die sogenannte Dosierung, sprich: Blockabfertigung.

Die Lkw-Dosierung ist nach Ansicht des Generalanwalts nicht zu beanstanden, wenn sie, wie Österreich behauptet, lediglich in einer Begrenzung der Geschwindigkeit bestehe. Ein solches Limit könne ausnahmsweise für gewisse Autobahnabschnitte unter besonderen Umständen und bei Prognosen einer Verkehrsüberlastung verhängt werden. Was die steigende Anzahl von Terminen für die Blockabfertigung betrifft – kürzlich wurden an einem Tag die Lastwagen sogar zweimal zurückgehalten –, darf die Region also keine Rückendeckung vonseiten der EU erwarten. Dabei sind es diese Maßnahmen, die für Staus auf der Länge der bayerischen Inntalautobahn sorgen, manchmal sogar für Rückstau bis zur A8.

Zwar muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung noch fällen. Mit ihr wird bis Ende des Jahres gerechnet. Doch gilt der Antrag eines Generalanwalts in Verfahren der EU als Weichenstellung. An den Spruch des Generalanwalts gebunden sind die Richter des EuGH freilich nicht.

Die Tiroler weisen darauf mit trotziger Genugtuung hin. Damit sei bis zur Urteilsverkündung nach wie vor alles offen, man bereite sich daher „auf alle Eventualitäten“ vor, sagte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle. „Tirol gibt beim Transit nicht nach: Wir sind fest davon überzeugt, dass der Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur mehr wiegt als der freie Warenverkehr.“

Der Streit um den Transit spitzt sich zu. Erst im Mai hatte der Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger im Namen der Wipptalgemeinden zur Demo auf der Brenner-Autobahn aufgerufen. Bis zu 5.000 Menschen demonstrierten nach Schätzungen gegen die Zumutungen des Transitverkehrs. Unter den Demonstranten wurde auch Anton Mattle gesichtet, der allerdings darauf bestand, als Privatmann an der Kundgebung teilgenommen zu haben.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter begrüßt auf Anfrage des OVB die Ansicht des Generalanwalts, dass „die einseitigen Verkehrsbeschränkungen Tirols wie das Nachfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen EU-Recht verstoßen“. Was die Blockabfertigung betrifft, verhehlt Bernreiter seine Unzufriedenheit nicht: „Mit Blick auf die Verkehrsdosierung hätte ich mir Klarheit gewünscht, da wir in Bayern regelmäßig von langen Staus durch die Blockabfertigung an der österreichischen Grenze betroffen sind.“ Der Generalanwalt habe allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme nur als „absolute Ausnahme im begrenzten Umfang“ verhängt werden könne.

Man werde sich rechtlich und fachlich auf alle Fälle vorbereiten, sagte auch Tirols Landesverkehrsrat René Zumtobel. „Unabhängig davon arbeiten wir schon jetzt an neuen Maßnahmen hinsichtlich der neuen EU-Luftgüterichtlinie, die eine Halbierung der aktuellen Grenzwerte für eine sauberere Luft vorsieht.“ Mit der Senkung dieser Grenzwerte setze die EU ein klares Zeichen für bessere Luft und mehr Gesundheitsschutz für die Menschen in ganz Europa.

Das Lob Zumtobels an die Adresse der EU stimmt Beobachter skeptisch. Tirol wird einen möglicherweise negativen Spruch des EuGH nicht einfach ignorieren können.

Lärm und
Abgas im Inntal

Man wird aber nicht ganz falsch liegen, wenn man vermutet, dass die Tiroler bereits an neuen Einschränkungen, zumindest aber an neuen Bezeichnungen arbeiten. Schließlich hat die EU bereits 2005 und 2011 Österreichs Fahrverbote an den Pranger gestellt. Ohne große Konsequenzen, wie lärm- und abgasgeplagte Menschen im bayerischen Inntal vermutlich bestätigen können.

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