Schechen – Zwischen Inn, Hammerbach und Erlensee erstreckt sich eines der wertvollsten Feuchtgebiete im nördlichen Landkreis Rosenheim. Schilfgürtel, Altwasser, Feuchtwiesen und Totholz bieten Eisvögeln, Rohrdommeln und zahlreichen Wasservögeln einen der letzten ungestörten Rückzugsräume. Genau hier schwelt seit Jahren ein Konflikt: Darf in einem europäischen Schutzgebiet auf Wildgänse gejagt werden?
Karl-Michael Günsche kennt das Gebiet gut. Der ehrenamtliche Biberberater sowie Vogel- und Naturschützer wurde vor drei Jahren von Spaziergängern alarmiert. Zwischen Erlensee und Hammerbach fanden sie ausgeweidete Enten und Gänse sowie tote Singschwäne. Bei einer Begehung entdeckte Günsche eindeutige Hinweise darauf, dass dort gejagt wird: mehrere getarnte Blockhütten auf Pfählen am Ufer des Hammerbachs. Nach einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Unteren Naturschutz- und Jagdbehörde sei nichts passiert, kritisiert er. Dafür gebe es auch keine Notwendigkeit, antwortet das Landratsamt.
Am Hammerbach werden
Graugänse gejagt
Der Jagdpächter will sich zur Jagd am Hammerbach nicht öffentlich äußern. Eines betont er aber: Es werde nach den Regeln des bayerischen Jagdgesetzes und ohne Schonzeitverlängerung gejagt. Die Jagd auf Graugänse gehöre dazu. Singschwäne würden am Hammerbach nicht gejagt. Auch Höckerschwäne nicht, obwohl diese nach dem Jagdgesetz vom 1. November bis zum 20. Februar bejagt werden dürften. Rechtlich ist auch gegen die Blockhütten nichts einzuwenden. Sie bieten den Jägern eine perfekte Tarnung – durch das Schilf auf der Rückseite, das Dach und grüne Tarnnetze an der Uferseite. Angelockt werden die Wasservögel mit Ansitzstangen und Futterautomaten im Wasser. „Das ist unwaidmännisch“, kritisiert der Naturschützer Günsche.
Doch „jagdliche Einrichtungen wie ein Entenstand können mit Zustimmung des Grundstückseigentümers auch ohne Baugenehmigung errichtet werden“, erklärt die Untere Jagdbehörde. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ergänzt, dass gute Tarnung zur fachlichen Praxis gehöre: „Da Gänse sehr scharf äugen und kleinste Bewegungen wahrnehmen können, ist auf besondere Tarnung zu achten.“
Bleibt die Sorge um die Menschen, die durch die Jagd auf dem etwa 200 Meter entfernten Rad- und Wanderweg am Inn gefährdet sein könnten. Doch auch diese zerstreut die Untere Jagdbehörde: „Grundsätzlich gilt im Jagdrecht immer, dass der Jäger vor Schussabgabe sicherstellen muss, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten beziehungsweise ein geeigneter Kugelfang vorhanden ist.“
Geschossen wird
mit Schrot – ohne Blei
Geschossen wird am Hammerbach mit Schrot. Das bestätigt nicht nur der Jagdpächter, sondern auch die Untere Jagdbehörde. „Die Jagd hat immer waidgerecht zu erfolgen. Und auf Federwild wird mit Schrot geschossen.“ Bleischrot werde nicht verwendet, versichert der Jagdpächter. Den Grund dafür erklärt die Untere Naturschutzbehörde: „In Feuchtgebieten und in einem Umkreis von 100 Metern von Feuchtgebieten gilt ein Verbot von Bleischrot.“
Doch warum sind Wildgänse überhaupt ein Problem? „Sie breiten sich seit vielen Jahren immer weiter aus und verursachen teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaft – vor allem durch Fraßschäden an Saaten und Kulturen – sowohl im Grünland, als auch auf Ackerflächen“, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Konkrete Zahlen für den Landkreis Rosenheim liegen der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Rosenheim nicht vor. Doch „Revierinhaber und Jagdgenossen berichten übereinstimmend von einer steigenden Population“.
Der Bayerische Bauernverband beziffert die jährlichen Schäden durch Wildgänse auf Millionen. In der Gemeinde Schechen bereitete vor allem die Verkotung der Grünflächen Probleme, weil verschmutztes Gras nicht mehr als Viehfutter genutzt werden kann. Nach Angaben von Landwirten habe sich die Situation inzwischen jedoch spürbar verbessert. Dass diese Entwicklung auf die Jagd am Hammerbach zurückzuführen ist, bezweifelt Karl-Michael Günsche. „Mit dieser Art der Bekämpfung auf diesem engen Raum sind Wildgänse nicht zu dezimieren“, sagt er. Das zeige schon ihr inzwischen ganzjähriges Vorkommen entlang der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Rosenheim und Attel.
„Warum diese Anzahl
von Schießbuden?“
Für ihn bleibt daher die Frage: „Warum diese Anzahl von Schießbuden auf derart kurzer Strecke in Schutzgebieten?“ Aus seiner Sicht nähre dies „eher den Verdacht, dass es sich um eine Schießveranstaltung handelt, die den größten Schaden an der gesamten Vogelpopulation in diesem Gebiet verursacht.“ Eine „verstärkte Regulierung der Wildgänse – auch in den Rückzugsgebieten“ hatte der Bauernverband schon vor Jahren gefordert. Dabei dürften Naturschutzgebiete oder andere ausgewiesene Schutzgebiete nicht tabu sein. Der Hammerbach befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im Fauna-Flora-Habitat (FFH) „Innauen und Leitenwälder“. Die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd sei dort nicht beschränkt, soweit die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet berücksichtigt werden, erläutert die Untere Naturschutzbehörde.
Auch im urbanen Bereich nehmen die Konflikte mit Wildgänsen zu. Immer mehr bayerische Kommunen klagen über Verkotung oder Verschmutzung der Liegewiesen an Badeseen durch Wildgänse. Die Untere Jagdbehörde berichtet, dass es „immer wieder nötig ist, Schonzeitaufhebungen wegen Schäden durch Fäkalien in landwirtschaftlichen Nutzflächen oder auf Liegewiesen von Strandbädern zu genehmigen“.
Beim Gesundheitsamt Rosenheim sind aktuell keine Hinweise oder Beschwerden über verschmutzte Liegewiesen bekannt. Ob die gezielte Jagd dazu beigetragen hat, bleibt offen. Naturschützer Karl-Michael Günsche sieht darin jedenfalls keinen Beleg für deren Wirksamkeit und fühlt sich in seiner Frage nach der „Sinnhaftigkeit der Bejagung der Gänse“ bestätigt.
Würmer sind eine Gefahr
für den Menschen
Ganz ungefährlich sind Wasservögel auch für den Menschen nicht. „Ihr Kot enthält in großer Zahl Erreger, die krank machen können“, erklärt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Darunter Saugwürmer, deren Larven (Zerkarien) beim Menschen zu allergischen Reaktionen mit Juckreiz und Hautausschlag führen können. „In der aktuellen Badesaison gibt es keine Meldungen von Fällen oder Verdachtsfällen eines Zerkarien-Befalls an Badeseen in der Region“, informiert das Rosenheimer Gesundheitsamt.
Rechtlich zulässig,
moralisch umstritten
Doch zurück zu den Wildgänsen am Hammerbach. Rechtlich ist die Jagd zulässig. Moralisch bleibt sie umstritten, denn Naturschützer Karl-Michael Günsche sieht eines der letzten Vogelparadiese der Region gefährdet. Seine Frage bleibt: „Muss ausgerechnet in einem Schutzgebiet gejagt werden? In einem Rückzugsgebiet für Rohrdommel, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig, für Eisvögel, Greifvögel und Wasservögel?“
Europaweit sterben
täglich 40.000 Vögel
Nicht nur Wasservögel würden Plätze meiden, wo es knalle, betont Günsche. Die Jagd störe das gesamte Gefüge. Brachvögel nisten im Schilf. „Bei Störungen kehren sie nicht zurück, sondern geben ihr Nest auf.“ Dabei gebe es europaweit ein nie da gewesenes Vogelsterben. „Die Vogelbestände sind um 60 Prozent zurückgegangen. Europa hat in vier Jahrzehnten 600 Millionen Vögel verloren, das entspricht rein rechnerisch einem Verlust von 40.000 Vögeln pro Tag.“