Eman E.: Ehemann soll mit Tod gedroht haben

von Redaktion

Im Mordprozess um eine getötete 34-Jährige aus Bad Aibling hat die Polizei einen Zeugen festgenommen. Der 64-jährige Syrer bestritt vor dem Schwurgericht Traunstein, dass der angeklagte Ehemann das Opfer vor der Tat bedroht habe. Ihm droht nun ein Verfahren wegen Falschaussage.

Traunstein/Bad Aibling – Vielleicht hätte der Tod der Ägypterin Eman E. (34) in Bad Aibling verhindert werden können – wenn sie der Polizei nicht verschwiegen hätte, Ende August 2024 vom Ehemann gewürgt und geschlagen worden zu sein. Einige Wochen danach verschwand die Frau. Ihr Skelett wurde sieben Monate später im Juni 2025 per Zufall in einem Dickicht entdeckt.

Ihr 45-jähriger Ehemann muss sich seit Juni wegen „Mordes aus niederen Beweggründen“ vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler verantworten.

Nach Staatsanwalt Wolfgang Fiedler soll der Ägypter – seit vielen Jahren in Deutschland, zuletzt als Koch in einer Klinik tätig – seine Ehefrau am 11. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erschlagen haben. Das Motiv: Sie wollte ihn nach vielen Streitigkeiten offenbar mit den drei Söhnen verlassen. Der Angeklagte stellte am gleichen Tag Vermisstenanzeige bei der Polizeiinspektion Bad Aibling. Seine Frau habe ihn einfach verlassen.

Die entkleidete Leiche soll der Mann, in eine Decke mit Leopardenmuster und einen grünen Gartensack gewickelt, im Kofferraum seines VW Passat in ein nahes Waldstück transportiert haben. Dort lag die Tote bis zum 15. Juni 2025. Passanten meldeten an dem Tag ein Kinderrad und einen Kinderhelm am Straßenrand. Auf ein verletztes Kind gab es keine Hinweise. Stattdessen stießen Polizisten im Unterholz auf die nahezu skelettierte Leiche sowie die Überreste der auffälligen Decke und des Gartensacks. Bei der Obduktion der Toten attestierten Rechtsmediziner ein Loch von zwei Zentimetern Durchmesser in der Schädeldecke und weitere Verletzungen.

Der Angeklagte schweigt seit Prozessbeginn

Der Angeklagte macht von Prozessbeginn an von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das Schwurgericht hörte seither neben Sachverständigen Dutzende Zeugen an.

Die Szene mit dem Würgen schilderte gestern eine 56-Jährige. Die Frau hörte beim Spaziergang am Morgen des 28. August 2024 einen lauten Streit durch ein offenes Fenster aus einer im ersten Stock gelegenen Wohnung und sah, wie ein kräftiger Mann in weißem Shirt oder Hemd eine schreiende, ihm körperlich unterlegene Frau mit beiden Händen würgte. „Es wirkte aber nicht wie im Todeskampf“, merkte die 56-Jährige an. Als der Streit immer lauter wurde, nahm der Mann eine Hand vom Hals der Frau und schloss mit der anderen das Fenster.

Die Zeugin blieb aus Angst nicht stehen, suchte nach dem Türschild der Wohnung und verständigte die Polizei. Etwa zehn Minuten später trafen Beamte vor Ort ein. Das Paar gab übereinstimmend an, es habe einen Streit um Geld, jedoch keine körperliche Gewalt gegeben. Ein Polizist berichtete, der Angeklagte habe „absolut ruhig“ gewirkt. An der Frau seien „keine Rötungen“ zu sehen gewesen. Bei einer Nachstellung der Szene durch die Kripo Rosenheim im Januar 2026 zeigte sich: Vom Standort der Zeugin auf der Straße konnte man ein Geschehen hinter dem Fenster im ersten Stock gut erkennen. Die 56-Jährige traf die 34-Jährige im Oktober 2025 übrigens nochmals lebend. Sie beschrieb sie als „freundlich, groß, schlank, eine aparte Erscheinung mit schönem Gesicht und lockigem langem Haar“.

Passagen aus Telefonaten Thema vor Gericht

Einen 64-jährigen Syrer, seit über zehn Jahren mit dem Angeklagten befreundet, nahmen Beamte der Polizeiinspektion Traunstein gestern nach seiner Aussage vor dem Schwurgericht vorläufig fest – auf Antrag von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler, der ein Strafverfahren wegen Falschaussage einleiten wird.

Insbesondere ging es um Passagen aus Telefonaten zwischen dem Zeugen und dem 45-Jährigen.

Darin soll der Angeklagte mehrfach gedroht haben, er werde seine Frau töten. Zu der Zeit war die 34-Jährige mit den Kindern in Ägypten – ohne Pässe. Der Angeklagte hatte sie an sich genommen. Die von Ziegler zitierten Sätze stammten aus Gesprächen der Frau des Zeugen mit der Schwester der Getöteten.

Der Vorsitzende Richter fragte: „Hat der Angeklagte in Gesprächen mit Ihnen seine Frau mit dem Tod bedroht?“ Der Zeuge reagierte: „Ich habe das nie gehört. Das hat er nie gesagt.“ Das wiederholte er mehrfach. Der 45-Jährige sollte vom „letzten Tag in ihrem Leben“ gesprochen haben, sollte seine Frau ohne seine Einwilligung aus Ägypten zurückkehren. Sie habe eine Aufenthaltserlaubnis, die drei Kinder deutsche Pässe. Sollte sie zurückkommen, sei er „erledigt“ und werde aus der Wohnung ausziehen müssen. Das Kindergeld werde sie erhalten, während er Unterhalt zahlen müsse.

Der 45-Jährige sollte zu dem Zeugen auch gesagt haben, er stamme aus Oberägypten, „ganz weit im Süden“, und werde seine Frau „umbringen“.

Angesichts eines in dem Gespräch erwähnten spektakulären Falles in Ägypten mit einer ermordeten anderen Ehefrau soll der 45-Jährige angemerkt haben: „So sind wir Ägypter.“ Weiter soll er bereit gewesen sein, „jemand, einen Idioten, zu engagieren, der sie umbringen kann“.

Das Gericht baute dem 64-Jährigen Brücken, seine Aussage zu überdenken. Er blieb dabei: Derartiges habe der Angeklagte nie zu ihm gesagt – und wurde vor dem Schwurgerichtssaal prompt von der Polizei empfangen. Ob auch seine Frau noch vor Gericht erscheinen muss, ist offen.

„Minimalspur“ an einem grünen Gartensack

Nach weiteren Randzeugen wie einem Hausmeister, der im Oktober 2024 im Keller des Mehrfamilienhauses einen vermodert riechenden Teppich aus der Wohnung des Paares liegen sehen hatte, verlas der Vorsitzende Richter ein Schreiben der Familie mit frühzeitigen Bedenken ob des spurlosen Verschwindens der 34-Jährigen.

Eine Biologin vom Bayerischen Landeskriminalamt, spezialisiert auf DNA-Spuren, ergänzte ihr schon verlesenes Gutachten über eine „Minimalspur“ an dem grünen Gartensack, die man abgeglichen habe mit Genmaterial des Angeklagten und der Kinder. Diese Spuren zu differenzieren, sei sehr schwierig.

Am nächsten Verhandlungstag werden neben weiteren Zeugen noch zwei LKA-Sachverständige vernommen – zu Bodenproben am Auffindeort der Leiche beziehungsweise zu der textilen Struktur der Leopardendecke.

Die Hauptverhandlung wird am morgigen Donnerstag, 23. Juli, fortgesetzt, danach am 27. und 28. Juli sowie am 3., 4. und 5. August.

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