Rosenheim – Ein paar Stunden nach dem Großeinsatz ist es am Luitpoldpark in Rosenheim ruhig – keine Spur mehr von Polizei und zivilen Einsatzkräften. Eine junge Schülerin kommt gegen kurz nach 14 Uhr aus dem Ignaz-Günther-Gymnasium. Von einem Einsatz habe sie nichts bemerkt. „Ich habe nur mal die Sirene gehört“, erzählt sie. Auch eine 17-Jährige, die kurz danach aus der Schule tritt, hat nichts mitbekommen.
Ein paar Stunden zuvor hatte die Polizei starke Kräfte am Ignaz-Günther-Gymnasium zusammengezogen. Was war los? Für einen Zeugen, der am Dienstagvormittag eine Meldung bei der Polizei abgegeben hatte, musste es ein Schreckmoment gewesen sein: Er informierte die Beamten darüber, dass drei Jugendliche in der Nähe des Luitpoldparks zusammenständen und einer den anderen beiden eine schwarze Pistole vorzeige. Ein Hinweis, den die Polizei ernst nahm. Es wurden unmittelbar „starke Kräfte zur Schule zusammengezogen“, wie es in einer Mitteilung der Polizei hieß.
Kurz darauf konnten die drei Jugendlichen im Flur des neben dem Park liegenden Ignaz-Günther-Gymnasiums durch Zivilkräfte angetroffen werden. Dabei stellte sich heraus, dass ein 16-Jähriger tatsächlich eine Pistole bei sich trug. Allerdings eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole. Außerdem hatte er ein Springmesser bei sich. Um welches Messer genau es sich handelte, konnte Polizeihauptkommissar Michael Fritz gestern noch nicht sagen. „Das muss man jetzt im Detail klären“, sagte er auf OVB-Anfrage. „Es gibt verschiedene Formen von Springmessern.“ Das Messer wurde sichergestellt.
Wie der 16-Jährige an das Messer gekommen ist, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Klar ist: Egal, um welche Art von Springmesser es sich handelte – ein Minderjähriger darf dieses auf keinen Fall mit sich führen. Fritz betonte gestern aber auch: „Es ist zu keiner konkreten Gefährdungslage gekommen.“ Dementsprechend wenig habe man auch an der Schule vom Polizeieinsatz mitbekommen.
Und wie ging es mit dem 16-Jährigen weiter? „Wir informieren in solchen Fällen natürlich die Eltern“, so Fritz. Zudem führen die Jugendbeamten Präventionsgespräche, in denen sie erklären, was in solchen Fällen passieren kann. „Wir weisen die Schüler noch einmal darauf hin, welche Gefahren es birgt, eine Waffe – sei es auch nur eine Spielzeugwaffe – mit in die Schule zu nehmen.“
Ob dem Schüler eine Strafe blüht, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Das hängt davon ab, ob die Waffe eine sogenannte Anscheinswaffe war oder nicht. Anscheinswaffen sind Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, aber keine scharfen Patronen verschießen. Sollte es sich um eine solche gehandelt haben, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz. Patricia Huber