Rosenheim/Bad Reichenhall – Alle feierten, er mordete: Am frühen Morgen des 14. Juli 2014, wenige Stunden, nachdem die deutsche Fußballnationalmannschaft in Rio de Janeiro den Weltmeistertitel geholt hatte, erstach der Bundeswehrsoldat Christoph R. mitten in Bad Reichenhall einen 72-Jährigen. Kurz darauf verletzte er ein Mädchen mit seinem Kampfmesser schwer.
Die Nachwirkungen der unfassbar brutalen Taten wiegen schwer, bis zum heutigen Tage. Das verletzte Mädchen Sarah F. erblindete auf einem Auge, wurde schwer traumatisiert. Christoph R., 2015 nach Jugendstrafrecht zu 14 Jahren Haft verurteilt, sitzt noch immer hinter Gittern, und zwar voraussichtlich bis Februar 2029.
Leben nehmen
aus Lust am Töten
Dann hat Christoph R. eine Haftstrafe abgesessen, die nahe an der Höchststrafe für außergewöhnlich schwere Verbrechen nach Jugendrecht lag. Gelangt er also in zweieinhalb Jahren auf freien Fuß?
Das wird abzuwarten sein. Denn das Gericht nahm in sein Urteil den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auf. Heißt: Wenn das Ende der Haftstrafe naht, werden Gutachter prüfen, ob von dem aus Morbach in Rheinland-Pfalz stammenden Mann weiterhin Gefahr ausgeht. Sie werden herausfinden müssen, was in dem Mann vor sich ging. Und noch wichtiger: Was ihn nach über zehn Jahren Haft bewegt und antreibt.
Christoph R. hatte damals gleich nach der Tat damit geprahlt, einen Menschen umgebracht zu haben. Kurz danach stellte er seinem nächsten Opfer nach – der damals 17 Jahre alten Sarah F. Er verletzte sie schwer. Sie konnte aber fliehen und an einer Haustür läuten.
Auch vor Kameraden in der Hochstaufenkaserne prahlte er damit, einen Menschen getötet zu haben – einfach, weil er Lust darauf gehabt habe.
Das ist so gut wie alles, was man über das Motiv von Christoph R. erfahren konnte: Lust am Töten. Warum er dann Sarah F. davonkommen ließ, blieb ungeklärt. Der Ex-Soldat äußerte sich nicht zu jenem Morgen. Bekannt wurde, dass er das Computerspiel „Skyrim“ ausgiebig gespielt haben soll. Hat ihn das Zocken am Computer angestiftet, wollte er sich mit dem „Nachtwanderer“ aus dem Spiel identifizieren? Diese Gestalt muss mit Messern gegen Monster kämpfen.
Welche Rolle spielte die Kindheit Christoph R.s? Die Verhältnisse im Elternhaus waren katastrophal. Der Vater trank und schlug seine Frau, einmal soll er sie sogar vor den Augen von Christoph R. und seiner jüngeren Schwester vergewaltigt haben.
Massenmörder Breivik
ein mögliches Vorbild
Als Sechsjähriger kam Christoph R. in ein Heim, zusammen mit der Schwester. Der Heimleiter berichtete bei der Verhandlung gegen Christoph R. von Auffälligkeiten, als der Junge 16 Jahre alt wurde. Da habe er seine Mitschüler geschlagen. Andere Zeugen wussten von den Überlegenheitsgefühlen von Christoph R. zu berichten.
Eine schwierige Kindheit, Überlegenheitsgefühle, aggressives Auftreten spielten auch bei dem Massenmörder Anders Breivik eine Rolle. 2011 brachte Breivik in Norwegen 77 Menschen um. In Oslo tötete seine Bombe acht Menschen. Während die Polizei zu diesem Tatort eilte, begab sich Breiwik auf die Insel Utoya, wo er 69 junge Menschen in einem Zeltlager erschoss. Mit ihm könnte sich Christoph R. identifiziert haben, meint sein Anwalt Harald Baumgärtl. Daher trug er bei jedem Prozesstag einen blauen Norweger-Pulli. Auch war Christoph R. wenige Tage nach seiner Tat nach Norwegen geflohen. Dort, in der Nähe von Trondheim, wurde er auch festgenommen.
Ob ein Mensch aus einer solchen Albtraumwelt wieder in die Gesellschaft zurückkehren kann? Hat Christoph R. begriffen, welches Leid er über andere Menschen gebracht hat? Das werden die Gutachter wohl 2028 prüfen müssen. Das voraussichtliche Strafende sei datiert auf Februar 2029, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Traunstein. Laut Strafprozessordnung dürften die Vollstreckungsakten durch die Staatsanwaltschaft Traunstein „ungefähr ein Jahr vor dem Strafende“ an das zuständige Gericht vorgelegt werden, sagte Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf OVB-Anfrage.
Sollten die Experten Christoph R. als gemeingefährlich ansehen, kommt er bis auf Weiteres in die Sicherungsverwahrung. Die Aussetzung der Restjugendstrafe zur Bewährung wurde 2024 jedenfalls abgelehnt.