„Klassische Aussageerpressung“

von Redaktion

Fall Eman E. Verteidigung kritisiert Festnahme eines Zeugen in Bad Aibling

Traunstein/Bad Aibling – Die Verteidiger des 45-jährigen Ägypters, der seine Ehefrau (34) am Montag, 11. November 2024, in Bad Aibling getötet haben soll, haben am Mittwoch Kritik an der vorläufigen Festnahme eines Zeugen geübt. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler hatte einen Freund des Angeklagten am Dienstag wegen Verdachts auf Falschaussage von der Polizei abholen lassen. Nach mehreren Stunden in einer Polizeizelle korrigierte der Zeuge seine vorherige Aussage.

Chats in
arabischer Sprache

Verteidigerin Juliane Weber aus München widersprach der Verwertung seiner letzten Angaben. Dabei ging es um Chats in arabischer Sprache zwischen zwei Frauen, die Gespräche zwischen dem Angeklagten und seinem Freund wiedergaben. Darin soll der 45-Jährige seine Ehefrau massiv bedroht und vom „letzten Tag in ihrem Leben“ gesprochen haben, sollte sie ohne seine Erlaubnis von Ägypten nach Deutschland zurückkehren. Sie habe eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, die drei Söhne deutsche Pässe. Sollte sie nach Bad Aibling zurückkommen, sei er „erledigt“ und werde aus der Wohnung ausziehen müssen, während sie das Kindergeld erhalte und er Unterhalt zahlen müsse. Laut den Gesprächen der Frauen drohte der 45-Jährige, seine Ehefrau umzubringen. Der Zeuge hatte vor dem Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler am Dienstag mehrfach beteuert, er habe solches vom Angeklagten „nie gehört“, er habe solches „nie zu ihm gesagt“.

Weber betonte, der Zeuge sei trotz Androhung der vorläufigen Festnahme zunächst bei seinen Angaben geblieben. Er habe vier bis fünf Stunden „entkleidet bis auf die Unterhose ohne Wasser in der Polizeizelle“ verbringen müssen. „Als der Zeuge zurückkam, war das keine Aussage, sondern eine Kapitulation“, so die Anwältin.

Er habe gemeint, was die Frau erzähle, müsse die Wahrheit sein. Der Staatsanwalt habe „ein konditioniertes Druckmittel zum Erzielen einer bestimmten Aussage“ angewandt. „Das ist eine klassische Aussageerpressung – Freiheit gegen Aussageänderung“, konstatierte die Verteidigerin. Festgenommene dürften „nicht entwürdigend behandelt werden – nicht einmal, wenn es um schwerste Straftaten geht“. Und weiter: „Erst die Zelle, dann eine nochmalige Aussage – und der Zeuge sagt, was man von ihm hören wollte.“

Staatsanwalt Fiedler äußerte sich nicht zu dem Verwertungswiderspruch und kündigte an, dazu im Plädoyer Stellung zu beziehen. Nebenklagevertreterin Betül Demir, die in dem Mordprozess die Interessen der Familie wahrnimmt, sah die Sache anders: Es liege „keine Drohkulisse oder Aussageerpressung“ vor, vielmehr „eine Belehrung und ein Hinweis an den Zeugen“.

Ein Licht auf den 45-Jährigen, der in der Verhandlung bislang schweigt, warf ein Protokoll des Familiengerichts Rosenheim vom Juni 2023. Darin schilderte seine Frau erhebliche Probleme. Er habe sie „rausgeschmissen, als sie im dritten Monat schwanger war“. Im Herbst 2022 sei sie, während er wieder in Deutschland war, von ihm mit den Kindern „drei Monate bei seiner Familie in Ägypten eingesperrt worden“ – ohne Pässe und ohne Kontakt zu ihrer eigenen Familie. Sie habe heimlich mit dem Handy seiner Mutter um Hilfe gebeten und sei schließlich von ihren Brüdern befreit worden. Von Ägypten aus habe sie damals das Jugendamt in Rosenheim kontaktiert, war in der Gerichtsakte festgehalten. Im September 2022 habe er sie gewürgt und mit einem Messer bedroht; dazu existiere ein Arztbericht. Zu ihren Plänen hielt das Protokoll vom Juni 2023 fest: „Ich möchte in Deutschland bleiben. Die Kinder haben Bezug zu Deutschland. Ich möchte hier arbeiten.“

Der Streit vor dem Familiengericht endete damals mit einem Vergleich. Unter anderem verpflichtete sich der Angeklagte, der 34-Jährigen die Pässe der Kinder zurückzugeben, die noch bei seinen Eltern in Ägypten lagen. Der 45-Jährige soll am Montag, 11. November 2024, mit einem Gegenstand auf den Kopf seiner Frau eingeschlagen haben. Sie verstarb infolge schwerster Schädelverletzungen, wie ein Rechtsmediziner in dem Prozess attestierte. Danach soll der Angeklagte die nackte Leiche, in eine Leopardendecke und einen grünen Gartensack gehüllt, mit dem Pkw zu einem Wald nahe Bad Aibling transportiert und sie in dichtem Unterholz abgelegt haben. Sieben Monate später fand die Polizei die nahezu skelettierte Tote per Zufall.

Gutachten zur
Leopardendecke

Am Mittwoch ergänzte eine Textilsachverständige ihr Gutachten zur Leopardendecke. Anhand neuer Familienbilder aus der Wohnung erhöhte sie die Wahrscheinlichkeit, dass die Decken aus den Zimmern und am Leichenfundort identisch waren, „um eine Stufe auf mäßige Übereinstimmungen“. Die Musterabfolge sei jedenfalls ähnlich, und ein unvollständiger Rapport sei auf Fotos beider Decken zu sehen. Von „mäßigen Übereinstimmungen“ zwischen Bodenproben am Leichenfundort und Materialspuren an einem sichergestellten Spaten berichtete zudem ein Mineraloge vom Bayerischen Landeskriminalamt.

Die Hauptverhandlung wird am 27. und 28. Juli sowie am Montag, 3. August, am Dienstag, 4. August, sowie am Donnerstag, 13. August, jeweils um 9 Uhr fortgesetzt.

Ob beim nächsten Termin bereits plädiert wird, hängt von eventuellen Beweisanträgen der Münchener Verteidiger Juliane Weber und Claus Erhard ab. Wahlverteidigerin Regina Rick war bei den letzten Terminen nicht anwesend.

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