Alkoholverbot an den Bahnhöfen

von Redaktion

Aus für Weg-Halbe auch in Rosenheim – Reaktion auf Gewalt

Rosenheim – Die Feierabend-Halbe auf dem Bahnsteig oder das Wegbier vor der Zugfahrt. Gerade während der vielen Volksfeste gehört das für manche Reisende bald der Vergangenheit an.

Denn ab dem 15. Oktober gilt am Rosenheimer Bahnhof ein Alkoholverbot – wie an allen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland. Trinken auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen ist dann tabu. Damit will die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen.

Ganz neu ist die Regelung nicht: Etwa am Münchner Hauptbahnhof gilt das Alkoholverbot bereits seit mehreren Jahren – ebenso an mehr als 30 weiteren großen Bahnhöfen. Hintergrund der Ausweitung seien unter anderem Rückmeldungen von Fahrgästen und Mitarbeitern. „Wir greifen durch“, kündigte Bahn-Chefin Evelyn Palla an. Denn dort, „wo zu viel Alkohol fließt, nimmt auch die Gewalt zu“, teilt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf OVB-Anfrage mit.

Bier im Zug
bleibt erlaubt

Gleichzeitig bedeutet das Verbot nicht den vollständigen Abschied vom Alkoholgenuss. Wer sich im Bahnhof in einem Restaurant ein Getränk bestellt, darf es dort auch weiterhin trinken. Erlaubt bleiben sollen auch mitgeführte Einkäufe. Zudem bleibt der Konsum von Bier, Wein und Co. in den Zügen selbst erlaubt – auf Fernverbindungen verkauft die Deutsche Bahn im Bordbistro sogar selbst Alkoholisches.

Das Verbot kontrollieren soll in erster Linie das Personal von DB-Sicherheit. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis“, erklärt eine Bahn-Sprecherin auf Nachfrage. Im Wiederholungsfall werde ein Hausverbot ausgesprochen. Um dieses durchzusetzen, könne die Bundespolizei eingebunden werden. Diese verweist auf OVB-Anfrage jedoch darauf, dass das Alkoholverbot auf dem Hausrecht der Deutschen Bahn beruhe. Verstöße können daher grundsätzlich nur vom Hausrechtsinhaber geahndet werden.

Auch die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig (CSU), verweist auf diese Zuständigkeit. „Die Überwachung der Einhaltung des Verbotes kann daher grundsätzlich nur durch die Deutsche Bahn AG selbst erfolgen“, erklärt sie auf OVB-Anfrage.

Die Bundespolizei unterstütze dann, wenn Personen den Anweisungen des Bahnpersonals nicht nachkommen. „Auch die Bundespolizei sieht, dass sich das Aggressionspotenzial durch Alkohol erhöhen kann“, sagt Ludwig.

Das Alkoholverbot könne deshalb die bisherigen Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen sinnvoll ergänzen. Nach Einschätzung der Stadt dürfte die neue Regelung in Rosenheim auf keine Probleme treffen. Auf dem Bahnhofsvorplatz gelte bereits eine Satzung der Stadt, die Alkoholkonsum verbiete, sagt Julia Kositzki, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, auf OVB-Anfrage. Schwierigkeiten mit alkoholisierten Gruppen gebe es dort aktuell nicht. Daher geht Kositzki auch nicht davon aus, dass sich der Alkoholkonsum zukünftig in andere Innenstadtbereiche verlagert. Die Stadt Rosenheim begrüßt das Verbot. Es könne dazu beitragen, „dass auch der Rosenheimer Bahnhof ein noch sicherer Ort wird und Reisende und Bürger sich dort problemlos aufhalten und sicher fühlen können.“ Eine Herausforderung kann die Durchsetzung des Alkoholverbots zu besonderen Zeiten wie dem Herbstfest oder bei Eishockeyspielen werden, gibt die Pressesprecherin zu.

Gerade dann seien jedoch verstärkt Sicherheitskräfte der Bundespolizei und DB-Sicherheit im Einsatz „und diese hatten auch in der Vergangenheit stets die Lage im Griff.“

Ob das Verbot tatsächlich für mehr Sicherheit sorgt, wird sich wohl erst in den Wochen und Monaten nach dem 15. Oktober zeigen. Für die klassische Weg-Halbe auf dem Bahnsteig heißt es ab dann jedoch: Endstation.

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