Rosenheim – Die Hoffnung war groß. Als die eingeschränkten Durchfahrtsverbote bei Stau auf der Autobahn beschlossen wurden, haben Anwohner eine Lösung in greifbarer Nähe gesehen. Ständig verstopfte der Stau-Ausweichverkehr von der A8 und der A93 die Straßen in den Anliegergemeinden. Selbst in den entlegensten Dorfstraßen war an den besonders verkehrsreichen Tagen kein Durchkommen mehr. Die Abfahrtsverbote sollten also die Lösung sein. Sollten. Denn wirklich gelöst hat sich das Problem nicht.
Nach wie vor fahren zahlreiche Autofahrer bei Stau von der Autobahn ab und suchen sich neue Wege durch die Gemeinden im Landkreis. Dass das nicht passiert, soll eigentlich die Polizei verhindern. Doch so ganz scheint es mit den Kontrollen nicht zu klappen. Immer wieder liest man in den sozialen Medien Kommentare wie: „In Österreich schickt die Polizei die Autofahrer wieder auf die Autobahn. Kriegt Deutschland irgendwie nicht auf die Reihe“, oder „Man muss sich nur fünf Minuten an die Ausfahrt stellen. Da fahren circa 100 Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen ganz gemütlich unkontrolliert auf die Landstraße ab. Und das direkt neben der Autobahnpolizei. Da scheint ja noch Luft nach oben für die Kontrollen zu sein.“
Doch was sagt die Polizei dazu? Auf OVB-Anfrage erklärt ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd: „Die Überwachung der Durchfahrtsverbote obliegt den nachgeordneten Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Kräften des täglichen Dienstes.“ Die Kontrollen würden lageangepasst und brennpunktorientiert durchgeführt.
Und der Sprecher liefert auch gleich konkrete Zahlen: „Im Jahr 2026 wurden die Durchfahrtsverbote bereits an 32 Tagen überwacht, es erfolgte eine Zurückweisung von mehr als 5.000 Fahrzeugen auf die Autobahnen.“ Er weist aber auch darauf hin, dass die Durchfahrt in gewissen Fällen gestattet wird. Nämlich dann, wenn „bei den Kontrollen ein berechtigtes Interesse dargelegt werden kann, von der Autobahn abzufahren“. Dies werde schließlich von den Beamten geprüft und letztlich entschieden.
Doch was passiert, wenn man beim unerlaubten Abfahren erwischt wird? „Grundsätzlich verfolgen wir einen präventiven Ansatz“, betont der Pressesprecher. Dieser schließe aber die Ahndung des Verstoßes nicht aus. „Die Zuwiderhandlung ist mit einem Verwarnungsgeld belegt, Verstöße werden regelmäßig verfolgt.“ Ob die Abfahrtsverbote zu messbarer Entlastung in bestimmten Bereichen geführt haben, das könne das Präsidium nicht pauschal beantworten.