Inntal Ost – Bei einer Einreisekontrolle hat die Bundespolizei einen maroden Sattelzug aus dem Verkehr gezogen – und dabei mehr entdeckt als nur technische Mängel. Am Dienstag, 21. Juli, kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 24-jährigen Lkw-Fahrer aus Albanien, der mit einem 25 Jahre alten Sattelzug mit griechischer Zulassung unterwegs war. Da bereits bei der Kontrolle erhebliche technische Mängel auffielen, zogen die Bundespolizisten Fachkräfte der Verkehrspolizei Rosenheim hinzu. Bei der technischen Überprüfung stellten diese zahlreiche schwere Mängel fest: An der Zugmaschine wies die Windschutzscheibe einen Riss auf, seitliche Windabweiser drohten, sich während der Fahrt zu lösen, die Kühlerabdeckung war locker und die Beleuchtung teilweise defekt. Am Auflieger waren drei Radbolzen locker, ein Nagel steckte im Reifen, der Kotflügel rieb am Reifen, die Ladung war unzureichend gesichert, der Unterboden an mehreren Stellen durchgerostet und die Luftfederbälge porös. Die Weiterfahrt wurde auf der Rastanlage Inntal Ost untersagt, die griechischen Kennzeichen wurden sichergestellt und eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro erhoben. Da eine Instandsetzung des Aufliegers als wirtschaftlich und technisch nicht mehr sinnvoll galt, musste dieser auf einen Tieflader verladen werden. Als ein Sachbearbeiter der Verkehrspolizei Rosenheim die Kontrollstelle am Mittwoch, 22. Juli, erneut aufsuchte, war der Sattelzug trotz des Weiterfahrverbots verschwunden. Bei einer Absuche umliegender Parkplätze wurde das Fahrzeug schließlich ohne Kennzeichen auf der Rastanlage Inntal West aufgefunden – mit einem frischen Unfallschaden am Heck. Der Fahrer bestritt zunächst, in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein, räumte im Verlauf der Befragung jedoch ein, beim Rückwärtsrangieren gegen eine Leitplanke gefahren zu sein, die Scherben des zerstörten Rücklichts eingesammelt und die Unfallstelle verlassen zu haben, ohne den Unfall zu melden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine weitere Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Eurobereich angeordnet. Da der Fahrer das Weiterfahrverbot missachtet hatte, werden ihm die zuvor festgestellten Ordnungswidrigkeiten nun als vorsätzlich begangen angelastet, was das zu erwartende Bußgeld erhöht. An der beschädigten Leitplanke entstand laut Angaben der Polizei ein Schaden im unteren vierstelligen Eurobereich.