Traunstein/Bad Aibling – Während seine Ehefrau, Mutter von drei kleinen Buben, vermutlich längst tot war, suchte der Vater, ein 45-jähriger Ägypter, eine Au-pair für die Kinder. Er spiegelte einer 27-Jährigen aus Tunesien vor, die 34-Jährige sei im Krankenhaus. Später korrigierte er, seine Frau habe ihn und die Söhne wegen eines neuen Freunds verlassen. Vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler schilderte die Zeugin in dem Mordprozess weitere Beobachtungen in der Wohnung in Bad Aibling. Der Prozess wird am Dienstag, 28. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt, danach am Montag, 3. August, am Dienstag, 4. August, und am Donnerstag, 13. August.
Niedergeschlagen
und misshandelt
Folgt man der Anklage von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler, so starb die 34-Jährige am Montag, 11. November 2024, in der gemeinsamen Wohnung des Paares in einem Mehrfamilienhaus in Bad Aibling. Sie wurde mit einem Werkzeug niedergeschlagen und weiter misshandelt. Den unbekleideten Leichnam soll der Ehemann mit dem Auto in ein nahes Waldstück gefahren und in einem Dickicht im Unterholz versteckt haben. Sieben Monate später wurde die skelettierte Tote, eingehüllt in einen Gartensack und eine Leopardendecke, entdeckt. Der Angeklagte soll die 34-Jährige ermordet haben, weil sie ihn nach vielen Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten seinerseits mit den Buben verlassen wollte.
Über Facebook kam die Tunesierin mit dem 45-Jährigen im Januar 2025 in Kontakt. Der Vater suchte „so schnell wie möglich“ Hilfe, weil seine Frau in einer Klinik sei, und sagte 900 Euro pro Monat zu. Das Au-pair-Mädchen war einverstanden und kam nach Bad Aibling. Sie erinnerte sich: Sie habe viel nachgedacht – wo die Mutter der Kinder sei, warum sie nicht nach den Kindern frage, warum die Kinder arabisch aussähen. Später bemerkte sie: Am Briefkasten standen die Familiennamen des Mannes und der Frau, die nach Angaben des Ehemanns Italienerin sei. Beides waren arabische Namen. Im Wohnungsflur lag zudem Post auf ihren Namen. Die Zeugin weiter: Eine Cousine habe sie besucht und für sie um ihren Arbeitslohn gebeten. Er habe ihr aber nur 500 Euro geben wollen. Der Angeklagte habe Interesse an ihrer Cousine gezeigt und sie gefragt, ob sie ihn heiraten und mit ihm seine Kinder und ihren Sohn großziehen wolle.
Irgendwann fand die 27-Jährige ein altes Handy der 34-Jährigen. Der Mann meinte, es gehöre seiner Mutter. Die Zeugin öffnete das Mobiltelefon und entdeckte Fotos und Screenshots von geposteten Sprachnachrichten. Die Frau hatte unter anderem geschrieben: „Wie kann man sich von einem Narzissten befreien? Er bedroht mich, mir die Kinder zu nehmen. Was kann ich machen? Ich bitte um Hilfe und Ratschläge.“ Auf Frage des Gerichts bejahte die Zeugin, die Kinder hätten ihre Mutter vermisst. Einer der Söhne habe Blumen gekauft und gesagt: „Die sind für meine Mutter.“
Weiter erinnerte sich die 27-Jährige, etwa zur Mitte ihrer gut zwei Monate in dem Haushalt habe sie gehört, dass der Angeklagte einmal nachts die Waschmaschine eingeschaltet habe. Am Morgen sei aber nichts in der Trommel gewesen. Außerdem habe sie im Kleiderschrank sehr viele Kleider der Frau gesehen. Flecken an Boden und Wänden habe sie nie gesehen. Auch von einer Decke mit Leopardenmuster wisse sie nichts, so die Zeugin.
Das Schwurgericht hörte zudem eine Syrerin an, die Ehefrau des Freunds des Angeklagten. Der Freund war am neunten Verhandlungstag nach seiner Aussage für einige Stunden vorläufig festgenommen worden. Mittlerweile hat Staatsanwalt Wolfgang Fiedler ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verdachts auf Falschaussage eingeleitet. Der Zeuge hatte bestimmte belastende Passagen aus einem Telefonat mit dem 45-Jährigen verneint – so etwas habe dieser nie gesagt, er selbst nichts Derartiges gehört. Nach seiner Rückkehr von der Polizei schwächte der Zeuge die Behauptung ab: Seine Ehefrau könne etwas in dieser Richtung gehört haben.
Die Ehefrau (57) des kurz inhaftierten Freunds bestätigte den Satz des Angeklagten, dessen Frau sich zu der Zeit auf sein Betreiben hin zwangsweise in Ägypten befand: „Wenn meine Frau ohne meine Erlaubnis zurückkommt, wäre das der letzte Tag in ihrem Leben.“ Dazu die Zeugin: „Wir haben uns nicht viele Gedanken gemacht. So spricht halt ein Mann.“ Im Süden Ägyptens, wo der 45-Jährige herstamme, habe der Mann „das Sagen“. Allerdings war sich die 57-Jährige nicht mehr sicher, ob sie den Satz vom „letzten Tag“ selbst vernommen hatte oder ihr Mann ihn ihr erzählt habe. Dass das Ganze derartige Dimensionen annehmen könnte, hätten ihr Mann und sie nie gedacht, beteuerte die Zeugin. Die 34-Jährige sei über alles informiert gewesen und habe von „inhaltlosen Stimmen“ gesprochen.
Unter den vielen Einzelthemen war auch eine Erklärung des Staatsanwalts zur Behauptung der Verteidiger über eine „erpresste Aussage“ des Zeugen. Fiedler wies das zurück.
Erst die Unwahrheit,
dann die Wahrheit
Der Zeuge habe wohl erst die Unwahrheit, dann aber doch die Wahrheit gesagt. Eine am Schädel der Toten gesicherte chemische Werkzeugspur hatte laut Vorsitzendem Richter Volker Ziegler ein Gutachter mit neun Werkzeugen aus dem Besitz des Angeklagten verglichen. Das Ergebnis: An einem Hammer gab es eine gewisse Übereinstimmung, aber keine absolute Sicherheit. Die Verteidiger Juliane Weber und Claus Erhard aus München stellten abschließend vier Beweisanträge. Darunter soll es Zeugen geben, die die 34-Jährige noch nach dem Montag, 11. November 2024, gesehen haben wollen. Die Verhandlungstage am Montag, 3. August, und am Dienstag, 4. August, starten um 8.30 Uhr, am Donnerstag, 13. August, wieder um 9 Uhr.