Mordprozess vor dem Abschluss

von Redaktion

Traunstein/Bad Aibling – In die Endrunde geht der große Mordprozess gegen einen ägyptischen Staatsangehörigen (45), der seine Ehefrau (34) am Montag, 11. November 2024, in Bad Aibling getötet und ihre Leiche in einem Wald versteckt haben soll. Erst sieben Monate später wurde das Skelett gefunden. Das Schwurgericht Traunstein erwartet die Plädoyers möglicherweise bereits am Montag, 3. August, wie Vorsitzender Richter Volker Ziegler mitteilte. Weitere Verhandlungstermine sind für Dienstag, 4. August, ab 8.30 Uhr sowie für Donnerstag, 13. August, ab 9 Uhr anberaumt.

Aussage einer Zeugin
wird geprüft

Bis dahin ist noch einiges zu erledigen, unter anderem mögliche Beweisanträge der Verteidiger Juliane Weber und Claus Erhard aus München. Derzeit liegen sechs Anträge auf dem Tisch. Einen wird der Vorsitzende Richter im Auftrag der Kammer persönlich erledigen. Ziegler wird die Aussage einer Zeugin überprüfen, die an dem sonnigen Morgen des Mittwochs, 28. August 2024, den heftigen Streit eines Paares in der im ersten Stock gelegenen Wohnung eines Mehrfamilienhauses von der Straße aus beobachtet hatte. Die 55-Jährige hatte geschildert, ein Mann habe eine Frau mit beiden Händen gewürgt, später mit einer Hand von ihr abgelassen und das Fenster geschlossen. Die Zeugin ging damals weiter, schaute nach den Namen auf dem Türschild am Hauseingang und verständigte die Polizei. Die Beamten sahen in der Wohnung nach. Der Angeklagte und seine Frau wiesen jedoch jegliche körperlichen Übergriffe zurück.

Die Verteidiger bezweifelten in einem der Beweisanträge, dass das Geschehen in der Wohnung vom Standpunkt der Zeugin aus zu erkennen gewesen sei. Die Kripo Rosenheim hatte das nach einem Ortstermin im Winter mit entsprechender Fotodokumentation bejaht. Daraufhin forderten die Anwälte die Expertise eines Sachverständigen für Lichttechnik. Den lehnte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler als „verkappten Augenscheinbeweis“ ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, sei doch der Beweis im Januar 2026 bereits erbracht worden. Dennoch wird das Schwurgericht die tatsächlichen Sichtverhältnisse an jenem Augustmorgen überprüfen – zum einen anhand der Wetterdaten und einer Webcam-Aufnahme von damals aus der nur wenige Kilometer entfernten Klinik, zum anderen anhand eines Ortsaugenscheins zu einer ungefähr vergleichbaren Zeit. Ziegler wird bei dem nichtöffentlichen Termin von Kripobeamten, dem Staatsanwalt, der Nebenklagevertreterin und der Verteidigerin begleitet. Zwei Personen werden die Szene in der Wohnung nachstellen. Über weitere Beweisanträge der Verteidiger, die vom Staatsanwalt und der Nebenklagevertreterin zumeist zurückgewiesen wurden, wird das Schwurgericht noch beraten und die Ergebnisse am Montag präsentieren.

Zu entscheiden ist beispielsweise über einen Zeugen in Ägypten, dessen Name und Berliner Adresse auf einer Visitenkarte in der Wohnung des Paares aufgetaucht ist. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler sah „keinerlei Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit der Tat“. Eine Behauptung der Verteidigung „ins Blaue hinein“ und „bedeutungslos“ sei ein weiterer geforderter Zeuge.

Ein in Ägypten lebender Bruder der 34-Jährigen, der angeblich vom Aufenthalt seiner Schwester nach dem 11. November 2024 etwas wissen sollte, habe nach Erkenntnis der Kripo überhaupt keinen Kontakt zu der Geschädigten gehabt – schon seit längerer Zeit. Auch hierzu habe man bereits glaubwürdige Zeugen gehört, so der Ankläger. Ergänzend verlas Ziegler einen Aktenvermerk der Kripo. Darin hieß es: „Der Bruder wirkte nicht interessiert am Verschwinden seiner Schwester. Er wollte sich nicht einmischen und blockte Fragen ab.“

Gegenstand eines weiteren Beweisantrags der Anwälte war die Forderung, die Auswertung des Handys des Bruders der 34-Jährigen vollständig vom Arabischen ins Deutsche zu übersetzen. Dazu der Vorsitzende Richter: „Die Verteidigung hat der Verwertung dieser Unterlagen bereits widersprochen. Jetzt aber wollen Sie eine komplette Übersetzung?“ Über die noch ausstehenden Anträge werde die Kammer bis Montag beraten.

In der Hauptverhandlung hat das Schwurgericht bislang zahlreiche Indizien zusammengetragen, die in der Gesamtheit auf den 45-Jährigen als Täter hindeuten könnten. Er soll seine Frau getötet haben, weil sie ihn mit den drei kleinen Kindern verlassen und sich ein neues Leben aufbauen wollte.

Der Angeklagte
schweigt

Der Angeklagte hatte während des gesamten Verfahrens seit Mitte Juni geschwiegen und alles seinen Anwälten überlassen. Diese hatten nach nahezu allen Zeugen und Sachbeweisen wie Gutachten beantragt, die jeweiligen Inhalte nicht zu verwerten – wegen unzureichender Belehrung ihres Mandanten über seine Rechte. Der 45-Jährige sei damals nicht als Beschuldigter geführt worden, so die Verteidiger.

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